Muss der/die Betroffene davon ausgehen, im Falle der Eheschließung auch sexuell tangiert zu werden?
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Warum willst Du eine Ehe eingehen, ohne Deine Partnerin auch mal in gegenseitiger Liebe anrühren zu wollen? Für MICH wäre das keine Ehe...
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und wenn Frigidität vorliegt?
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Warum dann Ehe und nicht Freundschaft in Abklärung mit "Ihr" besprechen zum Thema "Selbstrubbeln"? Gut, wäre mir aber auch etwas seltsam für eine "Ehe"...
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...und mühevoll!!@
6 Antworten
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früher hat es solche Ehen gegeben - allerdings aus gesellschaftlichen Gründen, also Image-Sache, bzw. um die eigene sexuelle Ausrichtung zu verbergen , (da sonst Karriere in großer Gefahr), da verboten wie Homosexualität, Bi, - aber auch Asexualität, die zwar nicht strafbar war - aufgrund von Unwissenheit um dieses Phänomen wurde man häufig als homosexuell eingestuft -
solche Ehen haben ein ganzes Leben lang gehalten - Sex gab es nie zwischen den beiden Partnern und man hatte sich häuslich arrangiert (getrennte Wohnbereiche) - ebenso arrangiert hatte man sich bezüglich des Zusammenlebens allgemein, vor allem nach außen - im Fall von "Unfällen" mit den außerehelichen Sexpartnern einigte man sich -in einigen Ländern möglich- auf die sogenannte anonyme Adoption und präsentierte das Baby stolz als das der beiden glücklichen Eltern
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diese Zeiten sind vorbei, diesen Zwang zu Heimlichkeiten gibt es nicht mehr - ich verstehe also nicht ganz, worauf zu hinaus willst
wenn du eine solche Verbindung anstrebst, musst du deinem Partner vor Eheschließung reinen Wein einschenken - das hat er verdient oder? er kann sich dann entscheiden, ob er das will oder nicht - einfach wird das nicht, das muss ich euch beiden sagen - sofern ich euch für diesen Schritt entscheidet wünsche ich euch viel Glück
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Tangiert zu werden hieße jetzt für mich, daß er dich beim Kommen mit seiner Ladung am.Oberarm streift 😅 könnte passieren
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Zu einer Ehe gehört normalerweise auch der Geschlechtsverkehr. Falls du damit ein Problem hast, solltest du das zu Beginn der Beziehung klarstellen - denn heutzutage gehört Sex für die meisten Menschen unserer Kultur bereits in die Beziehung vor der Ehe.
Und wenn du nicht gerade grundsätzlich asexuell bist, solltest du dem Problem auf den Grund gehen, denn vielleicht hindert dich ein Trauma daran, Freude an Sex zu haben.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ehelicher_Beischlaf :)
diese Auslegung steht; nur ist das selten bekannt. die Formulierung ist nun mal verschwurbelt.
man möge halt drüber schwatzen und sich einigen. klar hat man/frau nicht immer und zum selben Zeitpunkt Lust, aber generell sollte man halt schon gerne am Partner naschen wollen.
deshalb wird auch gerne zu "keine Ehe vor dem Sex" geraten; das erspart viel miese Laune und der Haussegen hängt nicht sooft schief.
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In den meisten Fällen schon.
Wenn beide Parteien keine gemeinsamen sexuellen Aktivitäten möchten, dann ist das natürlich auch in Ordnung. Darüber sollte man aber vor der Eheschließung miteinander reden.
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jaaaa, prinzipiell schon :)
was wie und wie oft und wann entscheiden die 2 immer noch zusammen; nur geht das Bürgerliche Gesetzbuch davon aus, dass man seinen Ehepartner begehrt.
bedenke einfach, dass Ehe auch eine gewisse Selbstbeschränkung ist, denn du darfst nun mal nur deinen Ehepartner heiß finden.
es wäre also arg dämlich, wenn dir der Gedanke an Sex mit dem Ehepartner unangenehm ist.
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dann darf dich dein Ehepartner verlassen.
da es kein Schuldprinzip bei Scheidung mehr gibt, kann er das allerdings immer
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nö, inzwischen nicht mehr.
es sei denn. man hat sich einen arg irrationalen Ehevertrag aufschwatzen lassen. das kann man wiederum nochmal prüfen lassen, ob nicht sittenwidrig.
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https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1353.html
"Pflicht zur ehelichen Lebengemeinschaft" klingt bürokratisch, heißt aber: habt auch mal Sex und freut euch daran. :D
einklagbar ist es nicht, das wäre Nötigung. aber der öfters sexunwillige Partner darf natürlich verlassen werden.