Ist ein Nacktkostüm eine Erregung öffentlichen Ärgernisses?
Hi,
Heute ist mit ein Typ mit täuschend echtem Nacktkostüm auf dem Fahrrad entgegen gekommen. Ist das eine Erregung öffentlichen Ärgernisses?
Immer dieses Halloween...
7 Antworten
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
https://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html
Nein, da keine sexuelle Handlung vorgenommen wird.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte und wünsche dir ein schönes Wochenende.
Da stört mich nur das Wort Vegan.
Besser wäre der Hinweis auf richtigen Umgang mit Lebensmittel und nicht so viel wegzuwerfen
Gerade die Veganer sind ja die schlimmsten
An Obst und Gemüße wird täglichTonnen grundlos weggeworfen
Und das Fleischersatz z.b. Tofu wird Umweltschädlich massenhaft produziert
Oder meinst die die Nacktheit?
Das ist doch kein Problem
Ja die Nacktheit in der Öffentlichkeit, sonnst hätte es ja nichts auf dieser Seite verloren !
Aber sie sind ja nicht ganz nackt, man sieht doch dass sie einen String tragen. Lendenschurz oder String reichen eh, um nicht Nackt zu sein
Sowas soll es ja auch als Badehosen geben, aber einige Bäder dürften da schon etwas dagegen vorzubringen haben !
Ist auch in der Regel im Schwimmbad kein Problem
Wobei hier natürlich die Hausordnung wichtig ist - weniger das Gesetz.
Es gibt auch Schwimmbäder da sind die Strand/Schlabberhosen verboten, mit gutem Grund
Ich nehme auch lieber die klassischen Slip, ich hatte auch mal solche Trunks aber die verrutschten immer !
Selbst wenn er wirklich nackt gewesen wäre, könnte man ihm nur richtig was wenn er an einem gut einsehbaren Ort unterwegs war !
Ja, und selbst dann hätte es nichts mit Erregung öffentlichen Ärgernisses zu tun.
Ich habe mich z.B. vor ein paar Wochen nackt gesonnt, und wurde gesehen und bekam auch keinen Ärger obwohl es dort mit Sicherheit nicht erlaubt ist !
Das ist doch schön. Reine Nacktheit kann sowieso höchstens eine Ordnungswidrigkeit sein, und eben niemals Erregung öffentlichen Ärgernisses. Auch wenn das fast alle denken und behaupten.
Und, wenn sich niemand dran stört, ist es natürlich sowieso kein Problem.
Allein das Tragen eines Kostüms ist keine sexuelle Handlung, deshalb ist die Anwendung dieses Paragrafen falsch.
Man könnte besser den "Gummiparagrafen: Belästigung der Allgemeinheit" heranziehen.
Um Deine Frage zu beantworten: Wenn es um die juristische Beantwortung dieser Frage geht, dann muss jeder Jurist mit "Nein" antworten.
Als die Reiter vorbei kamen hab ich auch ein Handtuch darübergelegt !
Wenn es nur abgelegen war und nur zufällige Reiter vorbei käme, dann wäre es eh kein Problem, Einzelne sind keine Allgemeinheit, deshalb ist das dann noch nichtmal eine OWi
Nochmals wie oben schon gesagt: Es ist keine Sttraftat, sondern allerhöchstens eine Ordnungswidrigkeit, dazu gehört "Belästigung der Allgemeinheit".
wie ich schon oben erklärt habe
KEINE Straftat
und wenn es abgelegen ist, und nur zufällig jemand vorbeikommt auch KEINE "Belästigung der Allgemeinheit"
Also kein OWi nach §118
Ich habe mich z.B. vor ein paar Wochen nackt gesonnt, und wurde gesehen und bekam auch keinen Ärger obwohl es dort mit Sicherheit nicht erlaubt ist !
Wieso sollte es nicht erlaubt sein
Ich habe mich z.B. vor ein paar Wochen nackt gesonnt.
Na Und- wenn die Sonne scheint ist das doch kein Problem
ES gab aber auch schon Fälle in denen die Polizei gerufen wurde, und der Anrufer bekam Recht der Nackte musste Strafe zahlen !
Entweder es war mehr als NUR nackt sonnen, oder es waren Mehrere die sich Belästigt fühlen, denn nur wenn die ALLGEMEINHEIT sich belästigt fühlt, nicht nur ein Einzelner, kann die Polizei etwas wollen
Es war jemand nackt in seiner von der Nachbarschaft einsehbaren Wohnung und der rief die Greifer !
Wie ich schon im Kommentar schrieb, juristisch gesehen ist es keine "Erregung öffentlichen Ärgernisses" sondern allerhöchstens "Belästigung der Allgemeinheit". Bei einer "Erregung öffentlichen Ärgernisses" hätte der Radfahrer nicht nur radfahren, sondern darüber hinaus noch eine sexuelle Handlung ausüben müssen. Das wäre eine zirkusreife Aktion gewesen!
Cool - wo gibt es das
NEIN, natürlich ist das kein Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Noch nicht mal wenn er tatsächlich ganz nackt gewesen wäre.
Zum Erregung öffentlichen Ärgernisses, gehört ja eine sexuelle Handlung, und Nacktheit als solche ist ja keine
Es ist auf jeden Fall Erregung öffentlicher Erregung!
KNAST :-)
Alles rechtens.
Ich hatte doch die Fahrrad- Beleuchtung vorne und hinten ordnungsgemäß eingeschaltet.
Durch die Stadt und dann noch zu schnell sollte man natürlich nicht, ansonsten ist Nacktradeln ja kein Problem
Was sagt ihr dazu ?https://secure.mediapeta.com/peta/Images/Main/Sections/blog/Victoria%20BC%20%20%286%29.jpg