Darf man mit 14 alleine draußen übernachten?
Hallo :)
Paar Freunde und ich wollen in paar Wochen zusammen in dem Schrebergarten einer Freundin übernachten.
Ihre Eltern sind einverstanden und eigentlich passt alles, aber eine Freundin sagt, das ihre Mutter sagt man dürfte das in unserem Alter nicht und das es gesetzlich verboten ist. stimmt das?
6 Antworten
Es gibt Leute, die das "bis 16 darf man bis 22:00 Uhr, bis 18 bis 24:00 Uhr" aus dem Jugendschutzgesetz dahingehend fehlinterpretieren, dass Jugendliche nach diesen Uhrzeiten gar nicht mehr unbegleitet unterwegs sein dürften. Tatsächlich gilt das nur für Gaststätten und Tanzveranstaltungen (und selbst dann nicht immer).
Aber generell fürs "draußen sein" gibt es keine Verbote. Die Eltern müssen halt ihren Aufsichtspflichten nachkommen.
Zum Beispiel würde ich jetzt im Herbst bei z.T. schon Nachtfrost sagen, dass die Eltern irgendwie Sorge tragen müssen, dass der Nachwuchs nicht im alkoholisierten Zustand versehentlich sein Nickerchen im T-Shirt auf der Wiese macht und am nächsten Morgen nicht mehr aufwacht. Das kann zum Beispiel sein, indem ein zuverlässiger(!) Partyteilnehmer nüchtern bleibt und aufpasst, dass alle im Warmen schlafen.
Selbst wenn es „gesetzlich verboten“ wäre, was soll schon groß passieren, ich denke ihr könnt selbst auf euch aufpassen. Ich weiß jetzt nicht ob es wirklich so ist aber kontrollieren wird es keiner und wenn die Eltern einverstanden sind seh ich da kein problem
Nein, das stimmt natürlich nicht. Es gibt kein gesetzliches Verbot in dieser Art.
Das Jugendschutzgesetz bezieht sich lediglich auf den Aufenthalt in der Öffentlichkeit. Auf einem privaten Grundstück dürft ihr prinzipiell machen, was ihr wollt, bzw. was eure Eltern und die Gartenbesitzer erlauben, gesetzlich gibt es diesbezüglich keinerlei Einschränkungen.
Nebenbei regelt das Jugendschutzgesetz in Deutschland gar nicht den Aufenthalt im Freien, sondern lediglich in Gaststätten und bei Veranstaltungen. Anders ist das in Österreich, da ist der generelle Aufenthalt an öffentlichen Orten (also auch bezogen auf die Natur, auf öffentliche Strassen/Plätze usw.) im Jugendschutzgesetz reglementiert, aber auch das bezieht sich nicht auf private Grundstücke, ein privater Schrebergarten ist kein öffentlicher Ort.
Gesetzlich verboten ist das nicht, aber wenn etwas passiert, wird die Frage nach der Aufsichtspflicht gestellt. Dann ist die Frage, wie sicher der Schrebergarten ist.
Und im übrigen heisst es "Schrebergarten". Mit "Streber" hat das nichts zu tun.