Sextape unter 18. Sind die "darsteller" strafbar?

7 Antworten

Beides mal muss die Antwort lauten: Nein, ist NICHT strafbar!

  1. Ein solcher Film läuft unter "Jugendpornographie". Im Gegensatz zur "Kinderpornographie" (also U14), ist Herstellung und Besitz von Jugendpornographie erlaubt, wenn die Beteiligten das möchten.
  2. Deine Auffassung, dass sich der Erwachsene strafbar machen beim Erwerb (oder auch nur bei Besitz) ist korrekt. Jugendpornographie dürfen sie nur besitzen, wenn sie selbst an der Herstellung beteiligt waren (und natürlich die anderen damit einverstanden sind).
  3. Wie jeder, bis auf die Eltern, machen sich auch Jugendliche strafbar, wenn sie anderen Minderjährigen Pornographie geben - egal ob ihre oder sonstige. Da das bei Volljährigen anders ist (volljährig ist man übrigens mit 18, erwachsen erst mit 21), machen sie sich auch nicht strafbar.

Generell musst Du immer den Schutzzweck eines Gesetzes beachten!

D.h., der zu Beschützende wird für seine Handlung nicht bestraft (mag man sie auch "leichtsinnig", "unmoralisch" oder wie auch immer nennen), sondern "nur" derjenige, der dem Schutzzweck zuwiderhandelt.

Z.B. wird kein Kind "bestraft", wenn es Sex mit einem Ü14 hat, sehr wohl aber der/die Ü14; keine Schülerin beim Sex mit ihrem Lehrer, ggf. sehr wohl aber der Lehrer; keine Frau bei einer Vergewaltigung, sehr wohl aber der Vergewaltiger. Usw.



Libertinaer  04.04.2016, 13:36

Korrektur: Schlauerfuchs hat einen zutreffende Einwand: Der Vertrieb von Jugendpornographie ist strafbar!

D.h., die beiden dürfen ihre Erzeugnisse nicht unbeteiligten Erwachsenen zugänglich machen!

Denn die legalisierende Ausnahme gilt nur für die Herstellung, nicht für die Weitergabe.

Also muss die korrekte Antwort auf Frage 1 lauten: Nein, ist nicht strafbar, und auf Frage 2: Ja, ist strafbar. Der Strafrahmen beträgt hierbei eine "Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren".


1

Nein da gibt sicher Paragraphen die da ein Schlupfloch lassen. Aber im Prinzip ist es Kinderpornographie wenn man das Alter der Kinde bedenkt


Cavo64  04.04.2016, 06:57

Nö weil man ab 14 kein Kind mehr ist

1
Nutzerin9254  04.04.2016, 07:10
@Cavo64

Da ist man in der Pubertät und sollte keine solche Filme machen

0
Libertinaer  04.04.2016, 13:21
@Nutzerin9254

Da ist man in der Pubertät und sollte keine solche Filme machen

Über deine (mehr oder weniger) "moralischen" Ansichten mag man streiten, aber mit der Rechtslage haben deine "Moralvorstellungen" genau null zu tun!

Ü14 = kein Kind = keine Kinderpornographie.

So einfach kann Recht mitunter sein.

0

Das ist klar Kinderpornographie

Also ist es strafbar


TheKn0wledge  04.04.2016, 02:32

Falsch, beide sind über 14, damit ist es bestenfalls Jugendpornographie. Außerdem sind Darsteller und Hersteller hierbei ein und die selbe Person und tun dies einvernehmlich, §184c Absatz 4 greift hier und erlaubt es.

1

Man beachtet §184c Absatz 4, danach wären die Hersteller und die Darsteller in diesem Fall NICHT kriminell. Dieser Absatz macht nämlich für genau diesen Fall eine Ausnahme. Mit anderen Worten: §184c Absatz 4 erlaubt den beiden genau das zu tun, was du beschreibst.


TheKn0wledge  04.04.2016, 02:35

Achso, StGB selbstverständlich, wo sonst.

0
TheKn0wledge  04.04.2016, 07:11

Und wer zu faul ist zum googlen, ich zitiere kurz: Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben. Heißt auf Deutsch: wenn man nen "Sextape" mit Darstellern zwischen 14 und 18 anfertigt, dann ist das nicht zwangsweise strafbar, denn wenn beide Darsteller einwilligen und das Video nur privat gebraucht werden soll (also nicht verkauft oder verbreitet wird etc), dann ist das OK.

0

Privat wäre es ok weil beide über 14 sind ,aber sobald es verkauft würde, würden sich Käufer und Verkäufer strafbar machen.

Vertrieb von Jugenpornografie.