Sex mit 13 und 15?
Hey...mein freund und ich reden jetzt öfters drüber ob wir schon zusammen sex haben wollen haben auch beide nix dagegen überlegen aber halt jetzt ob wir das schon dürfen er ist 13 und ich 15
13 Antworten
Rein gesetzlich nicht ne aber solange ihr verhütet könnt ihr das eigentlich ignorieren zur Not wartet einfach bis er 14 ist dann passt das auch rechtlich
In Kürze: In Österreich und der Schweiz ist das legal, in Deutschland hingegen nicht.
Dürfte zwar für dich als Ältere praktisch keine gravierenden Folgen haben, sollte es herauskommen (weil: geringer Altersunterschied und Liebesbeziehung), aber am Schwarzen Brett der Schule sollte man es nicht gerade stolz verkünden. ;)
Ab seinem nächsten Geburtstag ist es dann ab Punkt Mitternacht auch in Deutschland vollkommen legal. Dann hat man das Recht, über seine Sexualität selbst zu bestimmen.
Das kommt darauf an:
In Deutschland wären sexuelle Handlungen zwischen Kindern (unter 14) und Jugendlichen (ab 14) als "sexueller Missbrauch von Kindern" strafbar. In diesem Zusammenhang gelten bereits Zungenküsse oder Petting als "sexuelle Handlung"! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar!
Dabei spielt KEINE Rolle, ob das Kind einverstanden ist oder die Eltern nichts dagegen haben! Ab 14 gilt das Mädel als "sexuell mündig" und darf nach Herzenslust mit jedem Sex haben, der selbst ebenfalls mindestens 14 ist.
In Österreich dagegen dürftet ihr sogar Geschlechtsverkehr haben, da der Partner einer 13-jährigen maximal 3 Jahre älter sein darf...
Ähnlich sieht die Gesetzgebung in der Schweiz aus.
Wenn ihr in Deutschland zuhause seid, dann solltet ihr es also beim Händchenhalten belassen, bis sie mindestens 14 ist. Auch dann solltet ihr nichts überstürzen, einen Schritt nach dem anderen gehen und Euch langsam an Dein "mehr" herantasten...
Seid (später mal) nett aufeinander!
R. Fahren
In Österreich und Schweiz legal, in Deutschland nicht.
ÖsterreichNach österreichischem Gesetz darf man ab 14 Jahren (Schutzalter) Sex haben: und zwar mit jedem, der älter als 14 ist.
Aber auch mit 13 Jahren, wenn der Partner nicht mehr als drei Jahre älter ist:
Das bedeutet Geschlechtsverkehr zwischen einer 13- und 16-jährigen Person ist erlaubt. Dagegen ist Geschlechtsverkehr zwischen einer 13- und 17-jährigen Person nicht erlaubt.Schweiz
In der Schweiz liegt das Schutzalter bei 16 Jahren. Darunter ist Sex erlaubt, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.
Bis 16 Jahre sind alle Menschen in der Schweiz im Schutzalter, das heisst, wenn sie Sex haben wollen, bevor sie 16 Jahre alt sind, darf der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als 3 Jahre sein (3-Jahres Regel).
Die ältere Person macht sich strafbar, wenn der Altersunterschied grösser als drei Jahre ist und es zu sexuellen Handlungen kommt.
https://www.feel-ok.ch/de_CH/jugendliche/themen/queer/lgbt/sexualitaet_leben/sex/ab_wann_sex.cfm
DeutschlandIn Deutschland liegt das Schutzalter bei 14.
Schlechterdings total falsch
ich hab den Satz geändert.
Wie sieht das damit aus?
Sehr wohl kann aber das Familiengericht Erziehungsmaßnahmen anordnen; sprich, dass die Eltern des Kindes professionelle Hilfe bei der Erziehung erhalten oder dergleichen.
Das ist grundsätzlich korrekt, aber nicht in der Sache.
Das Familiengericht ist gesetzlich zwingend verpflichtet, Gefährdungen des Kindeswohls abzustellen (§ 1666 BGB). Einvernehmliche sexuelle Handlungen mit ihresgleichen ist aber keine Kindeswohlgefährdung.
Im Gegenteil: "Grundsätzlich hat Sexualität in allen Altersgruppen mit dem Suchen und Erleben körperlichen Genusses zu tun. (...) Wenn Kinder ihrer Neugierde, ihrem Lustprinzip und ihrem Bedürfnis nach körperlicher Nähe folgen, gehört das zu den normalen kindlichen Betätigungen. (...) Neugierde, erste Erfahrungen mit der Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit - meist durch Ausprobieren mit dem gleichen Geschlecht - helfen, ein positives Verhältnis zum Körper zu entwickeln." (Dipl. Soz. Päd. Dorothea Hüsson, Kinder- und Jugendlichentherapeutin bei Wildwasser)
Entsprechend hatten rund 80% in ihrer Kindheit sexuelle Kontakte in verschiedensten Formen und Intensitäten, rund 10% hatten auch Geschlechtsverkehr.
"Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch [erwachsene] Sexualität mit jemand anderem zu erleben. (...) Auch wenn Jugendliche manchmal spürbar zwischen Erwachsensein und Kindsein hin und her pendeln, sind sie in ihrer Sexualität und in ihren Bedürfnissen nach Beziehung als Erwachsene zu sehen. Das Aufkeimen erwachsener sexueller Gefühle im Alter von etwa 12 Jahren macht einen Teil in ihrem Erleben bereits erwachsen." (DSA Bettina Weidinger, Sozialarbeiterin, Sexualpädagogin und Sexualtherapeutin - Pädagogische Leitung des Österreichischen Instituts für Sexualpädagogik)
Etwas anderes ist es, wenn ein Kind sexuelle Übergriffe begeht (s. meine verlinkte Antwort). DANN wird das Familiengericht ggf. einschreiten. Auch das Zivilrecht sieht als ultima ratio freiheitsentziehende Maßnahmen vor, wenn eine Gefährdung sonst nicht abgestellt werden kann.
ich hab den Satz geändert.
Wobei: Ist zwar korrekt, aber irgendwie auch unsinnig. Denn in A liegt das Schutzalter auch bei 14, in CH gar bei 16, und dennoch ist 15 & 13 in den beiden Länder legal.
Wie man das am besten formuliert?
Vielleicht das jeweilige Schutzalter angeben (das bestimmt, bis wann man gesetzlich vor Sexualkontakten durch Ältere geschützt ist - und ab wann man das Recht hat, über sein Sexualleben selbst zu bestimmen), und darauf verweisen, dass es in A und CH noch genau definierte Alterstoleranzen gibt, die es in D so eben nicht gibt.
BTW: Sex im allgemeinen und eigentlichen Sinne ist in A für bis zu 16-Jährige auch mit 12-Jährigen erlaubt. "Nur" penetrativer Sex (Geschlechtsverkehr, Oralsex, ...) ist erst mit 13-Jährigen legal.
Fast perfekte Antwort. Allerdings ist auch in Deutschland Sex unter 14 NICHT generell verboten - wenn die Kinder dabei unter sich bleiben!
Zwei 13-jährige dürfen also legal Sex haben, was übrigens NICHT an der fehlenden Strafmündigkeit liegt!
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Wenn aber zwei Kinder, die beide erst 13 Jahre alt sind, aneinander sexuelle Handlungen vornehmen, liegt keine Strafbarkeit vor, da beide noch nicht strafmündig sind und somit den Tatbestand erst garnicht verwirklichen können. Beide können demnach nicht bestraft werden.
Sehr wohl kann aber das Familiengericht Erziehungsmaßnahmen anordnen; sprich, dass die Eltern des Kindes professionelle Hilfe bei der Erziehung erhalten oder dergleichen.
Es kann auch dazu kommen, dass die eine Seite die andere Seite zivilrechtlich in Anspruch nimmt. In diesem Fall werden die Kinder von ihren gesetzlichen Vertretern (Eltern) vertreten.
https://www.juraforum.de/news/ab-wann-bzw-mit-welchem-alter-duerfen-jugendliche-sex-haben_248032
Wenn aber zwei Kinder, die beide erst 13 Jahre alt sind, aneinander sexuelle Handlungen vornehmen, liegt keine Strafbarkeit vor, da beide noch nicht strafmündig sind und somit den Tatbestand erst garnicht verwirklichen können. Beide können demnach nicht bestraft werden.
Sehr wohl kann aber das Familiengericht Erziehungsmaßnahmen anordnen; sprich, dass die Eltern des Kindes professionelle Hilfe bei der Erziehung erhalten oder dergleichen.
Es kann auch dazu kommen, dass die eine Seite die andere Seite zivilrechtlich in Anspruch nimmt. In diesem Fall werden die Kinder von ihren gesetzlichen Vertretern (Eltern) vertreten.
https://www.juraforum.de/news/ab-wann-bzw-mit-welchem-alter-duerfen-jugendliche-sex-haben_248032
Österreich:
Das Kind hat Unterhaltsansprüche in erster Linie gegenüber den Eltern, allenfalls auch gegenüber den Großeltern.
https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/schwangerschaft_von_jugendlichen/Seite.3660005.html
Kollege https://www.gutefrage.net/nutzer/Libertinaerer kann Dir das genau erklären.
Habe ihm Deine Frage(n) weitergeleitet…
R.
du meinst straffrei? Aber weiterhin verboten?
Nein, es ist nicht verboten. Das ist nur ein sehr populäter Rechtsirrtum. Ja, es darf von den Eltern sogar ausdrücklich gefördert werden (s. § 180 StGB).
da beide noch nicht strafmündig sind und somit den Tatbestand erst garnicht verwirklichen können.
Das ist derart dumm, dass es schmerzt (und der Rest ist infolge ebenso falsch - generell strotzt der verlinkte Artikel nur so vor mehr oder weniger offensichtlichen Fehlern, weswegen er dort in den Kommentaren auch heftig kritisiert wurde).
Kinder sind zwar nicht schuldfähig, aber bereits ab 7 deliktfähig. Selbstverständlich können sie Delikte des Strafrechts begehen. Und sie können dafür ggf. rechtlich persönlich zur Verantwortung gezogen werden - nur eben nicht strafrechtlich.
Aber eben: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)
Ich habe es hier mal aus der Fachliteratur zitierend genauer erklärt, warum das so ist: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980
Also wenn es beide wollen Dan nu zu er ist halt 13aber man darf erst mit 14 deshalb kann zwar was passieren aber wenn er sagt das er es auch wollte dann ist es kein Problem
Korrekt.
Allerdings wird ein Verfahren bei geringem Altersunterschied üblicherweise eingestellt, wenn sonst nichts dagegen spricht, bzw. es kann nunmehr explizit von Strafe abgesehen werden (ebenso theoretisch wie praktisch in der Schweiz bei U21-Tätern).
Das hat man früher indirekt über StPO und JGG gehandhabt, seit einem Jahr steht es direkt im Gesetz (nachdem die Politik entgegen jeglicher Fachkritik meinte, den § 176 StGB vom Vergehen zum Verbrechen hochjubeln zu müssen, hat man, dem berechtigten Druck nachgebend, sich wenigstens zu der Ausschlussklausel durchringen können, um zu verhindern, dass alterstypische Liebesbeziehungen unsinnig kriminalisiert werden).
Schlechterdings total falsch (s. anderen Kommentar).
Das wäre auch schlicht verfassungswidrig.