Offentlichkeit gefahren?

2 Antworten

§ 183a

Erregung öffentlichen Ärgernisse

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Lass es einfach sein. Wenn du noch minderjährig bist bekommst du eine schlimme Strafe von deinen Eltern. Als Erwachsener eine Anzeige.