Darf eine Volljährige Person Sex mit Minderjährigen haben oder ist es verboten?

6 Antworten

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Darf eine Volljährige Person Sex mit Minderjährigen haben oder ist es verboten?

Klar darf sie! Jedenfalls sofern die minderjährige Person kein Kind ist (U14).

(Absolute) Ausnahmen betätigen die Regel - aber davon ist in deinem Beispiel nichts auch nur ansatzweise zu sehen (oder hat er sie für den Sex bezahlt, oder eine Zwangslage ausgenutzt?). 

Und nicht nur ist das nicht vom Gesetz verboten: Selbst ihre Eltern dürfen das nicht verbieten (s. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html ). Heißt nicht ohne Grund "sexuelle Selbstbestimmung".

Damit habe ich eine riesige Diskussion ausgelöst.

Cool. Wie lautet der URL? Da mache ich gerne mit! ^^

nur in der U.S.A verboten

Und selbst da nicht überall.

Aber in Kalifornien (und damit auch in Hollywood) z.B. schon. Daher kommt das auch immer in Filmen und Serien.

Ansonsten kannst Du hier weiterlesen: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#comment-95550749 und folgende



Michellebings21 
Beitragsersteller
 21.05.2017, 18:49

Den Url kann ich dir nicht schicken. Am besten gehst du mal auf meine Seite wo ich Fragen beantwortet habe. Die Frage lautet " 16 und vielleicht Schwanger"?

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Libertinaer  21.05.2017, 19:42
@Michellebings21

Whow, da sind ja ein paar oberkrasse Unbelehrbare dabei! =:-o

Na ja, Recht ist zwar mitunter sehr kompliziert, aber kein Hexenwerk.

Alles nachlesbar, erklärbar, und (auch anhand von Urteilen) nachvollziehbsr.

Wenn Du also noch eine Frage haben solltest (oder oberkrasse Urteile brauchst): Nur zu!

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Hallo,

Du darfst da dem deutschen Strafgesetzbuch vertrauen. ;)

Der Geschlechtsverkehr ist erlaubt, solange der/die Jüngere mindestens 14 Jahre alt ist (§ 176 StGB).

Der/Die Volljährige macht sich strafbar, wenn er/sie eine Zwangslage der minderjährigen Person ausnutzt oder diese Person entgeltlich belohnt (§ 182).

Ist der/die Volljährige bereits 21 oder älter, würde er/sie sich zudem strafbar machen, wenn er/sie die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung einer Person unter 16 ausnutzt (§ 182 StGB).

Bei den wenigsten Fällen ist das der Fall, schon gar nicht, wenn es eine (ernste) Bezieht ist. Es ist also bis auf einige Ausnahmen völlig legal.

Liebe Grüße


Ab 14 gilt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das heißt, theoretisch kann man ab da Sex haben mit wem man will, allerdings gibt es die Einschränkung, dass bei Personen über 21 die geistige Reife der 14 Jährigen Person nachgewiesen werden muss, sofern es zur Anzeige gebracht wird. Ab 16 geht man davon aus, dass diese Reife gegeben ist und somit ist man da auf der sichereren Seite. Weitere Einschränkungen gibt es dann nur noch, wenn es um ein Abhängigkeitsverhältnis (wie beispielsweise Lehrer - Schüler) oder um Geld geht.

http://www.rechtsindex.de/strafrecht/3879-informationen-zu-den-gesetzlich-festgelegten-altersgrenzen-des-legalen-beischlafs


Libertinaer  21.05.2017, 20:29

Einschränkung, dass bei Personen über 21 die geistige Reife der 14 Jährigen Person nachgewiesen werden muss, sofern es zur Anzeige gebracht wird. Ab 16 geht man davon aus, dass diese Reife gegeben ist

  1. Es gibt da keine "geistige Reife". Es geht um die "Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung". D.h., man muss sich halbwegs mit Sex auskennen (im Sinne von "mindestens gedanklich schon einmsl damit beschäftigt haben"), und nicht Einstein junior sein. ;-)
  2. Diese Fähigkeit wird einem prinzipiell mit 14 zugesprochen (schon aufgrund mehrfachen Sexualkundeunterrichts). So ist seit Jahrzehnten die Rechtspraxis. Alleine deswegen gibt es da schon kaum Urteile.
  3. Entsprechend muss die Fähigkeit auch nach 14 nicht nachgewiesen werden, sondern das Fehlen der Fähigkrit müsste durch einen Gutachter begründet nachgewiesen werden!
  4. Der Absatz bezieht sich (ersichtlich aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes) in erster Linie auf schwulen Sex mit Jungs. Die gelten zwar auch mit 14 als selbstbestimmt, hinken aber in der Pubertät den Mädchen 2 Jahre hinterher, und könnten beim Sex mit Männern zu sehr verwirrt sein. Man beachte auch genau den Wortlaut: NICHT die Fähigkeit muss fehlen, sondern sie muss nur dem konkreten Täter gegenüber fehlen! Entsprechend sind fast alle der wenigen Urteile "Männer mit Jungs" (und dann gibt es noch viele Urteile "Erwachsene mit Kindern", weil Kinder auch U16 sind und ihnen die Fähigkeit ja prinzipiell nicht zugesprochen wird - anderes Thema).
  5. Das Fehlen muss dann noch ausgenutzt werden. Das bezieht sich auf Spontansex - Beziehung widerspricht dem.
  6. Und ab 16 spielt es ja eh keine Rolle mehr.

Sprich: Wenn ein erwachsener Mann einen Jungen von 14/15 zum Sex verführt, und der weiß gar nicht, wie ihm geschieht (weil: Internet kennt er nicht, denn er extrem sexualfeindliche Eltern, die alles von ihm fernhalten), und er (oder seine Eltern) möchten bestraft sehen, dass er den naiven Jungen zu 'nem Quickie verführt hat, DANN droht ein Urteil. Sofern er ihn nicht (fahrlässig) für 16 oder älter gehalten hat.

Logisch, dass es da kaum Urteile gibt.

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Libertinaer  21.05.2017, 21:10
@Libertinaer

Korrektur: Sofern er ihn nicht für 16 oder älter gehalten hat (außer das geschah fahrlässig).

Die Formulierung sollte verständlicher sein. ;-)

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Ja darf sie wenn sie 16 ist und das auch will. Dann kann sie mit einem 50jährigen Sex haben.

https://www.elitepartner.de/forum/frage/ab-wann-ist-sex-erlaubt-laut-nach-den-deutschen-gesetz.2457/

Für deinen Chef. Darin steht wer mit wem wann darf.


Libertinaer  21.05.2017, 21:06

Deine Antwort ist zwar für diesen Fall korrekt, aber auf der verlinkten Seite steht wirklich haarsträubend viel Unsinn!

 

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wirbelwindx  21.05.2017, 21:10
@Libertinaer

Das ist ne Tabelle. Dann nimm nen andern Link da steht überall das gleiche. Das habe ich so auch geschrieben. 

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Libertinaer  21.05.2017, 21:48
@wirbelwindx

Das ist ne Tabelle.

? Ich seh da, ähnlich wie hier bei GF, oben eine Frage eines Fragestellers, und danach 7 mehr oder weniger falsche Antworten. Keine "Tabelle" und keine einzige wirklich richtige Antwort.  

Dann nimm nen andern Link da steht überall das gleiche.

? Wie meinen? Welche(n) anderen Link(s)?

Das habe ich so auch geschrieben. 

? Wo hast Du was geschrieben?

Du sprichst in Rätseln.

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wirbelwindx  21.05.2017, 21:54
@Libertinaer

Ja von mir aus. Hier stehn noch mehr nicht ganz richtige Antworten aber ich werd wieder rausgezogen. Meine Antwort steht und dazu stehe ich und gut

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Erstmal sollte klar gestellt werden für welches Land gefragt wird. Die Rechtslage ist überall unterschiedlich.

In Deutschland darf erstmal grundsätzlich jeder, ab 14 mit jedem anderen Alter ab 14 Sex haben. Es gibt aber Bedingungen die dabei erfüllt sein müssen.

In Östereich und der Schweiz gibt es hingegen klare Verbote zu bestimmten Alterskonstellationen über 14 Jahren.



lalifa  21.05.2017, 12:35

nicht ganz. ich zitiere eine seite von ntv

"Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der Täter älter als 21 ist und "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt". Der Altersabstand soll sicherstellen, dass nur Fälle eines "gefährdungstypischen Machtgefälles" erfasst werden und nicht jugendtypische Beziehungen.
"

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MAB82  21.05.2017, 12:38
@lalifa

und "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt"

Das ist genau eine der Bedingungen die erfüllt sein müssen, wie ich geschrieben habe. Also ist es grundsätzlich erlaubt.

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hydrahydra  21.05.2017, 12:38
@lalifa

Das sind dann ja die Bedingungen, die der Antwortende erwähnte. Wenn diese "fehlende Fähigkeit" eben nicht ausgenutzt wird, weil sie z.B.nicht fehlt, ist es ja auch nicht strafbar.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter\_16\_Jahre

Der Bundesgerichtshof hat 1996 festgestellt, dass der bloße Hinweis auf das Alter der 14- oder 15-jährigen Person für eine Verurteilung des erwachsenen Beschuldigten nicht ausreicht. Die individuelle Fähigkeit oder Unfähigkeit des Jugendlichen zu sexueller Selbstbestimmung und gegebenenfalls das Ausnutzen letzterer durch den Täter muss vielmehr in jedem Einzelfall überprüft werden.[2]Auch aus der sexuellen Unerfahrenheit der jugendlichen Person kann das Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung nicht abgeleitet werden.



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BrightSunrise  21.05.2017, 12:43

"In Östereich und der Schweiz gibt es hingegen klare Verbote zu bestimmten Alterskonstellationen über 14 Jahren."

Das gibt es in Deutschland auch, na ja, zumindest eine (über 14 und unter 14 ist für über 14 verboten).

In Österreich ist es ähnlich wie in Deutschland, nur lockerer.

In der Schweiz liegt das Schutzalter bei 16. Darunter sind sexuelle Handlungen nur erlaubt, wenn der Altersunterschied nicht größer als drei Jahre ist.

Einige Beispiele:

13 und 16: In D verboten, in A erlaubt und in Ch erlaubt.

14 und (über) 18: In D erlaubt, in A erlaubt, in Ch verboten.

15 und 18: In allen deutschsprachigen Ländern erlaubt

16 und 100: In allen deutschsprachigen Ländern erlaubt.

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Libertinaer  21.05.2017, 18:53

In Östereich und der Schweiz gibt es hingegen klare Verbote zu bestimmten Alterskonstellationen über 14 Jahren.

Jetzt mal vom Umstand abgesehen, dass in CH die Grenze einfach bei 16 statt 14 liegt: Es gibt, anders als in Deutschland, in beiden Ländern keine sonstigen Verbote bei Alterskonstellationen.

Die sind da wesentlich lockerer und unkomplizierter drauf als die Deutschen ...

... bzw. die Sonderregeln (=Alterstoleranz) verbieten nicht zusätzlich, sondern lockern das Verbot auf. So etwas sinnvolles haben wir Deutschen leider nicht.

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MAB82  21.05.2017, 18:56
@Libertinaer

Gibt es nicht irgendwo eine 3 Jahres Maximalabstandsregel in einem der Länder?

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Libertinaer  21.05.2017, 20:56
@MAB82

Ja, in beiden Ländern. Aber die gelten nach unten und lockern das Verbot!

D.h., 16 & 13 ist in D strafbar (weil Ü14 mit U14 verboten), aber in A legal (weil ebenfalls Ü14 mit U14 verboten, aber, Toleranz, 16-3=13 und 3 Jahre Abstand sind noch okay) und in CH auch legal (weil zwar Ü16 mit U16 verboten, aber 16-3=13 und auch hier sind 3 Jahre Abstand noch okay).

Bei Volljährigen spielt das alles keine Rolle (außer dass in CH 20 & 15 = 4 Jahre Abstand strafbar ist, in D & A aber erlaubt - weil da eben 14 die Grenze ist).

Nach oben und mit Verschärfung des Verbots gibt es nur in Deutschland ein Gesetz. Nämlich Ü14 mit Ü14 ist erlaubt, es sei denn, es ist Ü21 & 14/15 UND bestimmte weltfremde Zusatzbedingungen (s. mein Komnentar auf Tragossos Antwort) treffen zu UND das Opfer möchte die Tat bestraft sehen.

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BrightSunrise  21.05.2017, 21:20
@Libertinaer

20 & 15 = 4 Jahre Abstand

Ich bin zugegebenermaßen kein Mathegenie, aber ich bin mir verdammt sicher, dass die Differenz zwischen 20 Jahren und 15 Jahren fünf Jahre sind... :p

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Libertinaer  21.05.2017, 21:52
@BrightSunrise

LOL

Zugegeben: Sollte "19" heißen! =:-)

Kopfrechern war noch nie meine Stärke ... >;->

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