Inzest Was bekommt man da für Strafe?

3 Antworten

Kommt drauf an. Inzest ist kein Strafrechtlicher Begriff und der kann durchaus Legal sein.

Geschlechtsverkehr mit in gerader Linie Blutsverwandten steht nach § 173 StGB unter Strafe. Da haben wir je nach Tatbestand 3/2 Jahre Haft maximal oder Geldstrafe. Es kommt halt, wie gesagt, darauf an mit WEM man Vaginalverkehr hat (denn ja, auch nur DER steht unter Strafe, vom Wortlaut her).

Wenn du mit deinem Cousin oder deiner Cousine bzw. Onkel/Tante ein Kind zeugst, dann fällt das nicht mehr unter den Paragraphen. Ebenso wenig gilt er für Stiefeltern/Stiefkinder oder Adoptiveltern/Adoptivkinder. Weswegen der Paragraph in meinen Augen langsam auch überholt bzw. eigentlich komplett abgeschafft gehört. Die Ordnung innerhalb der Familie schützt er in dieser Formulierung und mit der steigenden Popularität von Patchworkfamilien nicht mehr ausreichend, die biologisch-problematische Komponente von wegen 'Verhütung von behinderung bei Kindern' ist in meinen Augen nichts, was man als Grundlage für ein Strafgesetz nehmen kann ohne dass sehr unangenehme Assoziationen mit dem Dritten Reich aufkommen.


SmokerBoyBlue 
Beitragsersteller
 09.04.2022, 09:06

Ist Enkelin und Opa

Es geht da um dessen ex Freundin

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Hallo SmokerBoyBLue,

du hat eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass du behinderte Kinder bekommst.

Wenn du das als Strafe sehen möchtest ;-)

Viel Erfolg!

Karliemeinname


SmokerBoyBlue 
Beitragsersteller
 09.04.2022, 09:40

Lol Okey das ist da safe der Fall 😂😂😂

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Bis zu 3 Jahre Freiheiststrafe oder Geld Strafe

Woher ich das weiß:Recherche