Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ist gewährleistet, wenn sich Frauen straffei öffentlich entblößen dürfen, aber Männer dafür ins Gefängnis gehen?
Hat der deutsche Rechtsstaat einen Dachschaden oder ein Definitionsproblem mit Ungleichbehandlung oder Amtswillkür?
13 Stimmen
4 Antworten
Es gibt ein altes Sprichwort.
Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht das Selbe.
Kein Mann geht fuer's blosse Doedelzeigen ins Gefaengnis.
Unter Exhibitionismus versteht man das Entbloeßen des Penis vor einer anderen Person mit dem Ziel, sich dadurch sexuell zu erregen. Ob das Gemaecht erigiert ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Entscheidend für den Exhibitionismus ist allein, dass man damit andere Leute gegen ihren Willen zu Teilnehmern an einem sexuellen Geschehen macht. Wenn ein Mann sein Glied auspackt und sein Gegenueber lacht ihn aus, ist er rechtlich gesehen schon kein Exhibitionist mehr.
Grund für die Beschraenkung auf Maenner ist, dass exhibitionistische Handlungen von Frauen extrem selten sind
Interessant waere es zu wissen, in wieweit hier das Gendern greift. Ist ein exhibitionitisch veranlagter Mann, der sich als Frau fuehlt nun als Frau oder Mann zu behandeln, ohne ihm gendermaessig auf die Fuesse zu treten.
Don't worry. Alles im gruenen Bereich. Du hast ja Recht. Beim Doedelzeigen dachte ich eigentlich an die Szene von Mantel auf, Zeigen und Mantel wieder zu, und nicht an nackte Spaziergaenger in den Ruhrauen:)).
Kein Mann geht fuer's blosse Doedelzeigen ins Gefaengnis.
Das ist Quatsch!
Wenn ein Mann nackt durch die Ruhrwiesen spaziert und dazu meinetwegen noch ein Top trägt und Goldballerinas und wird beim Spazierengehen gesehen von Leuten, die sich darüber beschweren und die Polizei rufen oder später bei der Polizei Anzeige erstatten, dann bekommt der Mann ein Strafverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, § 183a StGB. Daraufhin klagt die zuständige Staatsanwaltschaft den Mann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses an und daraufhin wird der Mann vom Gericht wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt. Macht der Mann das öfters, dann wird der Mann öfters nach § 183a StGB verurteilt und schließlich kann die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden und der Mann gilt als Intensivstraftäter und muss - wenn er Pech hat - für länger als zwei Jahre ins Gefängnis. Nur für öffentliche Nacktheit unter dem Vorwand der Erregung öffentlichen Ärgernisses!
Grund für die Beschraenkung auf Maenner ist, dass exhibitionistische Handlungen von Frauen extrem selten sind
Frauen laufen mehr nackt rum als Du denkst! Die tragen z.B. Röckchen ohne Unterwäsche und zeigen dann in Szene-Locations oben am Geländer ihre nackte Blöße, wie mir ein Barkeeper einer ganz normalen Szene-Bar gestand.
Interessant waere es zu wissen, in wieweit hier das Gendern greift. Ist ein exhibitionitisch veranlagter Mann, der sich als Frau fuehlt nun als Frau oder Mann zu behandeln, ohne ihm gendermaessig auf die Fuesse zu treten.
Kriterium ist hier nicht das eingetragene Geschlecht, sondern, ob das gezeigte Genital männlicher oder weiblicher Art ist.
Beispiel: Zeigt eine Person, Geschlechtseintrag weiblich, ihren Penis, so wird sie wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses § 183a StGB angeklagt und verurteilt. Ist doch ganz einfach.
Geht vermutlich hierum
Von https://jura-online.de/blog/2018/10/23/strafbarkeitsluecken-fuer-weibliche-exhibitionisten/
Im Juni dieses Jahres [2018] entblößte sich die Schauspielerin Antje Mönning vor zwei Polizisten auf einem Parkplatz in Bayern. [...] Die strafrechtliche Folge des Schauspiels ist ein Strafbefehl in Höhe von 1.200,00 Euro wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, § 183a StGB.
[...]
Reformbestrebungen des Sexualstrafrechts gab es zuletzt noch vom damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas, der hierzu auch eine Expertenkommission eingesetzt hatte. Die Kommission sah zwar großen Änderungsbedarf und plädierte sogar für eine gänzliche Abschaffung des Exhibitionismusparagraphen - geschehen ist diesbezüglich jedoch nichts. Den Bestrebungen wurde vermutlich die infolge der Kölner Silvesternacht im Schnellverfahren durchgepeitschte Reform zum Verhängnis, sodass für weitere Problemfelder keine Zeit mehr blieb. Der Gesetzgeber wird jetzt klären müssen, ob in einer Zeit, in der Nacktheit und Sexualität fester Bestandteil von Film, Fernsehen und Presse geworden ist, der Sinn und Zweck des § 183 StGB überhaupt noch realisiert werden kann. Gerade im Hinblick auf die Sensibilität des Sexualstrafrechts bedarf es hier einer baldigen Anpassung an das heutige Zeitalter mit klar formulierten Normen und Grenzen. Wenn auch das Verhalten von Frau Mönning als moralisch fragwürdig anzusehen ist, hat es doch dazu beigetragen, einen weiteren Schwachpunkt des deutschen Sexualstrafrechts aufzuzeigen. Es bleibt nun abzuwarten, ob der Gesetzgeber die Notwendigkeit des Reformbedarfs erkennt und den nackten Tatsachen eines überkommenen Sexualstrafrechts in die Augen schaut.
Die Juristen sind überwiegend mit den Strafnormen § 183 StGB "Exhibitionistische Handlungen" und § 183a StGB "Erregung öffentlichen Ärgernisses" nicht zufrieden. Allerdings vertreten viele Juristen auch die Meinung, dass eine Änderung der Strafnormen "neue Probleme" schaffen könnte. Und bevor man da irgendwas verwurschtelt, lässt man einfach alles so so wie es ist. Mit dem Ergebnis, dass öffentlich nackte oder zu nackte Frauen kaum ankeklagt und wirklich nie strafrechtlich verurteilt werden und Männer laufend.
Wenn eine Frau vor Zielpersonen ihre Blöße zeigt oder sofort ohne Rock durch die Gegend spaziert und "Bottomless in Public" betreibt, dann begeht sie keine Straftat. Macht das ein Mann, dann wird er wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" verurteilt.
Sogar Männern, die nackt durch einen einsamen Wald flitzen, drohen strafrechtliche Ermittlungen.
Einfach mal googeln:
Nacktjogger Polizei
Skandalös oder?
Mir scheint du hast da etwas gewaltig falsch verstanden. Oder kannst du deine Quelle nennen?
wenn sich Frauen straffei öffentlich entblößen dürfen
Frauen werden ebenso bestraft wie Männer, wenn man es anzeigt. Nur sollte jedem bewusst sein, dass eine Frau selbst nackt vor einem rumtanzen kann, ohne das man das Recht hat sie zu vergewaltigen.
aber Männer dafür ins Gefängnis gehen?
Nur für Exhibitionismus geht niemand ins Gefängnis.
Frauen werden ebenso bestraft wie Männer, wenn man es anzeigt. Nur sollte jedem bewusst sein, dass eine Frau selbst nackt vor einem rumtanzen kann, ohne das man das Recht hat sie zu vergewaltigen.
Es ist mir kein einziger Fall hier in Deutschland bekannt, dass jemals eine Frau für öffentliche Nacktheit oder für öffentlich sichtbares Genital strafrechtlich verurteilt wurde.
Nur für Exhibitionismus geht niemand ins Gefängnis.
Männer, die in der Öffentlichkeit nackt rumlaufen, beispielsweise durch die Ruhrwiesen, bekommen von der Polizei eine Vorladung wegen Exhibitionistischer Handlungen und werden vor Gericht wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses § 183a StGB verurteilt. Auch ganz ohne Feststellung irgendwelcher sexueller Handlungen.
Es braucht Leute die sich gestört fühlen, dann wird jeder, egal welchen Geschlechtes, dafür belangt. Eine ehemalige Kollegin von mir wurde dafür angezeigt. Und natürlich gibt es auch Verurteilungen dafür.
Für was wurde eine ehemalige Kollegin angezeigt? Für zuviel Nacktheit? Dafür kann sie ja dann wohl nicht auch durch ein Gericht verurteilt worden sein.... Strafrechtlich niemals!
Aber nicht für Nacktheit! Da muss was anderes gelaufen sein! 😆
Ja. Aber ich finde es uneindeutig worum genau es dir geht. Du wirfst es in den Kommentaren durcheinander. Nackt sein, Exhibitionismus, Erregung Öffentlichen Ärgernisses, ...
Nein, nicht ich werfe die Dinge durcheinander, aber die Strafverfolgungsbehörden !
Die bestrafen öffentliche Nacktheit bei Männern als Erregung öffentlichen Ärgernisses, also rotzfrech als eine öffentlich vorgenommene "erhebliche sexuelle Handlung" nach § 183a StGB. Das ist nichts anderes als kollektive Rechtsbeugung durch unsere Strafverfolgungsbehörden und Gerichte.
Gehe mal nackt zu Deiner Bäckerei und kaufe Frühstücksbrötchen. Dann hast Du möglicherweise Deinen Beweis.
Ich selber wurde für nackt rumlaufen unter dem Vorwand Erregung öffentlichen Ärgernisses mehrmals verurteilt.
Beispiel: Einmal mehr fand ich in meinem Briefkasten eine Vorladung der Polizei wegen "Exhibitionistischer Handlungen". Das machte mich so wütend, dass ich das Bedürfnis hatte, sofort dagegen zu rebellieren, indem ich mit einem Fernglas in der Hand nackt rauslief - 15 Uhr -, dort die stark befahrene Straße nackt überquerte und mich für gefühlt 20 Sekunden dort am Straßenrand aufhielt, um da mit dem Fernglas in den Himmel zu schauen, wobei ich dabei so tat, als hätte der überall gleiche blaue Himmel an einem Punkt irgendwas zu bieten! Dann rannte ich wieder über die Straße zurück ins Haus. Bei dieser Aktion hat mich ein vorbeifahrender Rettungsassistent gesehen und hat mich angezeigt.
Die Staatsanwältin vor Gericht forderte allein für diese Aktion sechs Monate Haftstrafe ohne Bewährung!
Durch alle Geichtsinstanzen genügte öffentliche Nacktheit ganz ohne Feststellung einer sexuellen Handlung für Verurteilungen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a StGB!
Wer so dämlich ist und bewusst andere Leute provozieren will damit, der ist selbst Schuld 🤷♀️
Kannst dich ja wohl kaum beschweren, wenn du WUSSTEST, das es strafbar ist und du es DENNOCH getan hast. Du musst eben die Konsequenzen deiner Taten tragen musst.
Was hat das mit Rechtsbeuger zu tun, wenn ich finde, dass man auch die Konsequenzen seiner Entscheidungen tragen muss - gerade wenn man die Folgen kennt und bewusst herbei führen will?
Na dann erkläre mir mal wieso jemand der keine Gesetze bricht, ein Verbrecher ist und jemand, der bewusst und mutwillig mehrfach Gesetze bricht, nicht.
du Spam-Schmierfink brichst die Gesetze. Ist durch deine aktuellen Äußerungen auch belegt.
Ahhja. Nenn mir ein Gesetz das ich breche. Oder wo ich spame. Bin gespannt.
Ich erteile dir hiermit Hausverbot. du hast hier nicht mehr aufzutreten. Respektiere das und verpiss dich.
Keine Ahnung was schief läuft bei dir, aber du solltest dringend an deinen Manieren arbeiten. Sowie an der Vernunft und an den Konmunikationsfähigkeiten.
Und du an deinem Rechtsempfinden. Da hast du richtig Arbeit vor dir.
Weil ich mich an die Gesetze halte? Weil ich nicht anderen meinen Körper aufzwinge? Richtig, das ist furchtbar verwerflich ...
Kannst dich ja wohl kaum beschweren, wenn du WUSSTEST, das es strafbar ist und du es DENNOCH getan hast. Du musst eben die Konsequenzen deiner Taten tragen musst.
So einen Dreck schreibst du.
Gleichzeitig bist du unfähig, die Straftat, welche du mir unterstellst, klar zu definieren.
du einsamer Denunziant mit so schlechten Karten.
Was ist daran Dreck, dass du dich schwerlich über Strafen beschweren kannst, wenn du bewusst Straftaten begehst?
Ich habe die Straftat definiert. Wenn du das nicht lesen und nicht anerkennen willst, ist das dein Problem.
Du bist ein einsames Würmchen. Das weißt du doch selber.
Du machst dich lächerlich. Deine Fehler schiebst du anderen zu. Du bist unfähig Teil der Gesellschaft zu sein. Was du für Probleme hast, interessiert mich nicht weiter. Du solltest dir einen Therapeuten suchen.
Ein gesellschaftliches Problem sind so Denunzianten wie du. Wenn da therapeutische Sitzungen nicht mehr helfen, dann eben ignorieren, notfalls Psychiatrie oder Sicherungsverwahrung im akuten Ernstfall.
Denunzianten raus und
Mit Recht nackt in die Zukunft!
Ich möchte mich für meinen harschen Ton bei Dir entschuldigen.
Habe erst vorhin bemerkt, dass Du möglicherweise eine Frau bist, denn zu diesem Thema melden sich der Regel meist nur Männer.
Eine Frau kann sich naturgemäß viel weniger leicht vorstellen, dass man in Deutschland für Nacktheit ins Gefängnis kommen kann, weil Frauen beim Gedanken an öffentlicher Nacktheit eher an Spaß als an eine Bedrohungslage durch die Strafverfolgungsbehörden denken. Denn öffentlich nackte Frauen sind in Deutschland durch kein Strafgesetz bedroht.