Schnell Antworten: Darf eine 14-jährige mit einem 18-jährigen schlafen?
Hallo, alsoo mein Freund ist 18-jahre alt und ich 14-jahre alt. Dürfen wir miteinander schlafen? Oder ist das i-wie verboten? Danke im Vorraus lg Emme1202
24 Antworten
Ja, das dürfen die beiden.
Details siehe Tipp: http://www.gutefrage.net/tipp/sex-wer-darf-in-welchem-alter-mit-wem
(und glaube bitte nicht die vielen falschen Antworten, die bei diesem Thema leider immer wieder kommen...)
Gerichtssendungen sind ganz allgemein fragwürdig.
Echte Richter in echten Gerichtsverhandlungen orientieren sich an Gesetzen, an Gesetzeskommentaren, und an Entscheidungen anderer Gerichte.
Was im Gesetz steht kannst du nachlesen, wenn du dem Link in dem Tipp folgst.
ja, da hast Du natürlich Recht, aber im Allgemeinen werden bei Gerichtssendung ja "echte" Richter eingesetzt - lediglich die Angeklagten und Zeugen etc. sind (Laien)Schauspieler... daher wundert es mich doch schon sehr... ist der Text aktuell?
Der Gesetzestext des Strafgesetzbuches auf der Website des Bundesministeriums für Justiz ist immer aktuell:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307
ja so gesehen in §182 steht es so - kann aber im Zweifel recht heikel sein, wenn die Eltern behaupten er hat die fehlende sexuelle Selbstbestimmung ausgenutzt selbst wenn die 14 oder 15 jährige das Gegenteil behauptet - denke das kann im Zweifelsfall trotzdem heikel werden das nachzuweisen daß es nicht so war...
Zum Glück muss niemand beweisen, dass etwas "nicht so war". Andersherum: Es müsste erstmal bewiesen werden, dass der Straftatbestand erfüllt war (und zwar genauso wie es im Gesetz steht). Erst dann würde man sich damit beschäftigen, ob dem 18jährigen irgendetwas vorzuwerfen ist.
Richtig! aber wenn die Eltern denjenigen eben anzeigen, weil sie der Meinung sind daß er ihre Tochter ausgenutzt hat (oder ihn auch vielleicht nur loshaben wollen) ist er ja schon in dem Schlamassel drinnen. Aber natürlich müssen sie es dann immer noch nachweisen - aber die Eltern haben ja viel mehr Kenntnisse von ihrer Tochter und könnten im Zweifel mit ganz anderen Geschützen (Argumenten) auffahren, gegen die der (gutgläubige) Freund der Tochter nichts auszurichten weiß - ebensowenig wird eine 14 oder 15 jährige die Mittel haben, das vor der Staatsanwaltschaft glaubwürdig entkräften zu können, was die Eltern sagen - oder noch schlimmer, die Eltern setzen die Tochter gegen ihren Willen unter Druck.... ich meine ja nur, natürlich hast Du juristisch Recht, aber Recht haben und Recht bekommen ist halt manchmal leider zweierlei - ich meinte halt nur, daß es in manchen Fällen heikel sein könnte....
ach so - wir reden von über 20 jährigen (weil Du in Deinem Kommentar von 18-jährigen schreibst - da ist es ja ohnehin anders, das hab ich ja selbst geschrieben)
Hallo heinmueck, sorry, ich muß micht korrigieren - bei der Gerichtssendung ging es um das Alter ob 13 oder 14 (nicht wie ich geschrieben habe 15 oder 16) insofern hattest du natürlich von vorn herein recht! (hatte ich falsch in Erinnerung)
Nein
ab 14 mit unter 18 ab 16 mit unter 21
ABER der einzige Kläger in diesem Fall sind die Eltern, da es nach Jugendschutzgesetz primär auf die Freiwilligkeit ankommt.
Meine Meinung nach ist: Zu großer ALtersunterschied
Reinr echtlich: DIe Eltern müssen zustimmen, sonst kann der 18jährige schnell angezeigt und verurteilt werden!
klarer fall,das ist erlaubt,aber ich selber finde den altersunterschied gewaltig
also meine mutter war 17 und mein dad 34. soviel zum altersunterschied und ja, sie sind seit 30 jahren verheiratet.
Logisch, du brauchst nur die Einwilligung deiner Eltern... viel Spass beim Fragen. ;-)
Es ist die Entscheidung von ihr, solange sie es einwilligt darf man offiziell mit 14 Jahren das erste mal Sex haben. Nur die Eltern können dir dazwischen funken, oder Klage gegen deinen Freund erheben. Ich selbst habe mit 14 mit einer 19 Jährigen geschlafen und es war kein Strafvergehen.
ist ja interessant! Wußte nicht, daß ein über 20 jährige mit 14-15 jährigen dürfen, sofern keine "Ausnutzung..." usw. vorliegt. - Habe nämlich mal eine Gerichtssendung verfolgt in der es darum ging, ob der 22 jährige gewußt hat daß seine Freundign erst 15 ist oder ob sie ihm glaubhaft versicherte (ihn also anlog) daß sie schon 16 ist - davon machte die Richterin das Urteil abhängig (war keine Ausnutzung etc. dabei, sondern normale Liebesbeziehung also einvernehmlich - lediglich die Eltern von der 15-jährigen hatten ihn angezeigt (wußten vorher nichts von dem Verhältnis) - Deine Tabelle würde diese Gerichtssendung ja in Frage stellen oder?