Werbungskosten auf mehrere Jahre verteilen?
Ich habe hohe Werbungskosten bei einer Immobile (neue Heizung), ca. 3500 €. Welchen Vorteil hätte es, die nicht in einem Jahr geltend zu machen, sondern auf zwei oder drei zu verteilen? Mein zu versteuerndes Einkommen liegt unter 60.000 €.
5 Antworten
Ok, nachdem nun gemeinsam geklärt wurde, dass Du tatsächlich die Wahl hast...
Bei den aktuell niedrigen Zinsen ist zu vermuten, dass Du bei der Verteilung der Kosten auf mehrere Jahre besser fahren würdest.
Ich schätze den Unterschied aber (bei den im Verhältnis zum zvE niedrigen) Kosten als minimal ein.
Um sicher zu sein, nimmst Du einen Einkommensteuerrechner und berechnest einmal die Steuer auf das um die Kosten verminderte Einkommen und einmal auf das um ein Fünftel der Kosten vermiderte Einkommen.
Die fünffache Ersparnis aus der zweiten Rechnung ist etwas höher als die aus der ersten Rechnung.
Erzielst du Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung aus der Immobilie? Weil nur in diesem Zusammenhange stellen die Instandhaltungsaufwendungen Werbungskosten dar.
Sinnvoll kann eine Verteilung sein, wenn du im Jahr, in dem die Kosten anfallen mit einem niedrigeren Gesamteinkommen rechnest als in den Folgejahren. Durch die Steuerprogression (steigender Steuersatz bei steigenden zu versteuerndem Einkommen) wirken sich die Werbungskosten bei höherem Einkommen stärker aus.
Die Werbungskosten können nur in den Jahr geltend gemacht werden, in dem sie angefallen sind (§ 11 EStG).
Hier dürfte meines Wissens auch nicht abgeschrieben werden.
§ 82b EStDV?
eine neue Heizung gehört nicht zu Werbungskosten...
Doch! Das ist Unterhaltungsaufwand bei einem vermieteten Objekt.
dann wären einige Steuererkärungen, die ich beim Finanzamt eingereicht habe, falsch .....
die Heizung ist Erhaltungsaufwand bei der vermieteten Immobilie uns somit selbstverständlich Werbungskosten
In der eigenen Bude sicher nicht. In einer vermieteten sicher schon. Vermietung ist Einkommen und Kosten die der Erhaltung von Einkünften dienen sind Werbungskosten.
Betriebsausgaben der Gewinneinkunftsarten analog.
Du hast da ohnehin keine Wahl, Ausgaben von mehr als 4xx Euro müssen abgeschrieben werden.
kleine Ergänzung:
... und können im Jahr des Zahlungsabflusses in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden....
ein Wechsel der Heizung im Mietshaus ist Erhaltungsaufwand .....