Anzeige erstatten oder nicht?

SchakKlusoh  22.07.2024, 19:14

Wessen willst du ihn anzeigen? Beleidigung?

Chillypepper307 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 19:16

Weil er mich angefasst hat damals. Und scheinbar noch andere Mädchen

SchakKlusoh  22.07.2024, 19:19

Du hast ihn nicht blockiert und nicht gleich angezeigt. Wann ist dir eingefallen, daß das übergriffig war?

Chillypepper307 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 19:20

Ich wusste die ganze Zeit dass es übergriffig war, aber er hatte Ruhe gegeben und ich wollte nicht mehr darüber nachdenken

3 Antworten

Blockiere ihn und unterbinde jeglichen Kontakt. Er hat versucht dich zu manipulieren und deine Gefühle und deine Einsamkeit auszunutzen. Wie alt warst du denn, als er dich angefasst hat? Du hast es doch damals zugelassen oder?

Auf jeden Fall blockiere ihn und versuche keine Gründe zu finden es nicht zu tun. In Deutschland ist das Strafrecht sehr auf der Seite von den Tätern und du müsstest beweisen, dass er dich ohne Zustimmung angefasst hat. Selbst dann würde er dafür wahrscheinlich nicht bestraft werden. Wenn er dich WIRKLICH vergewaltigt hat oder du noch minderjährig warst, bin ich auf deiner Seite. Nur rechne damit, dass unter Umständen nichts dabei rum kommen würde und wie eine richtige Vergewaltigung hört sich das laut deinem Text nicht an. Entschuldige, wenn ich falsch liege.

Kann dir nur raten, brich den Kontakt ab und lebe dein Leben ohne diesen Mann in deinem Leben weiter, denn den brauchst du nicht. Zeige in Zukunft klar den Leuten deine Grenzen, ohne Schuldgefühle zu haben. Habe damit auch Probleme, meine eigenen Grenzen aufrecht zu bewahren und es ist ein langer Weg. Habe mal einen guten Text gelesen. Stell dir vor du hast ein Grundstück und alle trammpeln auf deiner Wiese rum, weil du keinen Zaun hast. Du bist sauer, was die anderen Menschen nicht verstehen und weswegen sie überrascht sind, denn sie wussten nicht, dass es dein Grundstück ist. Erst wenn du das Grundstück einzäunst und am besten noch ein klares Schild hinhängst, dass es verboten ist, dass Grundstück zu betreten, werden die Leute es verstehen.

Fand diese Metapher super und sie ist auch wahr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wie alt warst Du bei der ersten sexuellen Handlung? Bereits 16, oder noch 15?

Wenn ersteres, dann wüsste ich nicht, weswegen man ihn überhaupt anzeigen könnte.

Wenn letzteres, dann könnte ein Gutachter nach eingehender Untersuchung vielleicht zu dem Schluss kommen, dass dir dem Mann gegenüber die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung gefehlt hat (ggf. wg. deiner Borderlinestörung).

Da könnte eventuell der § 182 Abs. 3 StGB greifen.

Recht unsicher, aber das wäre wohl die einzige Möglichkeit.

Dann solltest Du aber keine Strafanzeige stellen, sondern einen Strafantrag.

Und blockier ihn halt. Seine heutigen Nachrichten sind für eine Tat von vor ca. einem halben Jahr vollkommen uninteressant. Ebenso was vermeintliche oder tatsächliche 14-Jährige angeht.

In Deutschland bestimmt man über sein Sexualleben ab 14 selbst. Das ist also per se nicht strafbar.

Wenn man das aus irgendeinem Grund ausnahmsweise nicht auf die Reihe kriegt, dann kann das für Ü21 noch bis 16 strafrechtliche Folgen haben, und ab 16 dann eben nicht mehr - egal was man dennoch für Probleme hat.

PS: Nur aus Interesse: Wo ist da denn in der ganzen Angelegenheit ein Bezug zum "Alter"? Bzw. wo meinst Du, war er "zu alt", und ein z.B. Gleichaltriger hätte da aufgrund seines Alters grundsätzlich besser reagiert? Und warum?

Ich sehe keinen Grund ihn anzuzeigen. Er hat dich manipuliert, aber DU hast den "Fehler" gemacht. Du hättest klare Grenzen aufzeigen müssen.

Blockiere ihn. Brich jeden Kontakt ab. Sage anderen Bescheid.

Lerne daraus und lebe weiter.


Chillypepper307 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 22:56

Mir geht es nicht darum ihn anzuzeigen, das könnte mir nicht egaler sein. Es geht mir um die anderen mädchen die so naiv sind wie ich, denn was sind denn klare Grenzen? Ich habe gesagt ich würde meine Mutter rufen dass sie mich abholt, und ich habe nein gesagt. Nicht ein Mal, nicht zwei Mal, und auch mehr als drei Mal. Er hat kurz von mir abgelassen, ja. Aber dann hat er mich gegen die Wand gedrückt und geküsst, begrabscht, ist unter mein T-Shirt, meine Hose, hat mich aufs Bett geschmissen und sich auf mich gelegt. Ich habe ihn versucht wegzudrücken, nein, ich habe nicht geschlagen oder getreten, aber heißt es nur deswegen dass ich den Fehler begangen habe? Hat ein mann das Recht einen anzufassen nur weil ich nicht um mich schlage? Ja, es war mein Fehler dass ich ihm eine Chance gegeben habe, daraus habe ich auch gelernt. Ich mache mir nur Gedanken weil er eben ständig äußert dass er auf kindliche körper und soetwas steht. Ich kann damit umgehen, nur ich weiß nicht wie weit er gehen würde, darum geht es mir. Wollte mich eigentlich nicht rechtfertigen aber ok

1
SchakKlusoh  23.07.2024, 00:03
@Chillypepper307

Das hätte ausgereicht ihn anzuzeigen. Das hättest du besser gemacht.

Aber jetzt ... Monate später?

0