Ab wann darf man Sex machen und braucht man ein Kondome?
Hey ich bin m 13 und wollte fragen ab wann man Sex braucht und brauch ich ein kondome??
9 Antworten
Das Schutzalter soll nicht vor Sex schützen, sondern die Person vor altersbedingten Überlegenheit älterer Personen.
ÖsterreichNach österreichischem Gesetz darf man ab 14 Jahren (Schutzalter) Sex haben: und zwar mit jedem, der älter als 14 ist.
Aber auch mit 13 Jahren, wenn der Partner nicht mehr als drei Jahre älter ist:
Das bedeutet Geschlechtsverkehr zwischen einer 13- und 16-jährigen Person ist erlaubt. Dagegen ist Geschlechtsverkehr zwischen einer 13- und 17-jährigen Person nicht erlaubt.
Sexuelle Berührungen ohne Verkehr bzw. ohne das Eindringen in eine Körperöffnung werden vom Gesetz anders gesehen, und daher gilt hier eine Alterstoleranzklausel von 12 + 4 Jahren: wenn die jüngere Person 12 oder 13 Jahre alt ist, wird ein Altersabstand von 48 Monaten toleriert.
SchweizIn der Schweiz liegt das Schutzalter bei 16 Jahren. Darunter ist Sex erlaubt, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.
Bis 16 Jahre sind alle Menschen in der Schweiz im Schutzalter, das heisst, wenn sie Sex haben wollen, bevor sie 16 Jahre alt sind, darf der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als 3 Jahre sein (3-Jahres Regel).
Die ältere Person macht sich strafbar, wenn der Altersunterschied grösser als drei Jahre ist und es zu sexuellen Handlungen kommt.
https://www.feel-ok.ch/de_CH/jugendliche/themen/queer/lgbt/sexualitaet_leben/sex/ab_wann_sex.cfm
DeutschlandIn Deutschland liegt das Schutzalter bei 14. Ein 13-Jähriger darf nicht mit einem 14-Jährigem Sex haben. Sind beide über 14, gibt es keine Einschränkung bezüglich des Alters.
Kondombraucht man ein Kondome?
Naja, nicht zwingend.
Ist aber empfehlenswert, wenn Frau nicht schwanger werden will. Und schützt vor sexuell übertragbaren Krankheiten.
Mein erster Satz lautet nun:
Das Schutzalter soll nicht vor Sex schützen, sondern die Person vor altersbedingten Überlegenheit älterer Personen.
Danke, passt! 😉
Bleibt noch der Umstand, dass ER Sex haben darf. Es gibt kein Gesetz, dass es ihm (oder anderen U14) verbietet. Kann es übrigens auch nicht geben. Ist ein durch unsere Verfassung geschütztes Grundrecht.
Verbieten können es ihm nur die Eltern. Die dürfen es andererseits aber auch fördern (s. Elternvorbehalt in § 180 StGB Abs. 1).
Ab wann darf man Sex machen
Das darf man (im wahrsten Sinne des Wortes) natürlich in jedem Alter:
"Grundsätzlich hat Sexualität in allen Altersgruppen mit dem Suchen und Erleben körperlichen Genusses zu tun. (...) Wenn Kinder ihrer Neugierde, ihrem Lustprinzip und ihrem Bedürfnis nach körperlicher Nähe folgen, gehört das zu den normalen kindlichen Betätigungen. (...) Neugierde, erste Erfahrungen mit der Körperlichkeit und Geschlechtlichkeit - meist durch Ausprobieren mit dem gleichen Geschlecht - helfen, ein positives Verhältnis zum Körper zu entwickeln." (Dipl. Soz. Päd. Dorothea Hüsson, Kinder- und Jugendlichentherapeutin bei Wildwasser)
Entsprechend hatten rund 80% in ihrer Kindheit sexuelle Kontakte in verschiedensten Formen und Intensitäten, rund 10% hatten auch Geschlechtsverkehr.
"Zwischen zehn und dreizehn Jahren verwandelt sich diese erste Neugierde in die Sehnsucht, selbst Geborgenheit und auch [erwachsene] Sexualität mit jemand anderem zu erleben. (...) Auch wenn Jugendliche manchmal spürbar zwischen Erwachsensein und Kindsein hin und her pendeln, sind sie in ihrer Sexualität und in ihren Bedürfnissen nach Beziehung als Erwachsene zu sehen. Das Aufkeimen erwachsener sexueller Gefühle im Alter von etwa 12 Jahren macht einen Teil in ihrem Erleben bereits erwachsen." (DSA Bettina Weidinger, Sozialarbeiterin, Sexualpädagogin und Sexualtherapeutin - Pädagogische Leitung des Österreichischen Instituts für Sexualpädagogik)
Gesetzlich beschränkt ist "nur", wer mit wem Sex haben darf - und das ist in jedem Land anders:
- In D wäre den Ü14 der Sex mit dir (bzw. generell mit U14) verboten, wobei bei geringem Altersunterschied von Bestrafung normalerweise abgesehen wird.
- In A & CH hingegen wäre es bei geringem Altersunterschied von 3 Jahren gar nicht erst verboten.
Auch das "Schutzalter" unterscheidet sich von Land zu Land. Das ist das Alter, bis zu dem dich Gesetze vor sexuellem Missbrauch durch Ältere schützen. Danach bestimmt man über seine Sexualität grundsätzlich selbst - ggf. auch gegen den ausdrücklichen Willen seiner Eltern (bis dahin haben SIE das letzte Wort, können Sex ihrer Kinder also verbieten oder fördern: IHRE Entscheidung - danach ist es mit dem Verbieten dann vorbei).
Dieses Schutzalter liegt in D & A bei 14 und in CH bei 16.
braucht man ein Kondome?
"Brauchen" nicht, aber sinnvoll ist es allemal.
- Damit man selbst zur Verhinderung einer ungewollten Schwangerschaft beiträgt (schließlich müsste man auch selbst ggf. für ein Kind Unterhalt zahlen).
- Um die Übertragung von Geschlechtskrankheiten zu vermeiden.
Grundsätzlich darfst Du in Deutschland in JEDEM Alter Sex haben - allerdings gibt es die sog. "Schutzaltersgrenze", die nicht überschritten werden darf. Diese liegt bei 14 Jahren und trennt Kinder (u14) von Jugendlichen (ab14) bzw. Erwachsenen (ab18).
Kinder untereinander dürfen Sex haben - also wäre 13/13 kein Problem. Ab 14 darf ein Jugendlicher grundsätzlich mit allen ebenfalls-mindestens-14-jährigen Sex haben, solange kein Geld fließt und keine Zwangslange bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.
Verboten als "Sexueller Missbrauch von Kindern" ist lediglich, dass ein ab-14-jähriger mit/an/vor einem Kind sexuelle Handlungen ausführt. In diesem Zusammenhang zählt bereits ein Zungenkuss oder Petting als strafbare sexuelle Handlung - also NICHT nur der Geschlechtsverkehr! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar.
Eine Ausnahme ist, wenn zwei Kinder untereinander sexuell aktiv sind und der eine davon dann seinen 14. Geburtstag feiert. Wenn die beiden dann weiterhin Sex haben, dann kann nicht ohne weiteres bestraft werden, was vorher erlaubt war.
Ist der Jugendliche nur wenig älter, als das Kind, mit dem es zu einvernehmlichen(!) sexuellen Handlungen gekommen ist, dann KANN das Gericht von einer Verurteilung absehen.
Kondome - oder andere zuverlässige Formen der Verhütung sind IN JEDEM FALL eine sinnvolle Maßnahme, sobald Ihr mehr macht, als Petting oder Oralsex!
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Ab 14 und Ja Verhütung ist wichtig
Sex darf man ab 14 haben. Und ja, natürlich brauchst du Kondome. Du willst garantiert noch nicht Vater werden oder dir eine Krankheit einfangen.
Warum darf man erst ab 14 sex machen??
Das ist tatsächlich falsch, aber einer der am weitesten verbreiteten "populären Rechtsirrtümer" (von denen es wahrlich nicht wenige gibt).
Viele Menschen haben ein Problem mit Sex in jungen Jahren - liegt an der Sexualfeindlichkeit unserer christlichen Tradition: https://www.gutefrage.net/frage/warum-ist-es-verpoehnt-mit-12-sex-zu-haben#answer-234947641
Es geht eher darum dass z.B. elfjährigen Kindern die Reife fehlt. Die können noch gar nicht richtig erfassen was Sex überhaupt ist.
Es geht eher darum dass z.B. elfjährigen Kindern die Reife fehlt.
Nein, darum geht es überhaupt nicht.
Die können noch gar nicht richtig erfassen was Sex überhaupt ist.
Das sollen sie bis 14, also ihrer Sexualmündigkeit, ja lernen. Untereinander. Nicht mit Älteren. DAS ist der Punkt.
Auch deswegen gehört Sex zur Kindheit, und genau deswegen hat der Staat ihnen eine "Schutzzone" (Laubenthal) dafür eingerichtet: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980
Verfasse dafür doch bitte einen eigenen Kommentar. Unter 14 sollte definitiv niemand Sex haben. Untereinander lernen kann man auch wenn man älter ist. Sowas läuft nicht weg.
Unter 14 sollte definitiv niemand Sex haben.
Das lannst Du gerne für dich so halten, aber fachlich gesehen ist es schlicht falsch - sowohl sexualpädagogisch als auch juristisch.
Warum hättest Du in meinem verlinkten Beitrag nachlesen können, was Du angesichts der Schnelligkeit deiner Antwort offensicbtlich nicht getan hast.
Das ist einzig den persönliches Problem - dem Rest Deutschlands kann (und sollte) es herzlich egal sein.
Untereinander lernen kann man auch wenn man älter ist. Sowas läuft nicht weg.
- Du verfehlst mehrere grundlegende Punkte geradezu episch.
- Es ist nicht deine eache zu entscheiden, wer was wann macht.
Das soll nicht vor Sex "schützen": "Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden." (Weidinger)
Doch, darf er. Verboten ist es dem (Ü)14-Jährigen, nicht ihm (ganz grundsätzlich richten sich Verbote immer gegen einen potenziellen Täter, nicht aber gegen ein potenzielles Opfer selbst).
Ein Ü14 darf also nicht mit einem U14 Sex haben (auch wenn es bei geringem Alters-/Reifeabstand normalerweise nicht bestraft wird), ein U14 hingegen darf mit jedem der mag.
Bei U14 miteinander gilt: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)
Siehe auch https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-zwei-u14-immer-automatisch-kundesmissbrauch#answer-462391980 für die genaueren rechtlichen Hintergründe ...