Darf meine beste Freundin bei mir Übernachten?

14 Antworten

Möglicherweise hebt Deine Mutter auf den sogenannten Kuppeleiparagraphen ab. Der wurde bereits 1927 drastisch entschärft und 1970 auf "Unzucht mit Abhängigen" reduziert.

Also: Verboten ist daran gar nichts. Technisch betrachtet, gilt Deine Freundin als Gast Deiner Mutter (denn der gehört die Wohnung). Sie kann Euch ja Nachts "trennen", auch wenn ich das albern finde.

Denn eines sollte auch Deiner Frau Mama klar sein: Falls Du lesbisch sein solltest, wird sie nichts, aber auch rein gar nichts, daran ändern können. Mit Verboten schon gar nicht.

Wenn Deine Freundin aus anderen Gründen nicht das Wohlwollen Deiner Frau Mama finden sollte - tja, dann hast Du Pech.

Nein, das ist nicht verboten.

Deine MUm ist feige. Wenn sie das nicht will, dann soll sie das auch so sagen und nicht ein Pseudogesetz vorschieben.

nein, das ist natürlich nicht gesetzlich verboten. Allerdings solltest du mit deinem Mam nochmal darüber reden und ihr versichern, dass ihr beide nur Freunde seid und es einfach nur eine Übernachtung ist und es dir einfach viel bedeutet, wenn sie das denn auch gut heißen würde.

Ich denke, dass deine Mam noch kein Vertrauen in dich und deine "männlichen" Handlungen hat und einfach ängstlich ist, weil sie diejenige ist, die es ausbaden müsste. Es sind Hirngespinste, aber du kannst sie einfach mit einem kleinen Gespräch beruhigen :)

Viel Spaß!

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie und keine Fachfrau oder Ärztin!

Natürlich kann - rein rechtlich - die Freundin übernachten, auch in deinem Zimmer.
Voraussetzung: die Eltern sind einverstanden, wenn Ihr zusammenwohnt und du minderjährig bist.
Verboten: sexuelle Handlungen, wenn Freundin oder du unter 14 Jahren.

Es gibt keinen Paragraphen, der verbietet dass Freunde einander besuchen und über Nacht bleiben. Auch nicht, wenn sie minderjährig und unterschiedlichen Geschlechts sind.

Allerdings darf deine Mutter selbstverständlich bestimmen, wer ihre Wohnung betreten darf und wo du nachts schlafen darfst.