Schulunfall, was tun?

5 Antworten

Wenn weiter "nichts" passiert ist, brauchst du es auch nicht zu melden, wenn jeder Schüler der sich mit dem Bleistift piekst etc. gleich eine Unfallanzeige machen würde, wo kämen wir da hin...?


ManuFragt 
Beitragsersteller
 24.02.2016, 16:47

Niemand hat von Anzeige gesprochen sondern Versicherung xD

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Sunnycat  24.02.2016, 16:49
@ManuFragt

Brauchst du auch nicht, es ist ja kein "Schaden" entstanden, sprich keine Behandlungskosten beim Arzt oder im Krankenhaus und Schmerzensgeld ist wohl auch nicht zu erwarten....

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Rosswurscht  24.02.2016, 16:50

Die Vorschrfiten verlangen das! In einer Schule muss jedes ausgegeben Pflaster notiert werden.

So ist es in Deutschland eben. Meist übertrieben, aber wo soll man anfangen und wo soll man aufhören!?

Also wird alles notiert was vorfällt. Diese Vorfälle müssen auch dem Schulamt weitergemeldet werden.

Es geht hier um evtl. Versicherungsansprüche. Stell dir vor, durch die Verbrennung oder auch bei einer Schnittverletzung entzündet sich das ganze und es wird eine umfangreichere Behandlung notwendig. Dann gehts um Geld und um fargen weshalb warum wieso.

Und gerade bei Unfällen im Chemieunterricht ist eine Meldung auf jeden Fall notwendig.

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botanicus  24.02.2016, 17:02
@Rosswurscht

Ich habe noch nie ein ausgegebenes Pflaster notiert. Wo gibt's denn so was?

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Miraculix84  24.02.2016, 18:14
@botanicus

Doch, die Regel gibt es bei uns auch. Deswegen gibt es Pflaster nur noch im Sekretariat und nicht mehr in unserem 1.-Hilfe-Kasten, damit wir Chemiker  darüber nicht auch noch Buch führen müssen. Ich überlege allerdings in letzter Zeit aber auch, ob ich nicht einfach ein Päckchen Pflaster da wieder deponiere. Ist ja albern. Blatt Papier, Glasscherbe. Passiert doch andauernd....

LG
MCX

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Du hast als Schüler mit elementarem Kalium (?!?!?!) gearbeitet? Also mit dem Metall?

In diesem Fall solltest du das bei der Schule melden, damit die evtl. entstehenden Behandlungskosten von der Gemeindeunfallversicherung getragen werden. Ich hoffe, du hast keine ärgeren Verätzungen davongetragen.

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Wenn du den Klassiker "Gummibär + Kaliumchlorat" im Reagenzglas gemacht hast und dich "nur" am Reagenzglas verbrannt hast, würde ich nichts machen. Das ist dann eine normale Brandblase. Die geht nach 1-2 Wochen wieder weg. Nicht aufkratzen - tut danach noch mehr weh! Allerdings darf auch Kaliumchlorat nicht von Schülern verwendet werden. Aber das ist nur gefährlich beim Einatmen und Verschlucken.

LG
MCX

Sie Schule müsste das an den Gemeindeunfallversicherungsverband melden. 

Nur dann wäre sicher gestellt, dass bei evtl. Spätfolgen dieser Unfall von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt wird.

Auf jeden Fall musst du das melden! Auch wegen evtl. Spätschäden.

Hat der Lehrer das nicht mitbekommen? Der hätte es schon melden müssen, gleich nachdem es passiert ist!


ManuFragt 
Beitragsersteller
 24.02.2016, 16:44

Doch aber mehr als Eis drauf getan ist nichts geschehen

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Rosswurscht  24.02.2016, 16:51
@ManuFragt

Die Vorschrfiten verlangen das! In einer Schule muss jedes ausgegeben Pflaster notiert werden.

So ist es in Deutschland eben. Meist übertrieben, aber wo soll man anfangen und wo soll man aufhören!?

Also wird alles notiert was vorfällt. Diese Vorfälle müssen auch dem Schulamt weitergemeldet werden.

Es geht hier um evtl. Versicherungsansprüche. Stell dir vor, durch
die Verbrennung oder auch bei einer Schnittverletzung entzündet sich das ganze und es wird eine umfangreichere Behandlung notwendig. Dann gehts um Geld und um Fragen weshalb warum wieso.

Und gerade bei Unfällen im Chemieunterricht ist eine Meldung auf jeden Fall notwendig.

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Du willst im Ernst behaupten, dass Dich an der Schule jemand mit elementarem Kalium, das ein extrem reaktives und gefährliches Metall ist, arbeiten lässt und das offenbar ohne Aufsicht?

Ansonsten würdest Du jetzt nicht diese Fragen im Internet stellen, sondern entweder dem Lehrer oder dem Arzt.