Kündigung wegen Eigenbedarf?

Hallo Zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich „Kündigung wegen Eigenbedarf“.

Die Situation ist wie folgt:

Meine Frau und ich besitzen seit etlichen Jahren eine ca. 60 m² große Zweizimmer-Wohnung in einem Mehrparteienhaus (ca. 20 km von unserem Wohnort entfernt).

In dieser Wohnung wohnt seit ca. 2 Jahren ein junger Mann zur Miete, mit diesem gibt es keine Probleme, ein guter Mieter.

Unsere Tochter (24 Jahre), die bisher noch mit uns zusammen im Haus wohnt, würde jetzt gerne von Zuhause ausziehen und nach Möglichkeit in die o.g. Wohnung einziehen.

Jetzt haben wir allerdings gelesen, „der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, reicht für eine Eigenbedarfskündigung nicht aus.

Daher sind wir jetzt etwas verunsichert, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf in diesem Fall gültig wäre.

Wir hätten genügend Platz in unserem Haus, unsere Tochter müsste nicht zwingend ausziehen.

Für ihren Arbeitsweg ist die Wohnung weder besser noch schlechter gelegen.

Es ist tatsächlich „nur“ der bloße Wunsch jetzt mit 24 Jahren in der eigenen Wohnung zu wohnen.

Sie würde natürlich bedeutend lieber in unsere Wohnung einziehen, als sich eine Wohnung von jemand anderen anzumieten.

Unter anderem auch da sie Geld angespart hat und damit gerne etwas renovieren würde (neue Küche, neues Bad, Balkon neu fliesen) – das wäre im eigenen Eigentum natürlich sehr viel sinnvoller.

Kann jemand beurteilen, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf in unserer Situation möglich wäre?

Hat eventuell jemand Tipps wie wir das am besten begründen könnten?

Würde es an der Situation etwas zu unseren Gunsten verändern, wenn wir unserer Tochter die Wohnung überschreiben (erfolgt über kurz oder lang sowieso).

Vielen vielen Dank schonmal an die Community!

Eigenbedarf, wohnungskündigung
Eigenbedarf Garage und Wohnung

Ich besitze eine Wohnung, zu dieser Wohnung gehört eine Garage und ein Garten. Nun. Habe ich mir ein Cabrio zugelegt, welches ständig draußen steht. Dieses Jahr müsste ich daher das Dach erneuern. Nun könnte ich ja meine Garage nutzen, leider ist diese aber vermietet. Die Mieter nutzen die Garage nicht selbst, angebliche Freunde besitzen Schlüssel zu der Garage, und Parken dort Motorräder. Ein Schelm der Böses dabei denkt. Dritte kommen und gehen ohne An-/Abmeldung und holen im Wechsel die Raeder dort raus. Einer Überlassung der Garage an mich stimmten die Mieter nicht zu, natürlich im Kürzung der 30 Euro in der Miete, die der Mieter dafür zahlt, was sicherlich nicht viel ist. In der Gegend Kosten die Garagen 70-90 Euro. Die Mieter habe ich vom Voreigentuemer übernommen :( Am liebsten wäre mir, da es schön öfter mit den Mietern Ärger gab, u.a. weil sie mir teilweise keinen Zutritt zur Wohnhng gewährten, um modernisieren zu können, mit der mündlichen Begründung, ich könne ja dann die Miete erhoehen... Wäre mir, ich würde die Mieter Kündigen und hätte dann meine Garage und könnte die Wohnung wie angedacht modernisieren, denn das wäre fällig und sie soll auch in 2 Jahren verkauft werden. So wie sie jetzt ist, bekäme ich dafür ein"Butterbrot"... Also kann ich die Wohnung mit der Garage kuendigen auf Eigenbedarf, wenn ich nur die Garsge benötige? Es gab immer wieder Diskussionen, ob bzgl. Treppe putzen, andere Mietrr die Sie nicht möchten, nun seit neuestem eine 1 cm kleine Stelle in der Fuge der Dusche im Bad, in der etwas Schimmel zu sehen ist, wobei man sagen muss 1. Lüften die kaum und 2. Stellen die selbst im Winter nach Gebrauch des Bades die Heizung ab. Deuten aber ständig an, ma. Sei ja im Mieterbund. Mit Sicherheit gibt es wegen der Gsrsge einen riesen Ärger, daher möchte ich da auf Sicherheit gehen... Besten Dank fuer die Antworten vorab.

Kündigung, Wohnung, Garten, Vermietung, Eigenbedarf, Garage, Eigentum

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