Kann man den Doktor oder die Eltern wegen Beschneidung anzeigen?
Ich habe von einem muslimischen Kollegen erfahren, dass er nicht kann und nichts spürt, seit er ein Kind ist. Jetzt möcht er rechtlich dagegen vorgehen. Ist das möglich? Denn es wurde ein gesundes Körperteil einfach so abgeschnitten ohne Notwendigkeit. Er ist auch bereit seine Eltern dafür anzuzeigen, da er keinen Sex haben kann.
6 Antworten
Er kann vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einreichen.
An und für sich ist die Beschneidung von Kindern zu religiösen Zwecken durch einen Paragraphen des BGBs gebilligt. Dieser wurde allerdings noch nicht durch das Verfassungsgericht geprüft und ist sehr wahrscheinlich verfassungswirdrig.
Ich würde ihn auch unbedingt darum bitten, dies zu tun, denn um Beschwerde einlegen zu können, muss man direkt Betroffener sein.
Das ist § 1631d BGB. Dieser wurde aber erst 2012 eingefügt, die Beschneidung ist hier aber davor passiert und zu dem Zeitpunkt gab es überhaupt keine Rechtfertigung.
Das kann natürlich sein, das war zum Zeitpunkt meiner Antwort noch nicht klar.
In dem Falle ist er leider kein betroffener und kann nicht klagen. Eine Schande für unsere Verfassung, dass es gerade am Schutz Minderjähriger mangelt.
Auch wenn ich auch ein erhebliches Störgefühl dabei habe, ist dem wohl nicht so
Es war schon immer verfassungswidrig, daran ändert auch die Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht, die im Übrigen recht knapp und mit viel Widerstand stattfand.
Mich wundert es bis heute, wie dieses Urteil zustande kam, da müssen ideologisch vollverblendete Idioten dran beteiligt gewesen sein und solche findet man im Verfassungsgericht eigentlich nur schwerlichst (und wenn doch, dann sind die trotzdem meist so disziplinär, dass sich es sich nicht anmerken lassen).
Viel eher wurde kritisiert, dass die frühere Rechtswidrigkeit der Beschneidung wegen einem Verstoß gegen die Religionsfreiheit und die Elternrechte verfassungswidrig gewesen sei.
Die Religionsfreiheit dre Eltern und die Religionsfreiheit des Kindes halten sich ja wohl mindestens die Waage.
Die Elternrechte unterliegen aber definitiv der körperlichen Unversehrtheit des Kindes.
Was mir aber gerade wiedre in den Sinn kommt ist, dass es erst jetzt überhaupt einen wirklichen Wandel in der fachmeinung zu beschneidungen gibt. Man war lange zeit der Ansicht, diese wäre wneiger schädlich, als sie tatsächlich ist und würde mehr Vorteile bringen.
Diese Ansicht war wohl geleitet von Traditionen und mit Sicherheit auch beeinflusst durch die USA, in der wesentlich mehr menschen beschnitten sind und das gesellschaftlich ein vorurteilsbehaftetes Thema war und wohl noch ist.
Ich denke (oder hoffe), dass das Verfassungsgericht heute anders entscheiden würde. Denn jeder vernünftig denkende Mensch würde mir wohl zustimmen, dass die Unversehrtheit des Körpers eines Kindes tausendmal wichtiger ist, als die Religionsfreiheit der Eltern des Kindes.
Welche Entscheidung des Verfassungsgerichts meinst du?
Da gab es eine, ich weiß nicht welches Aktenzeichen oder wann genau.
Ok, ich werde ihm das sagen. Eventuell muss er sich einen Anwalt dazu holen.
Seit 2012 ist die Beschneidung durch § 1631d BGB gerechtfertigt, davor war es zwar rechtswidrig, aber nicht strafbar (siehe Urteil LG Köln, 07.05.2012 - 151 Ns 169/11).
Sofern die Regeln der ärztlichen Kunst eingehalten wurden, ist also strafrechtlich nichts zu machen, im übrigen wäre auch schon Verjährung eingetreten.
Und auch Schadensersatzansprüche sind normalerweise so oder so nach 3 Jahren verjährt. Man könnte allerdings über eine Verjährungshemmung nach § 208 BGB (Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung) nachdenken.
Er sollte sich von einem Anwalt beraten lassen.
Da werden die Eltern dann ein Gutachten einfordern, bei dem festgestellt werden muss, warum es heute noch Muslime gibt, wenn doch das Entfernen der Vorhaut zur Impotenz führt. Ich denke nicht, dass es da einen kausalen Zusammenhang gibt und dein Freund eher einen Arzt als einen Anwalt aufsuchen sollte.
Es fehlt nur die Vorhaut, die hat nichts mit dem Empfinden beim Sex zu tun.
Es wird nur der Bereich vorne abgeschnitten. Ich habe damit keine Probleme, wenn das bei mir auch aus anderen Gründen gemacht wurde.
Aber er hat trotzdem fast kein Gespür in der Eichel und viel ist rot. Die Eichel könnte er drauf hauen und merkt nichts. Er hat bereits gefragt ob es medizinishc notwendig war und es wurde verneint.
Wenn die Eichel jetzt rot ist, hat das andere Hintergründe. Daher vielleicht auch die Empfindungslosigkeit.
Man kann natürlich auch für Probleme andere versuchen zur Rechenschaft zu ziehen und Kapital rausschlagen.
ja aber es war ja eben nicht medizinisch notwendig. Dann ist das ja Körperverletzung. Selbst jemand denn Kopf rasieren ist Körperverletzung.
Ach ja? Dann mach ruhig. Die eigenen Eltern verklagen ist bestimmt sehr edel. Es war eine Entscheidung deienr Eltern zu dem Zeitpunkt. Und Schluss.
ja wieso dürfen die überhaupt über so etwas bestimmen? Hätten sie gesagt schneide eine Niere raus, darf der Arzt das auch?
Das wurde dir bereits beantwortet. Rein Theoretisch ist es auch etwas hygienisches die zu entfernen. Die Niere geht nicht.
Das ist § 1631d BGB. Dieser wurde aber erst 2012 eingefügt, die Beschneidung ist hier aber davor passiert und zu dem Zeitpunkt gab es überhaupt keine Rechtfertigung. (Siehe meine Antwort.)
Eine Verfassungsbeschwerde könnte also nicht erfolgreich sein, weil damals die Beschneidung wohl rechtswidrig war, der Staat also den Betroffenen geschüzt hat. Er hätte seine Rechte nur vor der Verjährung geltend machen müssen.
Auch wenn ich auch ein erhebliches Störgefühl dabei habe, ist dem wohl nicht so, ich konnte keine einzelne juristische Meinung dazu finden. Viel eher wurde kritisiert, dass die frühere Rechtswidrigkeit der Beschneidung wegen einem Verstoß gegen die Religionsfreiheit und die Elternrechte verfassungswidrig gewesen sei.