Steuern absetzen ohne eine Erstausbildung?
Hi,
Kann man eigentlich Werbungskosten von der Steuer absetzen ohne dass vorher eine Ausbildung abgeschlossen wurde ? Quasi wenn man einfach nur durch nen Nebenjob (sei es Lagerarbeiter, Lieferant etc.) über dem Steuerfreibetrag liegt ?
Danke
Gruß
4 Antworten
Sobald Du Lohnsteuer zahlst, kannst Du auch Werbungskosten absetzen. Mit einer Ausbildung hat das nichts zu tun.
Wovon möchtest Du etwas absetzen, wenn Du keine Lohnsteuer zahlst?
Das habe ich anderer Stelle beantwortet. Kurz nochmal:
Nachzahlung vermeiden oder Verlustrück/Vortrag .
Ja, aber die rechnen dir eh immer die Pauschale an.
Hätte vlt noch erwähnen sollen dass ich offiziell student bin, jedoch war ich gezwungen 2019 viel zu arbeiten
Zahlst Du denn dann überhaupt Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer? Denn nur wenn Du Steuern zahlst kannst Du welche zurückbekommen.
Was heißt das jetzt für mich ? Kann ich also obwohl ich Student (also in der Erstausbildung) Werbungskosten absetzen, weil ich 2019 viel gearbeitet hab ? Liege ja über dem Freibetrag.
Ja, aber du hast eine Pauschale, um die 1000€, wenn du nicht mehr Werbungskosten hast, brauchst du sie gar nicht einzureichen.
Erst wenn sie die Pauschale übersteigen.
Werbungskosten kann man nur geltend machen sofern man auch Steuern durch sein Arbeitsverhältnis bezahlt (Lohnsteuer).
Verdienst du in deinem Nebenjob soviel, dass du Lohnsteuer zahlst (steht auf deiner Abrechnung)?
Falls ja, kannst du natürlich gem. §9 Einkommensteuergesetz Werbungskosten ansetzten. Sollten diese unter 1.000,00€ sein kommt automatisch §9a Einkommensteuergesetz zum tragen und dir werden pauschale Werbungskosten von 1.000,00€ angerechnet.
Eigentlich egal ob man auf den Nebenjob Lohnsteuer zahlt, Hauptsache es handelt sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung. ShqiipStarr liegt über dem Grundfreibetrag (jedenfalls zielt die Fragestellung darauf ab). Da kann man Werbungskosten aus dem Nebenjob auch dann absetzen, wenn ursprünglich keine Lohnsteuer für den gleichen Job bezahlt wurde.
Werbungskosten kann man nur geltend machen sofern man auch Steuern durch sein Arbeitsverhältnis bezahlt (Lohnsteuer).
Das stimmt nicht.
Erstens kann es sonst in Verbindung mit anderen Einkünften zu einer Nachzahlung führen, welche durch Geltendmachung von Werbungskosten gemildert oder vermieden wird.
Und zweitens kommt ein Werbungskostenansatz in Frage, um auf Verluste aus nichtselbständiger Arbeit zu kommen und so einen Verlustrück/Vortrag zu generieren.
Man muss keine Ausbildung absolviert haben, um Werbungskosten geltend machen zu können.
Es ist zudem falsch, wenn gesagt wird, man könne Werbungskosten von den Steuern absetzen.
Werbungskosten sind 'Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen', § 9 Einkommensteuergesetz, d.h. sie werden von den Einnahmen abgezogen. Dadurch muss weniger versteuert werden, und das kann dann bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu einer Steuererstattung führen.
Was hat die Werbungskostenabsetzungberechtigung mit Lohnsteuer zu tun?