Darf man Sex haben mit wem man will?

11 Antworten

Es gibt Gesetze, die bestimmte Personengruppe unter einen besonderen Schutz stellen um Missbrauch zu vermeiden. Das sind hauptsächlich Kinder. Bei allen anderen Personengruppen gilt das gegenseitige Einverständnis, weitere Regelungen gibt es nicht. Wenn dir also jemand etwas verbieten sollte und das nicht auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen basiert, dann kannst du das ignorieren, denn es handelt sich dabei um eine persönliche Meinung, die man nicht respektieren muss.

Hä? Wer verbietet denn bitte jemand mit jemand anderem Sex zu haben. Familie kann da nichts sagen, man muss nur die gesetzlich vorgegebenen Altersklassen beachten.


iqKleinerDrache  30.04.2023, 19:07

und das Fürsorgeverhältnis. Also Lehrer mit Schüler geht nicht. Sorgeberechtigter mit Schützling auch nicht ... usw.

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Nein, du kannst keinen Sex haben, mit wem du willst. das Gesetz hat das bei bestimmten Gruppen verboten


Man darf keinen Sex mit Personen haben die unter 14 Jahre sind.
Man darfst auch keinen Sex mit Personen haben, die es nicht wollen. Auch dann nicht, wenn man verheiratet ist.

Verstehe nicht was du mit Doppelmoral meinst.

Auf Deutschland bezogen gibt es Gesetze die eine Doppeloral nicht zulassen.

Du darfst nicht mit deinen nächsten Verwandten und mit niemanden der Unter 14 ist.

Zudem ist es Strafbar aus einem Abhängigkeitsverhältniss mit jemanden Sex zu haben.

Also wo siehst du genau das Problem?


guitschee  30.04.2023, 19:02
Du darfst nicht mit deinen nächsten Verwandten

Selbst das darf man, solange es kein Vagnialverkehr ist.

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guitschee  30.04.2023, 19:04
@Christiangt

... Dann lies den entsprechenden Paragraphen - wenn die Beteiligten wollen und mündig sind, dürfen sie alles außer Vaginalverkehr.

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guitschee  30.04.2023, 19:12
@Takumi2007

Ja, irgendwo wurde es so festgelegt, müsste ich aber selber suchen wo.

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Takumi2007  30.04.2023, 19:23
@guitschee

Abgesehen davon, dass 7 Jahre Haft bei der Anzahl an missbrauchen Kindern wohl eher ein schlechter Scherz ist, sehe ich bei der Erklärung allerdings nicht, dass der Begriff ausschließlich so definiert ist, zumal dort auch steht, dass es sich um das Eindringen in den Körper handelt, womit jegliche Art der Penetration gemeint wäre.

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Ranzino  30.04.2023, 19:32
@Takumi2007

man wollte nicht auch noch gleichgeschlechtliche Geschwister diskriminieren und OV zu verbieten ist ja auch sinnfrei.

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Takumi2007  30.04.2023, 19:36
@Ranzino

Ich habe schon öfter gelesen, dass es sich nur um Vaginalverkehr handeln soll, jedoch finde ich nicht, dass das Wort Beischlaf diese Bedeutung hat, weshalb ich mich lediglich frage, wieso es diese Auffassung gibt. Ich finde den Paragraphen im Grunde unnötig, da andere Paragraphen bereits viel präzisere Vorgaben machen.

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Takumi2007  30.04.2023, 19:42
@Hardy3

Nur ist „landläufig“ vor Gericht nicht genug. Zumal in der Urteilssprechung zwar auch steht, dass es sich dabei um das Eindringen in den Scheidenvorhof handelt, jedoch auch, dass damit „das Eindringen in den Körper“ gemeint ist und das schließt für mich deutlich mehr als nur Vaginalverkehr ein. Deshalb würde ich Christiangt beipflichten und auch sagen, dass ich mir da nicht sicher wäre.

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Hardy3  30.04.2023, 19:46
@Takumi2007

Damit wollte ich ausdrücken, dass die andere Varianten nicht explizit erwähnt sind. Es gilt ja auch die Regel "im Sinne des Gesetzes". Damit muss nicht alles aufgezählt werden.

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Takumi2007  30.04.2023, 19:49
@Hardy3

Das und die Verwirrung um den Begriff könnte man sich ersparen, wenn man einen Begriff gewählt hätte, der nicht wie ein Patentantrag alles und nichts bedeuten könnte.

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Hardy3  30.04.2023, 20:02
@Takumi2007

Genauso könnte man sich das sparen, wenn sich bei uns nicht so eine Kleinkarietenmentalität breit gemacht hätte nach dem Motto : Wo steht das, das ist nicht ausdrücklich verboten, die und die Kleinigkeit ist da nicht geregelt. Deshalb die Flut von Gesetzen und Novellierung, die uns bürokratisch und juristisch mehr und mehr abwürgt.

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Takumi2007  30.04.2023, 20:04
@Hardy3

Nur leider ist es in dem Bereich so, dass du ansonsten alles hineininterpretieren kannst.

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Hardy3  30.04.2023, 20:10
@Takumi2007

Ja, das ist unsere Art, über die die Nachbarländer nur den Kopf schütteln. Vergleich mal die Gesetzesvolumina in Belgien, den Niederlanden oder Dänemark mit unseren. Komisch, da funktioniert das Leben eigentlich ganz gut.

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Takumi2007  30.04.2023, 20:12
@Hardy3

Es gibt leider immer jemanden, der bei schwammigen Formulierungen eine Lücke sieht und diese ausnutzt, die dann durch weitere Artikel geschlossen wird. Vielleicht sind die Sprachen, in denen die anderen Länder ihre Gesetze verfassen auch einfach weniger Auslegungssache.

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Hardy3  30.04.2023, 21:29
@Takumi2007

Daran liegt es nicht. Es liegt an unserer Methodik, alles zu definieren und z. B. das, was nicht ausdrücklich verboten ist, als erlaubt zu betrachten. Damit hechelt die Gesetzgebung logischerweise immer der Realität hinterher. Diese Haltung gab es früher bei uns nicht in dem Maß, das begann erst in den 90er-Jahren und hat dann in den Nuller-Jahren gewaltig Fahrt aufgenommen.

Das sieht man übrigens auch am Alter der Prozessbeteiligten bei dieser Thematik. Die Gruppe der 30er und 40er ist dabei überproportional vertreten.

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Takumi2007  30.04.2023, 22:11
@Hardy3

Ich hätte es in diesem Fall allerdings eher anders herum gesehen und gesagt, dass ein Wort verwendet wurde, welche anscheinend zu spezifisch war und deshalb für Verwirrung sorgt, weil es im landläufigen eine abweichende Bedeutung hat. Das ist aber auch der Grund, warum ich es für wichtig halte, dass man Begriffe nicht so verwendet, wie sie in Teilen des Landes eventuell verwendet werden, weil das nie gut gehen kann und immer für Streitigkeiten sorgt.

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