Beule in der Öffentlichkeit: Erregung öffentlichen Ärgernisses?

6 Antworten

Nur weil man unterwegs mal eine Erektion bekommt und das jemand sehen kann, ist das nicht gleich eine Erregung öffentlichen Ärgenisses. So eine Erektion ist ne ganz normale körperliche Reaktion und überhaupt nichts schlimmes. Schlimm wird es erst, wenn man diese extra und absichtlich jedem zru Schau stellt und sexuelle Handlungen macht.

Hallo Carasol78,

siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__183a.html

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Wenn es also eine Errektion ist, die der Mann nicht kontrollieren kann dann fällt das auch nicht unter diesen Paragraphen

Ben

Der Mann kann ja aber nichts dafür, dass er gut ausgestattet ist und eine Erektion hat, die er vielleicht nicht verstecken kann. Und bei Erregung öffentlichen Ärgernisses geht es nicht darum, einen großen Penis zu haben... Eine Erektion zu haben ist keine sexuelle Handlung und nichts absichtliches. Daher ist das auch keine Ordnungswidrigkeit.

.........muss er das in der Öffentlichkeit beweisen und...solange er nichts auspackt öffentlich.., müsste sich der "Straftatbestand"im Rahmen halten bzw.gegenstandslos sein..Ironiemodus an ;-)...

Und was kann er dafür? Das ist so als würde man dich anzeigen, weil dir die Nase läuft. Wenn du dein Ding rausholst und anfängst zu … dann ist es Erregung öffentlichen Ärgernisses. So wie es als unanständig empfunden wird, wenn du anfängst Nase zu bohren.