Schulverweis wegen (legalen!) Porno in der Freizeit?

12 Antworten

Das ist eigentlich nur möglich, wenn dadurch der Schulfrieden gestört wurde oder andere Personen im Schulbetrieb.

Bei Drogendelikten wäre ein Ausschluss wahrscheinlich problemlos möglich, hier dürfte es sich schlechtestenfalls um eine Grauzone handeln. Da würde ich gegen einen Ausschluss erstmal Einspruch erheben. Falls es denn überhaupt soweit kommt. Entsprechende Schlagzeilen in der Presse würde die Schule wahrscheinlich auch nicht mögen.


MashaBer 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 11:29

Danke!

Wo und wie kann ich einen Einspruch machen? Weißt du das?

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HarryXXX  13.08.2024, 11:37
@MashaBer

Die nächste Stufe wären die staatlichen Schulämter. Gegebenenfalls solltest du dich anwaltlich beraten lassen. Es gibt Anwälte, die sich auf Schulrecht spezialisiert haben. Sofern du noch schulpflichtig bist, müsste auch erstmal eine Ersatzschule für dich gefunden werden. Ist das nicht möglich, dann scheidet meiner Meinung nach ein Verweis von der Schule sowieso aus. Eine Versetzung in eine Parallelklasse wäre natürlich immer möglich, das scheidet in diesem Fall ja aber wegen fehlender Sinnhaftigkeit aus.

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jetzt habe ich einen Verweis bekommen und die drohen mir, mich von der Schule zu werfen. 

? Entweder Du hast einen Schulverweis bekommen, oder nicht.

So oder so, gegen jede Maßnahme - also insbes. einem Schulverweis - kann man Widerspruch einlegen. Und zwar umgehend, da die Fristen ggf. kurz sind (2 Wochen).

Was DU mit der ganzen Sache zu tun haben sollst, erschließt sich mir allerdings gerade nicht.

Pornos zu drehen ist ab 14 legal (zumindest für den Privatgebrauch), Pornos verbreiten nicht. Entweder überhaupt nicht legal (bei Pornos mit Ü14 & U18), oder zumindest nicht an einer Schule (bei Pornos mit Ü18).

Probleme bekommen die, die die Pornos verbreitet haben, was sowohl bei Ü14- wie auch Ü18-Pornos regelmäßig an Schulen geschieht.

Für DIE ist dann ein (i.d.R. zumindest bei Schulpflichtigen zeitlich begrenzter) Schulverweis auch nichts ungewöhnliches.

Ggf. also zu einem Anwalt für Schulrecht gehen. Die Erstberatung ist preislich gedeckelt und somit gemeinhin bezahlbar.

Denke nicht das die Schule es etwas angeht wenn du im privaten einen Porn drhst, das ganz alleine DEIN Ding.

Also wenn das nicht nur BlaBla ist vom Rektor, sondern er es ernst meint, wende dich an die Schulbehörde und leg Beschwerde ein.

Drücke dir die Daumen. Grüße

Ich bezweifle sehr, dass die Schule das was angeht, sofern ihr nicht auf Schulgelände gedreht habt.


HarryXXX  13.08.2024, 11:38

Die Schule könnte immerhin mit einer Schädigung ihrer Außenwirkung argumentieren.

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MashaBer 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 11:23

Danke! Sehe ich auch genauso.

Wir haben natürlich dort nicht gedreht

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Verstoß gegen die Schul- oder Hausordnung.

Beeinträchtigung des Unterrichts.

Konflikte und Übergriffe auf andere Schüler:innen.

Mobbing oder körperliche Angriffe.

Verweigerung schulischer Leistungen.

Fernbleiben des Unterrichts.

Das sind mögliche Gründen für einen Schulverweis. Du schreibst, es hat die Runde in der Schule gemacht. Wenn das den Schulalltag beeinträchtigt und den Schulfrieden stört, ist es gerechtfertigt.

Besonders, wenn solche Fälle in der Schulordnung vermerkt sind.


MashaBer 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 11:36

Danke für die Antwort.

Aber ich kann doch gar nichts dafür wenn andere das teilen und anschauen?

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FlowiJess  13.08.2024, 11:38
@MashaBer

Du hast dich überreden lassen, du hast mit gemacht und hast im Endeffekt den Mist gedreht.

Hättest du das nicht, wäre es auch nicht dein Problem, wenn sich andere Pornos anschauen. Nun ist es das aber.

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Libertinaerer  13.08.2024, 13:55
@FlowiJess

Ich wüsste nicht, dass es die Schule etwas angeht, was eine Schülerin in ihrer Freizeit macht.

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FlowiJess  13.08.2024, 14:48
@Libertinaerer

Das hat nichts mehr mit der Freizeit zu tun, wenn sich das in der Schule rumspricht und die Videos im Umlauf gehen und das tut es.Dann muss die Schule handeln, sobald das Thema Nummer eins wird und sich weiter verbreitet.

Würde das allein im privaten Umfeld bleiben, ist es was anderes aber da sich auf der Schule bestimmt nicht ausschließlich Ü18 Schüler befinden, handelt die Schule verantwortungsbewusst und richtig.

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Libertinaerer  13.08.2024, 14:56
@FlowiJess

? Es sagt NIEMAND etwas dagegen, dass diejenigen einen Schulverweis bekommen, die das Video oder irgendeinen anderen Porno illegalerweise an der Schule verbreitet haben oder zukünftig weiter verbreiten.

Aber - das - ist - NICHT - die - FS!

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FlowiJess  13.08.2024, 15:04
@Libertinaerer

Und dennoch, ist sie die Hauptperson. Sie ist selbst dafür verantwortlich, da mit gemacht zu haben und das reicht als Grund aus.

Sich jetzt als unschuldig darzustellen, bringt nichts, denn sie hat mit Schuld. Natürlich müssten die anderen ebenso diese Strafe erhalten aber dennoch, wäre diese Konsequenz gerechtfertigt und vor allem dann, wenn sowas in der Schulordnung vermerkt ist. Zudem muss erstmal nachgewiesen werden, welche Schüler das wirklich verbreitet haben. Das sie, die FS, Teil dessen ist, ist leicht zu beweisen.

Selbst solche Fälle schon erlebt. Außenstehende würden sich wundern, wofür Schüler schon alles einen Schulverweis bekommen haben, der tatsächlich, gerechtfertigt war.

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Libertinaerer  13.08.2024, 15:49
@FlowiJess
Und dennoch, ist sie die Hauptperson.

Nein.

Sie ist selbst dafür verantwortlich

Nein. Sie ist Opfer einer Straftat.

da mit gemacht zu haben

Wo? Sex zu haben? Ihn auzuzeichnen? Pfui! ^^

Klar, wenn man ein dermaßen gestörtes Verhältnis zur Sexualität hat, dass man das als, Zitat, "Mist" bezeichnet, dann mag man so denken ... ist damit aber eher ein Fall für einen Sexualtherapeuten.

und das reicht als Grund aus.

Wo? In der bayerischen "Gott sei bei uns!"-Provinz? ^^

Sich jetzt als unschuldig darzustellen, bringt nichts, denn sie hat mit Schuld.

Uih, die 1960er-"Das Flittchen ist doch selber Mitschuld an ihrer Vergewaltigung! Was trägt sich auch einen Mini-Rock?"-Jahre sind zurückgekehrt?! Wahnsinn! ^^

vor allem dann, wenn sowas in der Schulordnung vermerkt ist.

Hmm, in der Schulordnung, die Du nicht kennst, steht, dass man in seiner außerschulischen Freizeit keinen Sex haben darf? Oder steht da nur, dass man ihn nicht filmen darf?

Wärst Du dann bitte so freundlich, und zeigst mir diese Stelle in der Schulordnung, die Du nicht kennst?

Und erklärst mir dann bitte auch, warum DAS rechtlich verbindlich sein soll? Danke! Ich freue mich schon.

Zudem muss erstmal nachgewiesen werden, welche Schüler das wirklich verbreitet haben. Das sie, die FS, Teil dessen ist, ist leicht zu beweisen.

Und? Was ist DAS denn für ein, ähm, "interessante" Rechtsansicht?

"Liebes Gremium, Schülerin Masha wurde Opfer einer Straftat. Da wir der Täter nicht habhaft werden konnten, bestrafen wir jetzt das Opfer! Hat jemand Einwände?" (allgemein verwundertes Geraune im Gremium angesichts so viel Dummheit)

Selbst solche Fälle schon erlebt.

Ja, ich freue mich schon auf den URL eines Zeitungsartikels: Skandal am XYZ-Gymnasium! Schüler verbreiten Pornoaufnahmen von Mitschülerin. Opfer wird von der Schule verwiesen

der tatsächlich, gerechtfertigt war.

Tja, DAS, so sollte man meinen, ist der Knackpunkt. 8-)

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FlowiJess  13.08.2024, 16:10
@Libertinaerer

Bei dir ist echt so einiges kaputt, wenn du beleidigend wirst und andere Personen auf einer Ebene angreifst, die ekelhaft und respektlos ist und absolut nicht stimmt.

Schönes, frustriertes Leben noch.

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Libertinaerer  13.08.2024, 16:21
@FlowiJess

Also MEIN Leben ist bestimmt NICHT "frusriert". 8-)

Nicht zuletzt dank entspanntem Umgang mit Sexualität sogar das genaue Gegenteil. O:-)

Aber dass Du es für opportun hältst, dass die Schule in das Privatleben, ja, sogar Sexualleben ihrer Schülerinnen eingreift, das ist schon ein ungeheures Stück.

Und dass Du das Opfer einer Straftat locker-flockig zur Mittäterin zurechtinterpretierst, ist nicht minder ungeheuerlich.

So etwas findet man sicherlich auch vereinzelt in Schulgremien. Fängt ja schon bei der mit schöner Regelmäßigkeit aufkommenden und ebenso regelmäßig als Unrecht verworfenen Frage an: Dürfen wir Schülerinnen bauchfreie Kleidung in der Schule verbieten?

Aber so etwas lässt man sich heutzutage üblicherweise einfach nicht mehr gefallen. 8-)

O tempora, o mores. ;)

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