Plötzlich seid ihr Stiefgeschwister. Was tun?
Hypothetische Annahme:
Du hast eine Freundin bzw. einen Freund und ihr habt auch schon einige Jahre Sex. Eure Eltern sind Single/geschieden und ihr wohnt unter einem Dach mit einem Elternteil.
Nun lernen sich eure Eltern (Mama & Papa) mit denen ihr die Wohnung teilt kennen, verlieben sich ineinander und beschließen eine Beziehung zu führen.
Was tun?
- angehende (Stief)Eltern müssen sich wieder trennen
- ich trenne mich von meiner Freundin/meinem Freund
- das ist egal, (Stief)Eltern bleiben zusammen, wir bleiben zusammen
- etwas anderes ...
7 Antworten
Solange keines der Kinder vom neuen Partner adoptiert wird, solange ist alles okay auch Sex und eventuelle (Enkel)Kinder.
Sobald eines der Kinder adoptiert wird ist Schluss mit lustig, denn ab da ist es illegal und zählt als Inzest.
Nein, mit der Adoption wird das Kind ein leibliches Kind, mit allen Rechten, Pflichten und Konsequenzen und leibliche Geschwister dürfen weder heiraten noch GV haben oder Nachwuchs zeugen, siehe § 1307 BGB.
Nein, mit der Adoption wird das Kind ein leibliches Kind,
Das macht keine Blutsverwandtschaft und kein leibliches Kind. Es wird an Kindesstatt angenommen...
... und haben die gleichen Rechte.
Bitte lese es nach, ich habe es mir nicht ausgedacht! § 1307 BGB
Habe nachgelesen, kann Deinen Schluss aber nicht erkennen.
Durch Adoption entsteht keine Blutsverwandtschaft.
Möglicherweise interpretierst Du das ...
Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.
falsch. Genau das spricht gegen Deine Darstellung.
Die Blutsverwandtschaft bleibt auch bei Adoption zwischen "leiblichen" Kindern der Eltern des zur Adoption freigegebenen Kindes, bestehen.
Es kann kein Inzest sein, da es zu keiner sexuelle Beziehung zwischen engsten Blutsverwandten kommt.
Durch Adoption werden sie nicht blutsverwand, was jeder Gen-Test beweisen würde.
Durch Art. 6 Nr. 3 des Gesetzes über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz) vom 2. Juli 1976 (BGBl I S. 1749) wurde die Strafnorm redaktionell überarbeitet. § 173 StGB lautet seitdem:
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Es mag dir nicht gefallen, aber wenn du GV mit deiner adoptierten Schwester hast stehst du mit einem Bein schon im Knast.
Es mag dir nicht gefallen, aber wenn du GV mit deiner adoptierten Schwester hast stehst du mit einem Bein schon im Knast.
Falsch.
Umgekehrt ist es richtig und zwar wird von leiblichen Geschwistern eines adoptiert, dann ist der Geschlechtsverkehr zwischen diesen beiden auch verboten.
Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen
Da sie zu NULL Prozent miteinander (bluts)verwand sind, kann es m.M.n. kein Inzest und von daher auch nicht strafbar sein. Es besteht ja auch keine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass mögliche Kinder behindert sein könnten.
Wäre interessant, wie ein Jurist das sieht. Danke für den konstruktiven Beitrag.
Bei den "Kindern" in meiner Frage besteht kein leibliches Verhältnis.
Außerdem müssten die "Kinder" einer Adoption zustimmen, was sie vermutlich nicht tun würden wenn sie sich lieben. 😉
In Absatz 5 steht zudem
... dass „Zweck der an die Blutschande geknüpften Rechtsfolgen in erster Reihe die Abwehr von Erbgefahren aus Inzucht“ sei ...
In deiner Annahme könnten "Kinder" nie Sex haben, da irgendwann ihre Elternteile heiraten könnten. Vielleicht etwas theoretisch, aber du hast mit der Adoption angefangen. ^^
Der erste Satz meiner Antwort ist...
Solange keines der Kinder vom neuen Partner adoptiert wird, solange ist alles okay auch Sex und eventuelle (Enkel)Kinder.
Alles gut!! 🍺
Ich finde deinen "Einwand" mit der Adoption interessant, 👍 habe aber eine andere Meinung dazu. Das Inzestverbot begründet seinen Hauptgrund darin, dass Kinder von Blutsverwanden behindert sein könnten. Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik spricht sich in Wikipedia z.Bsp. gegen die Kriminalisierung von Geschwisterliebe aus. (Abschnitt in der Mitte)
PS: Ich sehe Wikipedia durchaus kritisch und nicht als allwissend an.
Das erinnert mich an das Lied: Mein Opa das bin ich
Aber ganz egal ihr seid nicht blutsverwand daher vollkommen egal es können alle zusammenbleiben.
Da zwischen den Stiefgeschwistern keine Blutsverwandschaft besteht, würde sich nix ändern müssen.
Also ist das Ganze doch rein hypothetisch....
Zwischen Euch ändert sich - außer den familiären Umständen - nichts. Ihr werdet keine Blutsverwandte durch das Zusammenkommen Eurer Eltern.
Wie zuvor
- könnt Ihr Sex miteinander haben
- heiraten
- Kinder in die Welt setzen
- usw.
Es bleibt alles so legal wie zuvor.
Es muss sich nichts ändern zwischen den Stiefgeschwistern, ihr seit nicht Blutverwandt also könnt ihr machen was ihr wollt.
Auch das macht sie nicht zu Blutsverwandten und hat keinerlei Auswirkung auf ihr Sexualleben. Es ist und bleibt auch dann legal, nicht verboten.