Steuern absetzen ohne eine Erstausbildung?

4 Antworten

Sobald Du Lohnsteuer zahlst, kannst Du auch Werbungskosten absetzen. Mit einer Ausbildung hat das nichts zu tun.


Ja, aber die rechnen dir eh immer die Pauschale an.


ShqiipStarr 
Fragesteller
 29.10.2019, 10:00

Hätte vlt noch erwähnen sollen dass ich offiziell student bin, jedoch war ich gezwungen 2019 viel zu arbeiten

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Helefant  29.10.2019, 13:43
@ShqiipStarr

Zahlst Du denn dann überhaupt Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer? Denn nur wenn Du Steuern zahlst kannst Du welche zurückbekommen.

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ShqiipStarr 
Fragesteller
 29.10.2019, 10:03

Was heißt das jetzt für mich ? Kann ich also obwohl ich Student (also in der Erstausbildung) Werbungskosten absetzen, weil ich 2019 viel gearbeitet hab ? Liege ja über dem Freibetrag.

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DontwatchYT  29.10.2019, 10:06
@ShqiipStarr

Ja, aber du hast eine Pauschale, um die 1000€, wenn du nicht mehr Werbungskosten hast, brauchst du sie gar nicht einzureichen.

Erst wenn sie die Pauschale übersteigen.

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Werbungskosten kann man nur geltend machen sofern man auch Steuern durch sein Arbeitsverhältnis bezahlt (Lohnsteuer).

Verdienst du in deinem Nebenjob soviel, dass du Lohnsteuer zahlst (steht auf deiner Abrechnung)?
Falls ja, kannst du natürlich gem. §9 Einkommensteuergesetz Werbungskosten ansetzten. Sollten diese unter 1.000,00€ sein kommt automatisch §9a Einkommensteuergesetz zum tragen und dir werden pauschale Werbungskosten von 1.000,00€ angerechnet.


Helefant  29.10.2019, 13:41

Eigentlich egal ob man auf den Nebenjob Lohnsteuer zahlt, Hauptsache es handelt sich nicht um eine geringfügige Beschäftigung. ShqiipStarr liegt über dem Grundfreibetrag (jedenfalls zielt die Fragestellung darauf ab). Da kann man Werbungskosten aus dem Nebenjob auch dann absetzen, wenn ursprünglich keine Lohnsteuer für den gleichen Job bezahlt wurde.

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Helefant  29.10.2019, 13:42
@Helefant

Ok, weiter unten schreibt er dass die Hauptbeschäftigung offenbar Student ist. Dann hab ich auch Zweifel, ob ohne Werbungskosten tatsächlich Steuern anfallen würden.

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Hinkelsteiner  29.10.2019, 15:04
Werbungskosten kann man nur geltend machen sofern man auch Steuern durch sein Arbeitsverhältnis bezahlt (Lohnsteuer).

Das stimmt nicht.

Erstens kann es sonst in Verbindung mit anderen Einkünften zu einer Nachzahlung führen, welche durch Geltendmachung von Werbungskosten gemildert oder vermieden wird.

Und zweitens kommt ein Werbungskostenansatz in Frage, um auf Verluste aus nichtselbständiger Arbeit zu kommen und so einen Verlustrück/Vortrag zu generieren.

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Man muss keine Ausbildung absolviert haben, um Werbungskosten geltend machen zu können.

Es ist zudem falsch, wenn gesagt wird, man könne Werbungskosten von den Steuern absetzen.

Werbungskosten sind 'Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen', § 9 Einkommensteuergesetz, d.h. sie werden von den Einnahmen abgezogen. Dadurch muss weniger versteuert werden, und das kann dann bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu einer Steuererstattung führen.