FKK im Wald?

6 Antworten

Du bist ein Mann, daher fällt das sicherlich unter den Bereich des Exhibitionismus gem. § 183 StGB

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – besitzt Menschenverstand und die Fähigkeit Gesetze zu lesen

Wenn du es so machst das dich keiner sieht ist es ok, auch wenn dich jemand sieht ist es nicht strafber wenn du nicht die Absicht hattest gesehen zu werden

Ja darfst du. Mach ich auch immer. Außerdem renne ich jedem hinterher und Bell ihn an, der mir entgegen kommt. Hoffe das hat geholfen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nur im Wald, abseits der Wege. Das gilt auch für sexuelle Handlungen. Es ist in der Öffentlichkeit nicht verboten, deshalb nur dort wo kein "Publikumsverkehr ist"

nein, stell dir vor eine familie ist mit ihren kindern unterwegs da werden alle sehr schockiert sein und sowas hat einfach nicht im wald zutun.

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