„Sexuelle Belästigung“ auf Klassenfahrt?

2 Antworten

Es war ein Vergewaltigungsversuch, was ebenso wie eine Vergewaltigung strafbar ist. Dass die Mitschülerin es falsch weitererzählte, das korrigierst Du im Gespräch mit Lehrern.

Und ja, es ist Deinerseits durchaus zweckmäßig, dass Du diesen Vergewaltigungsversuch bei der Polizei anzeigst.

Umgekehrt sehe ich keine Basis, Dir einen Vorwurf zu machen.


Colbylover69 
Beitragsersteller
 10.06.2024, 17:02

Aber wird es weitergeleitet auch wenn man klar ausdrückt dass man das nicht möchte?

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Eltern, Vertrauenslehrer - Polizei und anzeigen.

Fertig.