Ist das Inzest oder einfach moralisch verwerflich?

9 Antworten

Das ist nach meiner Rechtsauffassung deswegen Inzest, weil das Strafrecht nicht nur den Beischlaf kennt, sondern auch die dem Beischlaf gleichgesetzten Handlungen, also alle Arten von Penetration (auch oral oder anal) in den Körper eines anderen Menschen zu sexuellen Zwecken.

Ich möchte hier allerdings nicht über ein mögliches Strafmaß spekulieren.


IlIIlIllIllI  13.08.2020, 09:02

Ich weiß nicht, ob es verboten ist, aber es bleibt auf jeden Fall straffrei.

Altersweise  13.08.2020, 15:31
@IlIIlIllIllI

Wenn es verboten ist, dann kann es auch nicht straffrei bleiben, denn Inzest ist nach § 173 StGB strafbewehrt. Lediglich unter 18 Jahren ist von einer Strafe abzusehen.

Auch das wäre Inzest aber nur der Vaginalverkehr ist strafbar. Ich persönlich sehe das locker sofern es einvernehmlich ist und verhütet wird, man sollte es dann halt nur für sich behalten, weil es gesellschaftlich nicht akzeptiert wird. Strafbar sollte nur das Fortpflanzen untereinander also Inzucht sein aber nicht der einvernehmliche, geschützte Sex.


BiPride1997 
Beitragsersteller
 18.08.2020, 13:20

Da bin ich ganz bei dir. :)

Es ist meiner Meinung alles Inzest, was mit sexuellen Handlungen unter Familienmitgliedern zu tun hat. Auch zwischen zwei Brüdern und zwischen 2 Schwestern. Ich finde es moralisch aber auch ein bisschen verwerflich.

Natürlich ist das İnzest !

Inzest (lateinisch incestus „unkeusch“), veraltet Blutschande, bezeichnet den Geschlechtsverkehr zwischen eng blutsverwandten Menschen.

Ich denke Inzest hat auch etwas mit Moral / Ethik etc. zu tun und nicht bloß mit dem sexuellen Akt als solches.


BiPride1997 
Beitragsersteller
 13.08.2020, 08:01

Danke :)