Darf man in einer Moschee Sex haben?

3 Antworten

Um erst einmal abzuklären, Haram ist nur was erwähnt worden ist.

Es ist Halal GV mit seiner eigenen Ehefrau zu haben, es ist nicht erlaubt fremden Mann und fremde Frau zu mischen.(gemeint ist Zina, es ist nur der eheliche GV erlaubt,)

Eine Masjid ist ein Ort an welchen man zu den bestimmten Zeiten sein Gebet in der Versammlung verrichtet. Es ist nicht für den Mann erlaubt mit seiner Frau GV vor anderen Menschen zu haben, das sollte an einem versteckten Ort sein, wo keine anderen Menschen einen sehen können.

Die Masjid ist immer geöffnet in der Regel, somit hast du keine Gewährleistung dass nicht doch jemand hereinplatzen könnte und sein Gebet nachholen muss.

Du als Mann hast die Verantwortung für die Frau, wenn man jetzt etwas macht, wo andere Menschen euch nackt sehen können, dann seid ihr Schamlos und habt eure Blöße nicht bedeckt(Nicht erlaubt)

Wenn du als Muslim in deinem Schlafzimmer betest, jetzt mal eine Gegenfrage. Du hast ja auch Intimes mit deinem Partner und betest dann am Boden oder wo auch immer(Weil es der selbe Raum ist). Somit von der Frage her, es ist nur verboten wegen:

-Die Geschlechtermischung, wobei die anderen Männer deine Frau und dich nackt sehen können,

-Keine Gewährleistung auf unerwarteten Besucher

-Man kann eure Awrah sehen

-Ihr habt GV vor fremden Menschen,

-Weil es schamlos ist

-Vielleicht noch weil du andere Menschen daran hinderst rein zu gehen weil du abgesperrt hast

Als normaler Mensch wirst du sowas sowieso nicht haben wollen

Eine Masjid ist ein Ort wo man gereinigt sein Gebet verrichtet, nicht ein Ort an welchem du in die große Unreinheit gehst und Sachen machst wo andere Menschen ihr Gebet verrichten wollen.

Wenn ich einen Punkt ausgelassen habe bitte ich Muslime um Korrektur und Beweise welche aus Quran/Sunnah/ oder gelehrten kommen.

Assalaamu alaykum

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Praktiziere den Islam und gehöre Ahlussunnah wal Jamah an

JA!

Es spricht nichts dagegen, solange du damit nicht das Ärgernis der dort vorhandenen Gläubigen erregst!

Wenn du das also heimlich tust, geht das in Ordnung!

Wenn Du es während des Freitagsgebets vor aller Augen tust, ist es eine unerhörte (wenn auch interessante) Provokation, und ich würde davon dringend abraten!

Ja, aber je nach Land nur einmal.