Im Auto selbstbefr*digen?

10 Antworten

§1 StVO (1) (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Wenn Du einem Verkehrsrichter nach einem Unfall überzeugen kannst dass Du nicht diesem StVO-Grundsatz zuwider gehandelt hast kannst Du das machen. Dürfte aber schwierig werden.

Immerhin ist es ein offenes Geheimnis dass LKW-Fahrer es sich bei ihrem sterbenslangweiligen Gezockel auf der Autobahn während der Fahrt selber machen, die PKW-Fahrer sehen das ja von unten nicht.


GutenTag2003  23.05.2022, 10:37
die PKW-Fahrer sehen das ja von unten nicht.

Als PKW-Fahrer könnten Dich aber LKW-Fahrer sehen. 😇

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Solange sich keiner dadurch belästigt fühlt, darfst du das tun. Während der Fahrt sollte es nicht unbedingt sein. Dann mach es lieber als Beifahrerin. Wobei das auch den Fahrer ablenkt.

Solange du nicht gesehen werden kannst, kann nichts passieren.

Natürlich nur, wenn du es nicht während der Fahrt machst.


ronnyarmin  18.05.2022, 17:11

Auch das wäre nicht verboten.

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Grundsätzlich ja, aber es könnte durch Ablenkung die Verkehrssicherheit beeinträchtigen und wenn andere Dich dabei durch die Scheibe sehen können ist das Erregung von öffentlichem Ärgernis und könnte angezeigt werden.

Während der Fahrt wäre das verboten, weil die Ablenkungsgefahr zu groß wäre - ansonsten darfst Du halt damit nur niemanden stören.