Sex auf Klassenfahrt mit welchem Recht kann das verboten werden?

15 Antworten

Ganz einfach: Das ist erlaubt. Es gibt kein Gesetz dagegen. Jedenfalls nicht, wenn beide älter als 14 sind.

Ein „Verbot“ der Lehrer ist so wirksam wie ein Verbot Deiner Eltern: nämlich gar nicht.

Eine andere Frage ist die Aufsichtspflicht: Wenn Lehrer Sex dulden oder fördern, sind sie u.U. haftbar, auch für den Unterhalt der Kinder die daraus entstehen. Daher werden sie es bei Minderjährigen immer „verbieten“ und ggf. kontrollen der Zimmer o.ä. durchführen. Und da sie es „verboten“ haben, können sie auch jemand nach Hause schicken. Aber sonst passiert nichts.


Libertinaer  22.07.2019, 21:26
Es gibt kein Gesetz dagegen.

§ 180 StGB + Aufsichtpflicht/Hausrecht/Schulrecht

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segler1968  22.07.2019, 21:52
@Libertinaer

Aufsichtspflicht hat seine Grenzen bei den Persönlichkeitsrechte. Hausrecht ist okay (man suche sich einen geeigneten Ort). Schulrecht schweigt zu dieser Frage. StGB? Was bitte verstößt gegen Strafrecht, wenn zwei Jugendliche aus freien Stücken miteinander Sex haben?

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Libertinaer  22.07.2019, 22:05
@segler1968
Schulrecht schweigt zu dieser Frage.

Dass den Anweisungen der Lehrer zufolgen ist, dürfte da irgendwo drinstehen. ;) Ist ja schließlich eine Schulveranstaltung.

StGB? Was bitte verstößt gegen Strafrecht, wenn zwei Jugendliche aus freien Stücken miteinander Sex haben?

? Schrieb ich doch: § 180 StGB. Aber ja, das betrifft nur das Hausrecht.

Und was den Sex außerhalb des Bereichs des Hausrechts angeht: Da gibt es natürlich keine rechtlichen Konsequenzen für die Aufsichtspersonen (sofern nicht bei U14 sonstwie gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen haben), und für die Schüler sowieso nicht (sofern sie dabei nicht gegen irgendwelche Gesetze verstoßen haben).

Die einzige Konsequenz die es dann gibt, betrifft halt die Schüler, und ist das sofortige Ende der schulischen Veranstaltung für sie - sprich: Heimfahrt.

Oder anders: Kein (gescheiter) Lehrer wird sagen: "Es ist euch gesetzlich verboten, Sex zu haben!", sondern: "Wir verbieten es euch, und wenn ihr trotzdem erwischt werdet, ist die Klassenfahrt für diejenigen zuende!".

Und genau SO kenne ich es auch aus meiner Jugendzeit ... 8-)

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Ich glaube eigentlich gar nicht, aber versuchen können es die Lehrer!

Wir hatten damals auch Sex auf der Klassenfahrt und aufgeflogen ist das nicht, benutzt Kondome!

Hallo JajinaMüller90

Wenn du ernst genommen werden willst, so erwachsen sein willst und dich so um deine Selbsbestimmung sorgst, dann kannst du auch so erwachsen sein, der Anordnung im Rahmen des Schulgesetzes - nicht einer Bitte des Lehrkörpers - zu folgen.

Schülerinnen und Schüler haben ..... die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

Zur Selbstbestimmung, Erwachsen werden und Persönlichkeitsrecht gehören auch Einsichten, Nachdenken und daraus resultierendes Handeln.

Ist es nicht möglich, im Rahmen der Schulordnung, auf sexuelle Handlungen bei einer Schulveranstaltung, sprich Klassenfahrt, zu verzichten? Ist es so nötig? Oder soll es eine Provokation gegen die begleitenden Lehrer_innen sein?

Macht es doch daheim, da haben "nur" die Eltern die Aufsicht und da kannst du tun und lassen was du willst. Oder? Überlege gut was du machst, es könnte Konsequenzen geben > Schulordnung. Ich wünsche dir eine schöne Klassenfahrt.

Es ist schade, wenn man für alles ein Gesetz braucht. Ich antworte mal aus der Sicht eines ehemaligen Jugendbetreuers, der sehr oft Jugendfreizeiten organisiert hat, also eine durchaus vergleichbare Sache.

Du kannst davon ausgehen, dass es nicht alle Eltern gutheißen, wenn die Söhne oder Töchter auf der Klassenfahrt (/dem Jugendausflug) Sex haben. Wenn das also am Ende herauskommt, wird der Betreuer erhebliche Schwierigkeiten kriegen können. Und du kannst dir vorstellen, dass ein Betreuer wie ich es war, dann in Zukunft lieber verzichten würde, einen solchen Ausflug zu leiten.

Ein solcher Ausflug ist zwar eine Gelegenheit, mal aus den eigenen vier Wändern heraus zu kommen und was zu erleben. Aber bitte nicht ohne jegliche Grenzen. Denn immerhin gibt es in der Tat gesetzliche Regelungen, die im Extremfall herangezogen werden könnten:

Strafgesetzbuch (StGB) § 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

  1. durch seine Vermittlung oder
  2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


hydrahydra  22.07.2019, 19:05

Wenn sie also alle über 16 sind, ist es okay?

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PeterSchu  22.07.2019, 19:43
@hydrahydra

Das spätestens dann garantiert nicht mehr, wenn eine Schülerin schwanger nach Hause kommt oder die jeweiligen Eltern sich beim Lehrer beschweren, wenn sie von dem Kontakt erfahren. Im Grunde müsste eine Aufsichtsperson so handeln, wie Eltern es zuhause auch tun würden.

Ich würde es als gewaltigen Vertrauensmissbrauch sehen, wenn die Jugendlichen denken "was mir die Eltern zuhause verbieten, mach ich auf Klassenfahrt dann erst recht."

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Libertinaer  22.07.2019, 21:31
@hydrahydra

Ja.

Allerdings bleibt auch dann eine Klassenfahrt eine schulische Veranstaltung (mit entsprechender Weisungsbefugnis durch die Aufsichtspersonen), und ist kein privates Freizeitvergnügen.

Zu meiner Zeit war es vor 16 verboten (allerdings kann ich mich gaaanz am Anfang noch erinnern, dass die Eltern eine diesbezügl. Erlaubnis schriftlich geben konnten), ab 18 war der Sex dann kein Problem, und zw. 16 und 18 bin ich glaube ich gar nicht gefahren ... :)

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hydrahydra  23.07.2019, 12:31
@Libertinaer

"Allerdings bleibt auch dann eine Klassenfahrt eine schulische Veranstaltung" - Eben... und daher ist der Hinweis auf §180 eher unsinnig...

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hydrahydra  23.07.2019, 12:32
@PeterSchu

"Das spätestens dann garantiert nicht mehr, wenn eine Schülerin schwanger nach Hause kommt oder die jeweiligen Eltern sich beim Lehrer beschweren, wenn sie von dem Kontakt erfahren" - Können sie ja machen, aber die Frage ist dann doch, gegen welches Gesetz verstoßen wurde. Gegen §180 dann ja wohl nicht...

"Im Grunde müsste eine Aufsichtsperson so handeln, wie Eltern es zuhause auch tun würden." - Das hat dann aber mit §180 nichts zu tun.

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PeterSchu  23.07.2019, 13:16
@hydrahydra

In der Frage ist nirgends von einem Alter die Rede. Deshalb ist der Hinweis erstmal sehr wohl sinnvoll.

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Libertinaer  23.07.2019, 14:02
@hydrahydra
Eben... und daher ist der Hinweis auf §180 eher unsinnig...

Sehe ich anders.

Was die Schule erlaubt oder nicht, ist einzig ihre Angelegenheit. Da werden sich eine Schule wie Summerhill und eine kath. Privatschule arg unterscheiden.

Aber der § 180 StGB ist eine Strafvorschrift, über die sich auch die liberalste, sexualfreundlichste Schule nicht hinwegsetzen darf.

Wie erwähnt: Auf meinen späteren Klassenfahrten (da war ich Ü18), war der Sex erlaubt, auf meinen früheren Klassenfahrten (da war ich U16) war er es nicht. Und wie die Schule sich bei Klassenfahrten mit 16/17-Jährigen entschieden hätte, kann ich mangels Klassenfahrten in dem Alter nicht sagen.

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Libertinaer  23.07.2019, 14:10
@hydrahydra
"Im Grunde müsste eine Aufsichtsperson so handeln, wie Eltern es zuhause auch tun würden." - Das hat dann aber mit §180 nichts zu tun.

?

Wenn Sohn A. und U16-Tochter B. (legalen) Sex haben möchten, und Eltern B. möchten das nicht, dann können sie nicht zu den Eltern A. gehen, weil die denen das bei sich zuhause erlauben.

Das wäre gemäß § 180 StGB nur legal, wenn Eltern A. eine Erlaubnis von Eltern B. haben. Und genau so eine Erlaubnis bräuchten auch die Lehrer, wenn sie mit A. & B. auf Klassenfahrt wären.

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Lehrer haben auf der Klassenfahrt die Rechte wie die Eltern (Aufsicht, Verantwortung, Aufenhaltsbestimmungsrecht).

Es gibt hier keine Freizeit im Sinn von völliger Unabhängigkeit.

So können auch andere Dinge untersagt werde; Handybenutzung, Mitnahme von Tongeräten aller Art, Rauchen, Alkohol, Nachlieferung von Taschengeld, Elternbesuche.

Die Schule veranstaltet die Fahrt überhaupt nur, wenn ihr euch an die gegebenen Regeln haltet. Sonst findet die Fahrt eben gar nicht erst statt.

Gesetzliche Regelung z.B.:

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) Vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW. S. 205) - Aus § 42

3. Schülerinnen und Schüler haben ..... die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

segler1968  22.07.2019, 19:03

Aber diese Regelung hat ihre Grenzen bei den Persönlichkeitsrechten!

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Nadelwald75  22.07.2019, 19:42
@segler1968

Selbstverständlich braucht kein Schüler eine Anordnung zu befolgen oder sich einem Verbot zu unterwerfen, das gegen sein Gewissen oder seine genuinen Rechte geht.

Beispiel: Er hat das Recht, zur Toilette zu gehen. Das darf nicht verboten werden.

Gegenbeispiel: Ein generelles Handyverbot ist auch in der Schule nicht durchsetzbar. Wenn es aber dem Sinn der Klassenfahrt (persönliche Kontakte der Schüler untereinander zur Stärkung der Klassengemeinschaft, inhaltliche Exkursionen....)widerspricht, kann es hier untersagt werden, überhaupt eins mitzubringen.

Oder: Ein 16jähriger darf rauchen. Der Lehrer kann aber auf der Klassenfahrt, selbst wenn es in der betreffenden Unterkunft erlaubt wäre, verbieten. Das geht weder gegen das Gewissen noch gegen die Menschenrechte.

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segler1968  22.07.2019, 20:06
@Nadelwald75

Genau: und ich habe das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das nicht grundsätzlich unterbunden werden darf. Lehrkräfte müssen es nicht fördern oder unterstützen o.ä. Aber wenn ein Jugendlicher beim (gut verheimlichten!) Sex erwischt wird, sind keine Disziplinarmaßnahmen zu erlassen. Es gibt kein solches Grundrecht für Rauchen oder Handygebrauch.

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Nadelwald75  22.07.2019, 20:13
@segler1968

Je nach Alter der Schüler wird es nötig sein, vor der Fahrt Vereinbarungen zu treffen. Ich hatte bereits oben geschrieben:

Die Schule veranstaltet die Fahrt überhaupt nur, wenn ihr euch an die gegebenen Regeln haltet. Sonst findet die Fahrt eben gar nicht erst statt.

Was im Fall des Falles dann nachträglich geschieht, ist eine andere Ebene. Zumindest ist der Lehrer berechtigt, die Eltern zu infomoeren

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