Hallo, ich habe ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit am 28.08.23 über ein WG Zimmer abgeschlossen (alle haben einen separaten Mietvertrag mit jeweils 1 Zimmer) zzgl. Nutzung von Gemeinschaftsräume küche und Bad und am 25. November habe ich die Kündigung erhalten wegen störung des hausfriedens und Nichteinhaltung der hausordnung. Mit Frist zum Auszug 31.12.23 ich kann aber erst Ende Januar ausziehen. Ich habe fristgerecht Widerspruch eingelegt weil ich keine Ersatzwohnung habe und mir die Obdachlosigkeit droht, und den Auszugtermin genannt. kann mich die Vermieterin am 31.12 mit Hilfe der Polizei aus der Wohnung bekommen? Sie sagt dass sie ein möbliertes WG Zimmer vermietet hat und somit die Schutzfristen nicht gelten. Es ist richtig, da s Zimmer ist möbliert, im Mietvertrag ist aber nichts vermerkt.
PS. Im Mietvertrag haben wir eine Kündigungsfrist von 1 Monat vereinbart, dies war der Wunsch von mir, da es eine Dachgeschoss Zimmer und ob ich mit der Hitze klar komme
Kündigung Rechtens ? Kann mich die Vermieterin mit hilfe der Polizei auf die Straße setzen ?