Kindesmissbrauch Jahre später anzeigen?

7 Antworten

Kindesmissbrauch kann noch Jahrzehnte nach der Tat bestraft werden.

Ich weiss zwar nicht, was genau vorgefallen ist, aber die Verjährung von Sexualdelikten gegen Kinder oder Minderjährige ruht bis zum 30. Lebenshahr des Opfers (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB). Das bedeutet, dass eine Sexualstraftat gegen Kinder teils erst mit Erreichen des 50. Lebensjahres des Opfers verjährt.

Grund für die lange Verjährungs- und Ruhefrist:

Manche Opfer können erst Jahrzehnte nach der Tat ihr Schweigen oder ihre Scham überwinden und den Täter anzeigen. Und der Täter darf nicht wegen der tierfgreifenden seelischen Schädigung des Opfers davonkommen. Er soll für seine Tat bestraft werden können, wenn das Opfer bereit ist darüber zu sprechen.

Also ab zur Polizei und den Drecksack anzeigen. Ihr langes Schweigen wird verstanden.

Das Aufgeben einer Anzeige ist nicht mit vielen Hürden verbunden.

Das Problem ist, wie hoch die Erfolgschancen sind, dass sie etwas bewirkt. Wenn es ihr psychisch dadurch besser geht, egal wie es ausgeht, soll sie Anzeige erstatten. In dem Fall würde ich an ihrer Stelle aber auch vorher einmal mit ihrem Psychologen darüber sprechen.

Bezüglich der Erfolgsaussichten wird es bestimmt schwer für sie sein, dass im Nachgang zu beweisen. Außerdem wird sie in dem Prozess (sollte es dazu kommen) mit ihm und den Geschehnissen konfrontiert werden. Das ist eine psychische Belastung für sie.

Jetzt raten alle ihr sie soll ihn Anzeigen.

Wer ist "alle"? Wer weiß davon?

Wenn alle ihr dazu raten, bin ich mal der erste, der davon eher abraten würde. Das beste wäre aber wie gesagt, wenn sie darüber mit ihrem Therapeuten einmal sprechen würde.

Rechtlich überhaupt kein Problem, ABER ob der Täter auch wirklich verurteilt wird, nachdem bei ihr alles wieder hochgekocht werden mußte, steht auf einem anderen Blatt.

In weit verspricht sie sich denn Hilfe von einer Bestrafung des Täters?

Ich würde vor einer Strafanzeige mich mit einem Psychologen darüber beraten.

Auf jeden Fall anzeigen.

Und die super tolle Mutter ist auch mit dran wenn sie davon wusste und ihr nicht geholfen hat.

Die gehören alle beide weggesperrt.

Ja.

Bei solchen Sachen fängt die Verjährungsfrist nicht einmal an, bevor das Opfer nicht 18 ist, genau aus dem Grund.

So was nach der Volljährigkeit anzuzeigen ist äußerst normal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

furbo  13.08.2019, 16:33

Die Verjährungsfrist fängt zwar mit der Tat an, sie ruht aber bis zum Erreichen des 30. Lebensjahres des Opfers.

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Kerosine  13.08.2019, 16:38
@furbo

Ja, das mit dem 18 bzw 30 steige ich selber nicht durch...

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furbo  13.08.2019, 16:57
@Kerosine

Macht doch nix. Die 30 Jahre-Regel gibt es auch noch nicht so lange.

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