Ist das gegenseitige zuschauen beim selbstbefriedigen legal, wenn einer Minderjährig ist?
Konkret geht es darum das ich u 18 bin und Kumpel 18. Laut Internet dürften wir nix gemeinsam machen weil das verboten ist oder so
Was wäre aber den wenn wir es nicht gegenseitig tun sondern nur jeder selbst und der andere sieht das eben.
Wäre das den erlaubt?
8 Antworten
Salue Nonick
Ganz so streng ist das Gesetz auch nicht. In Deutschland liegt das Schutzalter bei 14, in anderen Ländern wie der Schweiz bei 16.
Sind beide in Deutschland über 14, sind sie absolut frei, was sie alles probieren wollen. Es handelt sich um so genannten "einvernehmlichen" Sex.
In der Schweiz ist es zwar erst 16, aber dafür ist es immer gestattet, wenn die Alterdifferenz nicht mehr als 3 Jahre ist. Selbst wenn es knapp mehr ist, würde in der Schweiz vermutlich kein Verfahren eröffnet.
Der Gesetzgeber will verhindern, dass sich ältere Leute in die neu entdeckte Sexualität von jungen Menschen einmischen und diese ausnutzen. Noch schlimmer, sogar Druck ausüben als Vorgesetzter, Lehrer oder Trainer.
Wen ihr in Deutschland lebt, Du älter als 14 bist, seit ihr absolut frei und dürft zusammen die Möglichkeiten entdecken.
Ich wüsche Euch viel Experimentierfreude.
Tellensohn
Was soll daran schlecht sein? Selbstbefriedigung wird nicht erst gemacht wenn man erwachsen ist und beim Zuschauen vergeht man sich an niemandem.
Wenn du dem Minderjährigen nicht dabei hilfst sondern nur zuschaust, dann wüsste ich nicht, wer dich dafür anklagen sollte. Hier fehlt die rechtliche Grundlage.
Dann ist es sowieso nicht dein Problem. Wenn es dich nicht stört, dann lass ihn gucken, stört es dich, dann sag es ihm.
das gegenseitige zuschauen ist NICHT verboten es sei denn du bist u14...
denn rein theoretisch sind sexuelle Handlungen unter 14 nicht erlaubt...
Auch das gegenseitige ist erlaubt. Minderjährig heißt ja nicht zwangsläufig U14. Dann wäre nämlich alles verboten!
Ja u 14 alles verboten kla
Aber es gibt doch auch x Fälle wo jemand ü 14 u erwachsene was hatten u beide es wollten u dann derjenige bestraft wurde oder so
Diese Fälle kannst du in Deutschland an einer Hand abzählen. Solange bei dem jüngeren keine Besonderheiten vorliegen ist das erlaubt. In CH und AT ist das anders geregelt...
Ist es bspw Dein Lehrer, Dein Trainer oder sonstige Bezugsperson ist es für den Volljährigen strafbar. Sonst kann der Minderjährige auch mit einem 60 jährigen "Spaß" haben, solange es von beiden Seiten freiwillig ist.
Ab 14 darfst du Sex mit einem Menschen jeden Alters haben.. Also euer Zeug, ist kein Problem..
Ja aber erwachsene u ein minderjährigen ist doch nich wirklich erlaubt oder? Also ich meine wenn wir es zusammen tun oder gegenseitig oder so