Auf jeden Fall! Ostdeutschland hat uns nur Probleme gemacht
• Du hast Anspruch auf Bezahlung für den gesamten Zeitraum deiner Anstellung (2.9.-22.10.), auch wenn du nur eine Woche gearbeitet hast, sofern du verfügbar warst und die Firma keine Arbeit für dich hatte.
• Falls die Firma dir den Lohn nicht zahlt, solltest du diesen schriftlich einfordern und, falls notwendig, rechtliche Schritte einleiten.
• Die Vereinbarung, den Lohn persönlich abzuholen, ist ungewöhnlich, und du solltest darauf bestehen, dass der Lohn ordnungsgemäß auf dein Konto überwiesen wird.
Such dir einen anderen Job. Ich würde so z.B. nie arbeiten wollen
Nein ist es nicht
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