Ist Prostituierte, Homosexueller, Lesbe zu nennen eine strafbewehrte Beleidigung?

6 Antworten

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Nein ist es nicht

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Wirtschaftsjurist

Hm. Für eine Beleidigung ist der Kontext wichtig.

Also Prostitutierte werden meistens abwertend eher N*tten oder dergleichen genannt.

Homosexuelle als Schwuc*teln.

Aber natürlich kann man auch neutrale Begriffe beleidigend verwenden.

Also: einfach nicht beleidigend sein.


Vanaheim 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 13:33

Nein, ich meine definitiv nicht Utten und Uchteln, sondern Homosexueller, Lesbierin oder Prostituierte. Darin kann ich keine Beleidigung erkennen. Eine junge Frau aus meinem Umfeld regt sich tierisch auf weil man sie Lesbierin und Prostituierte genannt hat - so und nicht Utte - und will die Damen die das sagten unbedingt anzeigen. Ich meine das stellt keine Beleidigung dar, höchstens eine "Unkenntnis".

Pervicacia  15.10.2024, 13:42
@Vanaheim

Wie war denn der Kontext? Was wurde genau in welchem Kontext gesagt?

Vanaheim 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 14:02
@Pervicacia

Ich war nicht dabei. Gezänk unter ehemaligen "besten Freundinnen". Sie hat es mir so erzählt und das sie damit "schwer beleidigt" worden sei

Kommt auf den Kontext an und ist individuell zu betrachten.

Ja wird doch auch so gesehen oder nicht. Bei zwangsprostitution wird das halt anders gesehen oder würden sie ihr Gewerbe nicht anmelden weil das schwarzarbeit wäre. Beleidigung sehe ich nicht, wie soll man das sonst sagen, so wird das eben genannt.

Oder kapiere ich gerade gar nichts 😂 das kann auch sein.

Es müsste den Tatsachen entsprechen und nicht auf Vermutungen beruhen.