Ist eine Freundin haram?

6 Antworten

Wa‘alaykum salam.

💭 | Im Islam gibt es weder eine Freundschaft, noch eine Beziehung zwischen Mann und Frau, denn Allah der erhabene sagt in Surah 17 Ayah 32: „Und nähert euch nicht der Unzucht. Gewiß, sie ist etwas Abscheuliches – und wie böse ist der Weg.“

Im Islam gibt es nur die Islamische Ehe (Nikkah), und der standesamtliche wird im Islam nicht anerkannt, und ist eine Bid‘ah. Wenn du die Islamische Ehe mit ihr führen möchtest, dann musst du als männlicher mit ihr Vater reden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Wenn Allāh etwas verbietet, ist unsere Meinung bedeutungslos

Viele sagen wegen Sure 17:32 nein:

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)

Siehe auch:

Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101

Ja, ist es. Selbst wenn es nur eine Fernbeziehung ist.

Außereheliche Beziehungen gibt es im Islam nicht. Wenn man eine Frau heiraten möchte, dann kontaktiert man ihren Vater.

Von Experte 7veren bestätigt

Wa aleykumu Salām wa rahmatullāhi wa barakātuh,

Beziehungen und Handlungen (wie küssen, umarmen, GV etc.) sind und bleiben vor der Ehe verboten im Islām

Wa alaikum Salam wa rahmatullahi wa barakatuh (Frieden und Segen seien auch mit dir)

Alles was du aufgezählt hast, ist nur in der Ehe erlaubt. Sonst nicht.

7veren⁷