Ist ein Nacktkostüm eine Erregung öffentlichen Ärgernisses?

7 Antworten

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§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

https://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html

Nein, da keine sexuelle Handlung vorgenommen wird.

Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte und wünsche dir ein schönes Wochenende.


NackterGerd  06.11.2018, 10:26
@KarlM2

Da stört mich nur das Wort Vegan.

Besser wäre der Hinweis auf richtigen Umgang mit Lebensmittel und nicht so viel wegzuwerfen

Gerade die Veganer sind ja die schlimmsten

An Obst und Gemüße wird täglichTonnen grundlos weggeworfen

Und das Fleischersatz z.b. Tofu wird Umweltschädlich massenhaft produziert

Oder meinst die die Nacktheit?

Das ist doch kein Problem

KarlM2  06.11.2018, 18:26
@NackterGerd

Ja die Nacktheit in der Öffentlichkeit, sonnst hätte es ja nichts auf dieser Seite verloren !

NackterGerd  07.11.2018, 07:23
@KarlM2

Aber sie sind ja nicht ganz nackt, man sieht doch dass sie einen String tragen. Lendenschurz oder String reichen eh, um nicht Nackt zu sein

KarlM2  08.11.2018, 08:59
@NackterGerd

Sowas soll es ja auch als Badehosen geben, aber einige Bäder dürften da schon etwas dagegen vorzubringen haben !

NackterGerd  08.11.2018, 23:01
@KarlM2

Ist auch in der Regel im Schwimmbad kein Problem

Wobei hier natürlich die Hausordnung wichtig ist - weniger das Gesetz.

Es gibt auch Schwimmbäder da sind die Strand/Schlabberhosen verboten, mit gutem Grund

KarlM2  09.11.2018, 04:17
@NackterGerd
Ich nehme auch lieber die klassischen Slip, ich hatte auch mal solche Trunks aber die verrutschten immer !
KarlM2  02.11.2018, 21:50

Selbst wenn er wirklich nackt gewesen wäre, könnte man ihm nur richtig was wenn er an einem gut einsehbaren Ort unterwegs war !

SaschaL1980  03.11.2018, 13:02
@KarlM2

Ja, und selbst dann hätte es nichts mit Erregung öffentlichen Ärgernisses zu tun.

KarlM2  03.11.2018, 13:05
@SaschaL1980

Ich habe mich z.B. vor ein paar Wochen nackt gesonnt, und wurde gesehen und bekam auch keinen Ärger obwohl es dort mit Sicherheit nicht erlaubt ist !

SaschaL1980  03.11.2018, 13:45
@KarlM2

Das ist doch schön. Reine Nacktheit kann sowieso höchstens eine Ordnungswidrigkeit sein, und eben niemals Erregung öffentlichen Ärgernisses. Auch wenn das fast alle denken und behaupten.

Und, wenn sich niemand dran stört, ist es natürlich sowieso kein Problem.

wolfgang001  03.11.2018, 17:50
@KarlM2

Allein das Tragen eines Kostüms ist keine sexuelle Handlung, deshalb ist die Anwendung dieses Paragrafen falsch.

Man könnte besser den "Gummiparagrafen: Belästigung der Allgemeinheit" heranziehen.

Um Deine Frage zu beantworten: Wenn es um die juristische Beantwortung dieser Frage geht, dann muss jeder Jurist mit "Nein" antworten.

NackterGerd  03.11.2018, 19:42
@KarlM2 ABER dann wäre es auch keine Straftat bzw kein Erregung öffentlichen Ärgernisses
KarlM2  04.11.2018, 04:11
@SaschaL1980

Als die Reiter vorbei kamen hab ich auch ein Handtuch darübergelegt !

NackterGerd  04.11.2018, 08:47
@KarlM2

Wenn es nur abgelegen war und nur zufällige Reiter vorbei käme, dann wäre es eh kein Problem, Einzelne sind keine Allgemeinheit, deshalb ist das dann noch nichtmal eine OWi

wolfgang001  04.11.2018, 12:32
@NackterGerd

Nochmals wie oben schon gesagt: Es ist keine Sttraftat, sondern allerhöchstens eine Ordnungswidrigkeit, dazu gehört "Belästigung der Allgemeinheit".

NackterGerd  04.11.2018, 13:26
@wolfgang001

wie ich schon oben erklärt habe

KEINE Straftat

und wenn es abgelegen ist, und nur zufällig jemand vorbeikommt auch KEINE  "Belästigung der Allgemeinheit"

Also kein OWi nach §118

NackterGerd  06.11.2018, 01:12
@KarlM2
Ich habe mich z.B. vor ein paar Wochen nackt gesonnt, und wurde gesehen und bekam auch keinen Ärger obwohl es dort mit Sicherheit nicht erlaubt ist !

Wieso sollte es nicht erlaubt sein

NackterGerd  06.11.2018, 10:30
@KarlM2
Ich habe mich z.B. vor ein paar Wochen nackt gesonnt.

Na Und- wenn die Sonne scheint ist das doch kein Problem

KarlM2  06.11.2018, 20:47
@NackterGerd

ES gab aber auch schon Fälle in denen die Polizei gerufen wurde, und der Anrufer bekam Recht der Nackte musste Strafe zahlen !

NackterGerd  06.11.2018, 21:06
@KarlM2

Entweder es war mehr als NUR nackt sonnen, oder es waren Mehrere die sich Belästigt fühlen, denn nur wenn die ALLGEMEINHEIT sich belästigt fühlt, nicht nur ein Einzelner, kann die Polizei etwas wollen

KarlM2  06.11.2018, 23:57
@NackterGerd

Es war jemand nackt in seiner von der Nachbarschaft einsehbaren Wohnung und der rief die Greifer !

Pumukelein 
Beitragsersteller
 02.11.2018, 20:40

Vielen lieben Dank 😍

Wie ich schon im Kommentar schrieb, juristisch gesehen ist es keine "Erregung öffentlichen Ärgernisses" sondern allerhöchstens "Belästigung der Allgemeinheit". Bei einer "Erregung öffentlichen Ärgernisses" hätte der Radfahrer nicht nur radfahren, sondern darüber hinaus noch eine sexuelle Handlung ausüben müssen. Das wäre eine zirkusreife Aktion gewesen!

Cool - wo gibt es das

NEIN, natürlich ist das kein Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Noch nicht mal wenn er tatsächlich ganz nackt gewesen wäre.

Zum Erregung öffentlichen Ärgernisses, gehört ja eine sexuelle Handlung, und Nacktheit als solche ist ja keine

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es ist auf jeden Fall Erregung öffentlicher Erregung!

KNAST :-)

Alles rechtens.

Ich hatte doch die Fahrrad- Beleuchtung vorne und hinten ordnungsgemäß eingeschaltet.

https://www.freiepresse.de/nachrichten/panorama/nackter-radfahrer-mit-47-km-h-geblitzt-artikel10271439


XoedeGigs  03.11.2018, 22:03

Na dann beleuchte dich mal schön vorne und hinten :-)

NackterGerd  03.11.2018, 19:34

Durch die Stadt und dann noch zu schnell sollte man natürlich nicht, ansonsten ist Nacktradeln ja kein Problem