Sexuelle Belästigung vom Nachbarn?

7 Antworten

Und wo ist da die Belästigung?

Wie du es schilderst, hat er dich nur gefragt. Und eine Frage zu stellen, ist keine sexuelle Belästigung. Die wird es erst dann, wenn er dich, obwohl du seine Offerte ablehnst, anfasst.

Lass es auf sich beruhen, wenn er es nach dieser Abfuhr gut sein lässt. Du bringst nur Unruhe in die Familie, und am Ende bist du noch der Buhmann. Denn nicht selten halten in solchen Fällen "Opfer" und "Täter" am Ende doch zusammen. Wenn du dich nicht mehr wohlfühlst, geh nicht mehr hin, wenn er nur alleine da ist. Wozu in seiner Anwesenheit ein Babysitter gebraucht wurde, ist eh fraglich - das sollte dich in Zukunft misstrauischer machen. Er hätte ja auch alleine auf die Zwillinge aufpassen können. Babysitter ruft man nur dann,. wenn NIEMAND Erwachsenes da ist.


Fortuna1234  20.09.2020, 17:25

Wow! Also er muss sie erst anfassen, damit es sexuelle Belästigung ist? Er drängt sich ihr auf, denkt er wäre unwiderstehlich und sie sagt "Nein" und erklärt, dass sie da nicht mit reingezogen will und er schreibt ihr weiter, dass er davon träumt. Das ist sexuelle Belästigung.

Wenn manche Männer nur mal verstehen, dass sie nicht unwiderstehlich sind und ihre Porno-Fantasien nicht auf unschuldige Mitmenschen übertragen sollten. Denn das ist einfach echt armselig.

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cas65  20.09.2020, 17:30
@Fortuna1234

Armselig ist dein Kopfkino und dein Rechtsverständnis. Sexuelle Beläsigung fordert eindeutig einen körperlichen Aspekt.

§ 184i Sexuelle Belästigung

(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

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catchan  20.09.2020, 17:41
@cas65

Dann lies dich mal zu sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz ein, ehe du hier mit Recht anfängst.

Natürlich liegt hier sexuelle Belästigung vor.

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catchan  20.09.2020, 17:51
@cas65

Habe ich schon. Die Handlung ist sexuelle Belästigung am Arbeitsrecht.

Dein Verweis auf die rechtliche Situation war ein Griff ins Klo.

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cas65  20.09.2020, 17:56
@catchan

Nein. Du hast behauptet. Aber nichts belegt. Das StGB ist da eindeutig. Wenn du noch ein weiteres Gesetz hast, dann poste es. Wenn du denn kannst. Aber eine Behauptung ist eben kein Beleg.

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TheJudgement  20.09.2020, 18:20
@catchan

Selbst wenn ein Arbeitsverhältnis vorliegt, und das arbeitsrechtlich eine sexuelle Belästigung nach dem AGG ist: Was nutzt das der Fragestellerin? Soll sie auf Schadenersatz klagen? Soll sie dann ihr Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 AGG geltend machen? Soll sie etwaige Unterlassungsansprüche geltend machen?

Die Einordnung ob und dass arbeitsrechtlich eine sexuelle Belästigung vorliegt, bringt die Fragestellerin genau 0,0 mm weiter. Es handelt sich doch hier um Freundschaftlich-Familiäre Verstrickungen, um menschliche Beziehungen, bei denen Wünsche des Vaters zutage getreten sind, die die Fragestellerin nicht erfüllen will, nicht erwartet hat und deren bloße Kenntnis ihr unangenehm ist, weil sie das als zu nah empfindet.

Dass ihr das unangenehm ist, ist nachvollziehbar. Strafrechtlich ist das nicht relevant.

Und ja, Fragen darf man - man muss dann halt mit einem "nein" leben und auch damit, dass das persönliche Verhältnis womöglich darunter leidet. Ein offenes Gespräch wäre ja vielleicht die beste Lösung.

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cas65  20.09.2020, 18:41
@catchan

Bitte. geht doch. ^^ Trotzdem zweifle ich, dass der hier geschilderte Sachverhalt auf das von dir zitierte Rechtswerk zutrifft. Denn eine einmalige Frage stellt auch nach dieser Lesart wohl kaum eine "Belästigung" dar, zumal eine ARBEITSPLATZregelung bei einem Hilfsdienst unter Bekannten wohl auch nur sehr beingt anwendbar ist.

Zudem verkneife dir doch einfach mal Wertungen über den Informationsgrad anderer Menschen. ^^ Es reicht doch wohl komplett, wenn man hier Sachargumente austauscht.

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catchan  20.09.2020, 18:46
@TheJudgement

Die Feststellung, ob hier sexuelle Belästigung vorliegt, hilft der Fragestellerin und die liegt hier vor.

Das wollte man ihr hier nehmen, wie ein Elefant im Porzellanladen.

Dir würde es gut tun mal die Frage zu lesen. Die Fragestellerin hat schon sehr deutlich geschrieben, dass sie nicht will.

Was soll also ein Gespräch bringen? Ihm ist egal, was die Fragestellerin will oder sagt. Für ihn zählt nur das, was er will.

Wie oft muss man denn in Deutschland als Frau Nein sagen, damit es solches akzeptiert wird?

Zudem ist das Vertrauensverhältnis stark zerrüttet. Durch seine Handlungen.

Die Fragestellerin soll am besten gar keinen Kontakt mehr zu ihm haben. Er hat bereits einmal massiv ihre Grenzen verletzt und er wird es wieder tun, wenn sie weiterhin Kontakt zu ihm hat.

Der Fragestellerin zu raten Kontakt zu einem deutlich älteren und verheirateten Mann zu halten, der sie belästigt und bedrängt...

Aber ich finde es schockierend wie sehr ein deutlich älterer sowie verheirateter Mann, der deutlich die Grenzen einer jungen unerfahreneren Frau überschreitet, verteidigt. Sogar dahin, dass sich die junge Frau dafür verteidigen muss sexuell belästigt worden zu sein

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catchan  20.09.2020, 19:06
@cas65

Na, dann wäre es jedoch sinnvoller, wenn du dir erst einmal die Frage durchlesen würdest.

Denn

Denn eine einmalige Frage stellt auch nach dieser Lesart wohl kaum eine "Belästigung" dar

ist zweifach falsch. Zum einen ist das nicht der in der Frage geschilderte Sachverhalt. Zum anderen haben Frauen durchaus das Recht sich bewegen zu können ohne nach Sex gefragt zu werden. Vor allem in einer Konstellation, bei dem jeden realistisch denkenden Menschen klar ist, dass sie nicht will.

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cas65  20.09.2020, 19:24
@catchan

Das ist deine private Interpretation der Frage und der Rechtslage. Also auch gleich "zweifach" daneben. Meine Perspektive ist eine etwas andere. Selbst wenn ich den von dir herangezogenen Rechtstext nehme, habe ich begründete Zweifel, ob das auf den hier dargestellten Sachverhalt zutrifft.

"...bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld..."

Das ist für mich schon wegen der Einmaligkeit des Vorfalls einfach nicht erkennbar.

Dass das Verhalten des Mannes ziemlich daneben war - keine Frage. Aber es erfüllt für mich definitiv keinen justiziablen Tatbestand.

So, und nun lass ich dich weiter in deiner Meinung schmoren; für mich ist das Thema hiermit gegessen.

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catchan  20.09.2020, 19:29
@cas65
ich meinte dann, dass es seiner Familie gegenüber nicht fair ist und ich nicht an derartigen Konflikten beteiligt sein möchte. Dann meinte er, er würde von träumen etc.

Sie gibt ihm einen Korb, er macht mit den sexuellen Nachrichten weiter. Für mich ist das ziemlich eindeutig geschrieben.

Und ja, das verletzt ihre Würde nebst massiven Vertrauensmissbrauch. Er überschreitet selbst dann noch ihre Grenzen, als sie ihm sagt, dass sie das nicht will.

Bei sexueller Belästigung geht es nicht immer darum, ob es justizabel ist oder nicht. Es geht darum der Fragestellerin zu helfen. Das muss nicht immer die Polizei sein. Nichtsdestotrotz bleibt es sexueller Belästigung.

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Offen legen. Immer offen ansprechen und bekannt machen. Alles andere führt zu keiner Lösung und zu mehr Sorgen

Du hast nichts falsch gemacht. Ich würde raten es der Schwester zu erzählen und die Nachrichten zu zeigen. Ihm klar machen, dass das ein total NO GO ist und du keinen Kontakt mehr möchtest. Und nicht mehr für für das Ehepaar zu babysitten.

ER hat dich in diese Situation gebracht.

Ich war selbst schon mehr als ein mal in solch Situation und du musst dir immer sagen, dass DU nichts falsch gemacht hast und ER dich in so eine Situation bringt und du ihn damit auch nicht schützen musst. Er hat sich auch nicht dafür interessiert, wie du dich damit fühlst.

Du hast den Mann gekorbt und gut ist.efal ob er begeben ist, oder mit nahestehenden Personen verwandt ist. Du hast ihm erklärt, dass du dir nichts mit ihm vorstellen kannst und damit sollte das Thema abgehakt sein. Diese und ähnliche Situationen wirst du in Zukunft höchstwahrscheinlich mehrfach erleben. Dazu sollte man immer seinen Standpunkt vertreten und Notfalls den Kontakt zu der Person abbrechen oder sich zumindest dustanzieren

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ihm deutlich machen, dass es einseitig ist. Und das nicht aufgrund der Situation, sondern weil du überhaupt nichts mit ihm anfangen willst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so ...