Mietvertrag kündigen in einer WG_Nachmieter selbst suchen?
Hallo!
Ich wohne in einer 2-er WG. Der Mietvertrag läuft auf mich und meinen Mitbewohner. Nun möche ich ausziehen und den Mietvertrag fristgerecht kündigen. Muss ich selbst für einen Nachmieter sorgen? Was ist wenn ich in den 3 Monaten Kündigungsfrist keinen Nachmieter finde? Muss ich dann so lange die Miete zahlen bis ein Nachmieter gefunden wurde?
4 Antworten
Schlicht und ergreifend .... der Vermieter muss weder einen von Dir benannten Nachmieter, noch Deine Kündigung als solches akzeptieren - rechtlich betrachtet könnt Ihr als WG die gemeinsam angemietete Wohnung auch nur gemeinsam kündigen, wenn der Vermieter Dich nicht aus dem Vertrag entlassen möchte.
Auch Dein Mitmieter muss Dich nicht "so einfach" aus dem Vertrag entlassen.
Der Mietvertrag läuft auf mich und meinen Mitbewohner.
Dann kannst Du allein gar nicht kündigen.
Ob dein Mitbewohner einverstanden ist, ist völlig egal. Der Vermieter entscheidet ob er dich aus dem Vertrag entläßt und einen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptiert.
Ihr könnt nicht einfach auf eigene Faust dem VM einen neuen Mitmieter vor die Nase setzen.
Hat jeder von euch einen Einzelmietvertrag oder habt ihr einen gemeinsamen Mietvertrag?
Hast du einen eigenen Mietvertrag dann kannst du einfach unter einhaltung der Kündigungsfrist ausziehen.
Habt ihr einen gemeinsamen Mietvertrag, könnt ihr diesen auch nur gemeinsam Auflösen.
Ob der VM damit einverstanden währen, das für dich ein Nachmieter einspringt ist Verhandlungssache mit dem Vermieter und mit deinem WG Genossen, denn bei einer Vertragsänderung müssen alle damit einverstanden sein.
Kurz, besprecht die Sache mit eurem VM.
Mein Mitbewohner wäre schon damit einverstanden. Aber was ist wenn sich monatelang oder gar kein Nachmieter findet? Muss ich dann auf immer und ewig für dieses Zimmer zahlen. Ich bekomme Bafög und kann mir keine 2 Mieten leisten.
Wenn dein Mitbewohner nicht raus will und ihr keine andere Möglichkeit findet ja. Du kannst allerdings nach einiger Wartezeit eine Kündigung gerichtlich erzwingen.
Wenn Ihr beiden jeweils als Hauptmieter in Eurer WG eingetragen seid, aber alle Hauptmieter einen gemeinsamen Vertrag mit dem Mieter abgeschlossen haben , ist eine "normale und fristgerechte Kündigung nur gemeinsam , bzw. mit Einwilligung des / der anderen Hauptmieter möglich .
Wenn es dann eine entsprechende Nachfolger, bzw. Nachmieterklausel zum Austausch eines der Hauptmieter im Vertrag gibt , kommst Du nur raus , wenn alle anderem einem durch Dich gesuchten Nachmieter zustimmen .
Haben alle Mieter als Hauptmieter jeweils einen eigenen Mietvertrag mit dem Vermieter , kannst Du ohne Angaben von Gründen ganz normal und fristgerecht kündigen und bist raus , wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist . Ob Du bis dahin einen Nachmieter gefunden hast , oder nicht , ist egal .
Mein Mitbewohner wäre schon damit einverstanden. Aber was ist wenn sich monatelang oder gar kein Nachmieter findet? Muss ich dann auf immer und ewig für dieses Zimmer zahlen. Ich bekomme Bafög und kann mir keine 2 Mieten leisten.