Google Verwaltungskonto für Agentur erstellen?

Hallo,

ich bin derzeit dabei mit eine Social Media Agentur aufzubauen. Nun weiß ich nicht genau wie und welchen Account ich bei Google erstellen muss.

Ich habe bereits einen Google Buisness Account für mein Unternehmen + Domain mit Website. Den kann ich auch bei Google Ad‘s benutzen für Werbung ( nur für mein Unternehmen so weit ich weiß).

Angnommen ich habe einen Kunden und soll für ihn Werbung schalten. Wie kann ich das dann über meinen Account erstellen? Oder muss er sich einen erstellen und ich muss eine Verwaltungskonto erstellen und er muss mir Zugriff geben? Wird dann die Werbung äber seine oder meine Zahlungsart abgebucht? Falls er keinen Google Ads Account hat kann ich ihm einen erstellen aber ihn nur selber benutzten und ihm keine Zugangsdaten geben? Ich möchte nämlich das nur meine Zahlungsmethode berechnet wird und ich ihm am ende diese kosten plus meine Arbeit in einer Rechnung stellen kann. Er soll außerdem nicht meine Zahlungsart oder Rechnungen von Google sehen.

Muss ich mir einen Verwaltungsaccount erstellen und dort 1. meinen Unternehmens Account hinzufügen und 2. für jeden Kunden entweder seinen hinzufügen oder einen neuen Erstellen und diesen hinzufügen? Oder ist es möglich über einen Account einfach für mehrere Unternehmen Werbung zu schalten und selber zu bezahlen und ihm dann eine eigene Rechnung zu schreiben?

Falls einer eine Agentur hat und mir helfen könnte wäre ich sehr dankbar.

Gerne können wir auch per Mail/ Instagram schreiben.

Vielen Dank

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Warum ist die Bundeswehr PR Abteilung nur auf Social media?

In anderen Länder sieht man wie Kampfflugzeuge über stadions fliegen oder Falschirmspringer ins stadion springen, militär paraden ( richtige, keine deutschen) Übungen mitten in der stadt, Flugshows, Youtuber die ein Blick hinter den waffensystem bekommen ( Nicht nur rumfliegen, das war aber auch ganz nice für JD und seine Community ) etc. aber in Deutschland wirkt es so als würde das alles verboten sein, ich kann mir wirklich nicht ausdenken das leute die dafür eine ausbildung bekommen haben und dann in der PR Abteilung arbeiten nicht in der lage sind auf solche ideen zu kommen? Das sind "Werbungen" die sich von alleine verbreiten und genau das brauchen wir!! Keine überteuerten Video clips wo vielleicht gerademal 2 von 5 mehr klicks bekommen. Diese Älteren Menschen (Meiner Meinung nach) Wissen einfach nicht was die Jugend sehen will, Wir wollen sachen in Echt sehen, die hälfte der jugendlichen ist schon auf reddit und die Bundeswehr denkt sie können leute gewinnen in dem sie sich als Sommercamp outen. Die meisten Leute springen halt einfach nicht auf die Bundeswehr an und Videos wo 3 Minuten ein panzer nur auf einer geraden strecke fährt ist auch nicht gut dafür. Von diesen Peinlichen Bundeswehr songs auf deren Kanal will ich garnicht erst anfangen.

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Die frage ist : Kommen die Leute nicht auf solche Ideen oder gibts leute die keine ahnung haben wie die Ampel die das verboten haben?

und kommt mir nicht an mit "Der tag der Bundeswehr" Ich fahre nicht komplett durch Deutschland um einen soldaten und eine waffe nur zu sehen

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Jeder Mensch mit einen Normalen verstand müsste doch wissen das so etwas nicht viel geld kostet, von jedem mit dem Handy gefilmt werden würde, und man ganz viele menschen auf einmal beindrucken kann.

Übrigens ich habe mal mit einen von der pr abteilung geschrieben und er antwortete zu mir auf die frage warum die Bundeswehr sowas in der Öffentlichkeit nicht macht

"Die Budneswehr darf seit 20XX Kostenlos mit der Bahn fahren, So nimmt die Bundeswehr wieder Teil am öffentlichen Leben"

und da wusste ich wir sind verloren, vergleicht bitte mal bahnfahren mit Militärparaden und flugshows etc.......🤦🏻

Ich liebe die Bundeswehr aber ich hasse das denken von der PR abteilung für mich ist die Bundeswehr wunderschön und spannend, die Videos und die PR abteilung sind meiner meinung nach einfach nicht gut in ihren job, sie verschwenden ihr gutes Potenzial für schlechte Kleinigkeiten könnte man sagen

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Warum werden meine Werbungskosten nicht anerkannt?

Heute habe ich meinen Steuerbescheid bekommen. Ich war ziemlich geschockt, denn es wurde fast nichts anerkant.

Es geht hier um Fortbildungskosten sowie Bewerbungskosten.

Fortbildungskosten: Das komplette Jahr 2020 befand ich mich noch in einem Masterstudium per Fernstudium. Ich habe bereits Berufsausbildung und Bachelor. Das Masterstudium kann demnach in voller Höhe als Fortbildungskosten (Werbungskosten) anerkannt werden (theoretisch). Meine Kosten sind in erster Linie die Fahrtkosten zu der Uni. Auch wenn es eine Fernuni ist, stehen mir natürlich die Örtlichkeiten der Präsenzuni ebenso zur Verfügung. Ich war also etwa 12 mal im Jahr dort um in die Bibliothek zu gehen, Lernkreis etc. Die Fahrt war jedes mal etwa 600km und über 8 Stunden aufenthalt. Also ordentlich kosten.

Nachweisen kann ich sowas ja schlecht. Habe eben meiner Steurerklärung beigelegt wieviele Fahrten und wieviel KM. Dies wurde bei der Steuer 2019 übrigens in voller Höhe anerkannt! Dieses Jahr wurde nichts anerkannt.

Begründung: Die Studiennachweise reichen nicht als Nachweise zur Ausbildungsstätte oder Bibliothek.

Ähm Ok. Wie genau soll ich eine Fahrt und ein Aufenthalt von über 8 Stunden bitte nachweisen?

Bewerbungskosten: Hier wurde ebenfalls nichts anerkannt. Es geht sowohl um E-Mail Bewerbungen und Fahrten für Berwerbungsgespräche.

Begründung: Berwerbungskosten können ohne Nachweise nicht anerkannt werden.

Naja, soll ich jetzt ins Blaue raten was als Nachweise reichen? Bezüglich meiner Bewerbungen habe ich eine Excel Übersicht beigelegt wo Firma und Datum der Bewerbung steht. Soll ich nun jeweils die Emailbestätigung der Firmen ausdrucken..........? Bei 95 Bewerbungen..............? Die Umwelt freut sich.

Zu den Bewerbungsfahrten habe ich eine Übersicht beigelegt. Firmenname, Anzahl Gespräche/Fahrten, Kilometer. Was soll ich hier noch machen?

Steuererklärung, Werbungskosten
IPad im Dualen Studium von Steuer absetzen WENN unter Steuerfreibetragsgrenze?

Hallo an alle!

Ich hätte eine kurze Frage zur Versteuerung eines IPads im Dualen Studium. Ab Oktober beginne ich mein Duales Studium. Hierfür möchte ich mir ein IPad zulegen. An sich kann ich ja das IPad zumindest zu einem gewissen Anteil von der Steuer absetzen (Als dualer Student wird man wie ein Zweitstudent behandelt - dementsprechend unbegrenzte Werbungskosten) JEDOCH stellt sich mir die Frage: In diesem Jahr komme ich nicht über den Steuerfreibetrag von 9408€. Ich befinde mich zurzeit in einem Minijobverhältnis. Im Juli beginne ich für einen Monat einen "Vollzeit-Ferienjob" und ab September erhalte ich dann das Gehalt für mein Duales Studium.

Da ich nun aber für das Jahr 2020 nicht über den Steuerfreibetrag komme, kann ich das IPad nicht von der Steuer absetzen? Es heißt ja, dass ich etwas für mein Studium nur von der Steuer absetzen kann, wenn ich im selben Jahr zu versteuernde Einkünfte habe. Oder gilt das nur für "Erststudenten", sprich Sonderkosten? Zudem ich ja mit einer Steuererklärung die gezahlten Steuern für mein Gehalt zurückerlange und sich somit wieder das Recht auf Teilfückerstattung für das IPad aufhebt, oder sehe ich das falsch?

Entschuldigt bitte die lange Frage, ich komme aber diesbezüglich echt nicht weiter.

Danke im Voraus!

Steuern, Studium, duales Studium, Steuererklärung, Werbungskosten, Erststudium, zweitstudium, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Verlustvortrag = zu Versteuerndes Einkommen negativ?

Hallo zusammen,

ich bin kein Steuerexperte daher wende ich mich mal an euch.

ich hoffe jemand kann es mir so einfach wie möglich erklären weil komlizierte juristische texte habe ich schon vergeblich versucht zu verstehen.

Ich versuche es mal so gut wie möglich zu erklären.

Ich habe insg. 5 Jahre Studiert (zweit Ausbildung nach meiner Kaufmänischen Ausbildung)

In dieser Zeit habe ich immer meine Steuererklärung abgegeben und auch meine Werbungskosten angegeben. Ich hatte immer im Hinterkopf dieses Konzept des Verlustvortrags, da viele meiner Bekannten immer mal wieder davon gesprochen haben. Ich habe mich aber nie wirklich damit im detail auseinander gesetzt.

Habe nur jedes Jahr dann entsprechend meine Bescheid zurück bekommen und mir war nur aufgefallen das bei "Einkommen/zu versteuerndes Einkommen" immer ein negativer Betrag raus kam. (Wenn ich diese netagtiv Beträge zusammenzähle von den Jahren meines Studiums kommen ca. -9.000€ raus)

Ich bin immer davon ausgegangen das es sich dabei um den Verlustvortrag handelt welcher verrechnet wird sobald ich ein festes Einkommen habe.

Nur jetzt wo ich letztes Jahr einen festen Job begonnen habe und mich langsam an die Steuererklärung machen möchte ist mir aufgefallen das da was nicht stimmt. Ich habe jetzt auf mehreren Seiten gelesen das man bei Verlustvorträgen noch mal einen extra bescheid zugesendet bekommt. Ich habe aber nie noch was extra erhalten. Immer den Normalen Bescheid.

Jetzt ist meine Frage: Habe ich somit die ganzen Jahre gar kein Verlustvortrag "gesammelt"? Und wenn nein, warum?

Ich habe doch mit meinem Zweitstudium die voraussetzungen dafür gehabt.

Und wenn da was schiefgelaufen ist kann ich es noch mal rückwirkend einfordern?

Ich hoffe ich habe es gut genug erklärt und freue mich auf eure Antworten.

danke schon mal

Die Steuer Niete :)

Steuern, Steuererklärung, Student, verlustvortrag, Werbungskosten
Gutschein und Absetzung der Werbungskosten / Verzicht auf Steuerrückzahlung?

Hallo, ich bin (Master-)Student und benötige für meine Masterarbeit ein Notebook. Soweit ich weiß kann man einen Notebookkauf als Werbungskkosten bis zum Maximalbetrag von 410€+Mwst (~487€) beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Nun habe ich 2 Fragen:

1) Ich habe einen Gutschein für einen PC-Shop geschenkt bekommen und würde mit diesem gerne mir ein Notebook kaufen. Dieses Notebook würde ohne Gutschein über dem Maximalbetrag von 487€ liegen und müsste so über 3 Jahre abgeschrieben werden. Mit dem Gutschein liegt er jedoch unter dem Grenzbetrag. Wie setzt das Finanzamt den Gutschein an? Muss ich denen den Kaufbeleg meines Freundes vorlegen, der den Gutschein gekauft hat oder rechnen die wirklich nur mit dem reduzierten Preis, da der "Gutschein" nicht zum Anschaffungspreis gehört und sie annehmen müssen (!) es wäre ein Geschenk gewese

2) Falls ich keinen Gutschein einlösen würde und ich den Grenzbetrag überschreiten würde, könnte ich dann auf die "höhere" Steuerrückzahlung über 3 Jahre verzichten und nur den Maximalbetrag von 487€ in der Steuererklärung ansetzen, sprich auf den restlichen Betrag der Rückzahlung der anderen 2 Jahre verzichten um die Rückzahlung in einem Jahr zu erhalten oder muss das Notebook dann zwangsweise über 3 Jahre abgeschrieben werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe LG

Steuern, Studium, Notebook, Steuererklärung, Steuerrecht, Student, Werbungskosten
Wohngeld als Student?

Hallo,

ich habe mich jetzt schon ein wenig mitdem Thema Wohngeld auseinandergesetzt und da ich als Student der sozialen Arbeit, ebenfalls einiges mit dem Thema zu tun habe, hoffe ich nun hier die nötigen Antworten zu bekommen.

Kurz zu meiner Ausgangslage:

Ich bin nicht mehr BaföG berechtigt da ich die Altersgrenze ebenso wie die Fachsemester überschritten habe. Ich habe einen unbefristeten Flex Vertrag und befinde mich derzeit in der Praktikumsphase. Studienort und Praktikumsplatz liegen 100 Km auseinander.

Zu meinem Einkommen: 11.252 Euro brutto /Jahr mtl 938 €

Ausgaben Studentischer Versicherung 1032€ /Jahr mtl.86 Euro mtl RV/PV vom brutto Gehalt 1014/1350€/Jahr Studiengebühren 600€/Jahr Praktikum Mitgliedbeitrag Verein plus Weiterbildung 350€/Jahr Die Ausgaben pro Monat belaufen sich aus ca. 400 Euro inklusive dem oben gennanten, ohne Fahrtkosten.

Mietkosten: 330 € Kaltmiete plus 100 €Nebenkosten Mietstufe 1 (Kann man den Antrag stellen bevor man eignezogen ist? Die Wohnung kann ich mir kaum leisten wenn ich kein Wohngeld erhalte)

Welche Kosten kann ich als Werbungskosten angeben? Die Studiengebühren plus die üblichen 110 € für Materialien? Ebenso wie die Weiterbildungen während des Praktikas? Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung, bzw die Pendlerkosten (200 Km pro Woche ergeben sich aus 1. Uni Tag und 1 Arbeitstag)? Was wären noch angebrachte Werbungskosten die sich durch meine Situation ergeben?

Antworten wären super. Vielen Dank

Student, Werbungskosten, Wohngeld
Steuererklärung - Pendlerpauschale: leider keine Belege (Fahrkarten / Monatskarten) mehr vorhanden, Finanzamt lehnt daher Erstattung in voller Höhe ab, was tun?

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem: Ich habe letzten Dezember die Steuererklärung für 2011 beim Finanzamt eingereicht (wie immer bei mir auf den letzten Drücker, aber gerade noch rechtzeitig). Nun bekam ich vor einigen Tagen den Bescheid und musste zu meiner Enttäuschung feststellen, dass ich gerade mal ca. 30,- Euro erstattet bekam. Der Preis für eine Monatskarte betrug im betroffenen Jahr 114,50 Euro, also insgesamt im Jahr 1374,- Euro. Ich war das ganze Jahr über in einer Beschäftigung, bei der ich ca. 2200,- Euro brutto monatlich verdiente (Steuerklasse 1). Die 12 Monatskarten habe ich komplett selbst bezahlt, bekam also keinen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber. Erstattet vom Finanzamt wurden mir jetzt nur 30,- Euro.

Für die Steuererklärung für das Jahr davor bekam ich knapp 1600,- Euro erstattet - allerdings war ich da nur 6 Monate berufstätig (gleicher Arbeitgeber, gleiches Gehalt und gleicher Monatskartenpreis wie 2011) und war die anderen 6 Monate arbeitslos und bekam Arbeitslosengeld I.

Auf Nachfrage beim Finanzamt sagte man mir, dass man die beiden Jahre aufgrund der Arbeitslosigkeit von 6 Monaten in dem einen Jahr nicht miteinander vergleichen könnte und außerdem, da keine Nachweise (Monatskarten) vorlagen, hat man nur die normale Entfernungspauschale berücksichtigt. Die Dame vom Finanzamt sagte mir, ich könnte Widerspruch einlegen und schauen, ob ich wenigstens einige der Monatskarten noch finde. Leider habe ich gar keine Monatskarten mehr, da diese in der Vergangenheit auch nie vom Finanzamt als Nachweis verlangt wurden.

Was kann ich jetzt noch machen, um einen höheren Erstattungsbetrag als die 30,- Euro zu bekommen? Eventuell einen niedrigeren Monatskartenpreis aufschreiben und sagen, dass meine Kollegen im Zweifel bezeugen könnten, dass ich mit der S-Bahn bis zum Arbeitsplatz gefahren bin? Normalerweise durchfahre ich 2 Tarifzonen, wo die Monatskarte eben die 114,50 Euro kostete - bei nur einer Tarifzone hätte ich nur 76,00 Euro für eine Monatskarte bezahlt und hätte zusätzlich zunächst 15 Minuten zu Fuß laufen müssen. Meine Hoffnung wäre, dass dadurch der abzusetzende Betrag zwar dann aufgrund des geringeren Monatskartenpreises kleiner ausfallen würde, man aber dann vielleicht keine Nachweise mehr benötigen würde. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Vielen lieben Dank schon mal vorab für eure Hilfe.

Rechtsanwalt, Steuererklärung, BWL, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Pendlerpauschale, Steuerberater, Werbungskosten, entfernungspauschale

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