Schmerzensgeld nach sexuellen Missbrauch?
Hallo ihr lieben...,ich habe eine ernstere Frage : Mein Sohn wurde sexuell missbraucht,können wir auch ohne Rechtschutz Schmerzensgeld beantragen? Mein Anwalt rief mich heute Mittag an und hatte nach Rechtschutz gefragt und ich habe es verneint und er war kurz angebunden und hinterließ mich mit Unwohlsein alleine..,zurück rufen konnte ich ihn nicht mehr da ich weg musste,und ich ihn erst am montag wieder anrufen kann.Ich hoffe ihr könnt mir helfen.Danke!!!!
4 Antworten
Ja das kannst du bzw er. Theoretisch zumindest. Dafür muss die Schuld nachgewiesen werden.
Ich empfehle dir Hilfe beim weißen Ring zu suchen. Sie unterstützen auch finanziell
Ich kann mit 'Opferberatung' gerade nicht so viel anfangen aber der weiße Ring macht auch Beratung für Betroffene. Mich haben sie mit 11-13 unterstützt.
Außerdem gibt es den Missbrauch Fond der sehr umfangreich Betroffenen finanziell unterstützt. Besonders bei der Bewältigung. Ich habe ein eMTB darüber finanziert bekommen. Sie bezahlen aber auch Therapien die die Krankenkasse nicht übernehmen.
Wir machen das über opferberatung.Mein Sohn ist 12Jahre alt
Ich finde es übrigens ziemlich Empathielos von deinem Anwalt da (erstmal) das finanzielle abzufragen zumal er ja weiss, dass der Täter gestehen wird.
Du hättest ihn gleich fragen müssen wie hoch seine Vorschussforderung ist. Wie alt ist der Sohn? Evtl. kann er Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn er 18 ist, muss er ja selbst klagen, dann zählt auch SEIN Einkommen.
Für uns ist es kostenlos und unser Anwalt wird von Land Sachsen -Anhalt bezahlt.Er ist noch 12jahre alt
Das ist aber dann nur für die Nebenklage. Schmerzensgeld wäre zivilrechtlich einzuklagen. Der Anwalt wird die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kennen. Dann geht ein solcher Prozess aus wie das Hornberger Schießen. Das KOSTET dann mehr, als es evtl. einbringt.
Ist der Missbrauch den schon rechtlich festgestellt worden?
Gibt es bei dem Täter/in überhaupt etwas zu holen?
Am 02.03.2022 ist die Verhandlung...,er hat über seinen Anwalt angekündigen lassen das er es gestehen wird. Ob was zuholen ist oder auch nicht das kann ich leider nicht sagen
Dann kann ein Schmerzensgeld immer noch eingeklagt werden, wenn der Täter verurteilt wurde.
Auch wenn die Tat schon juristisch verjährt sein sollte, geht das. Allerdings glaub ich, dass sie in seinem Fall noch nicht so lange her ist