Darf eine 21 jährige mit einen 69 jährigen Mann zusammen sein und sich küssen und Geschlechtsverkehr haben und miteinander schlafen?
Liebe, Beziehung
3 Antworten
Da beide volljährig sind spricht rein gesetzlich nichts dagegen.
Da sollte man das Gesetzt hinterfragen :) Einfach bei einer 17 Jährigen warten bis sie 18 ist. Ist ja ganz praktisch :)
Sprich, du bist für ein generelles Sexverbot für unter 18-jährige?
Nein auf gar keinem Fall! Das habe ich überhaupt nicht gesagt. Es geht um Pädophilie. Das Alter, ab dem man mit älteren schlafen darf und wann nicht. Ab wann man Erwachsen ist. Ich finde, das ist überhaupt nicht gut. Keine Ahnung ob du das Phenomän kennst, aber das gibt es sehr oft in der Musikindustrie zum Beispiel. Junge Frauen werden sofort sexualisiert, so bald sie 18 werden. Sex offenders und so steigen rapide an, mit der Ausrede "Jetzt ist sie ja Volljährig"
Dieser Text ist völlig durcheinander. Pädophilie hat damit gar nichts zu tun, bitte recherchiere die Definition von Pädophilie....
Dann musst du wohl besser lesen Zitat Googel: "sexuelles Interesse Erwachsener an Kindern, die noch nicht in der Pubertät sind." Dazu gehört es auch, wenn zum Beispiel ein 25 Jähriger an einer 15 Jährigen romantisch greiflich wird. Du scheinst dich gar nicht mit dem genannten Thema auszukennen. Ich schon. Du hast missinterpretiert was ich mit meinem Kommentar gemeint ahbe und ich habe geantwortet. Dass du die Antwort nicht verstehst, ist nicht mein Problem :)
Kinder, die noch nicht in der Pubertät sind, sind nicht 15....oder wann kommt man deiner Meinung nach in die Pubertät?
Dir scheint elementares Wissen zu fehlen....
Sex zwischen einer 25-jährigen und einer 15-jährigen Person ist rechtlich völlig in Ordnung, siehe dazu 176 und 183 StGB:
So ist es. Aber wenn beide es wollen, dann muß man es akzeptieren
Beide sind volljährig und können können treiben was sie wollen. Auch miteinander.
Ja, denn sie ist volljährig. Sie ist eine Erwachsene, dei vollumfänglich rechtfähig und geschäftsfähig ist.
Hier können selbst die Eltern nicht mehr lenkend eingreifen.
Selbst wenn eine/r davon 14 oder älter wäre, spricht gesetzlich nichts dagegen....