Wohngeld als Student?
Hallo,
ich habe mich jetzt schon ein wenig mitdem Thema Wohngeld auseinandergesetzt und da ich als Student der sozialen Arbeit, ebenfalls einiges mit dem Thema zu tun habe, hoffe ich nun hier die nötigen Antworten zu bekommen.
Kurz zu meiner Ausgangslage:
Ich bin nicht mehr BaföG berechtigt da ich die Altersgrenze ebenso wie die Fachsemester überschritten habe. Ich habe einen unbefristeten Flex Vertrag und befinde mich derzeit in der Praktikumsphase. Studienort und Praktikumsplatz liegen 100 Km auseinander.
Zu meinem Einkommen: 11.252 Euro brutto /Jahr mtl 938 €
Ausgaben Studentischer Versicherung 1032€ /Jahr mtl.86 Euro mtl RV/PV vom brutto Gehalt 1014/1350€/Jahr Studiengebühren 600€/Jahr Praktikum Mitgliedbeitrag Verein plus Weiterbildung 350€/Jahr Die Ausgaben pro Monat belaufen sich aus ca. 400 Euro inklusive dem oben gennanten, ohne Fahrtkosten.
Mietkosten: 330 € Kaltmiete plus 100 €Nebenkosten Mietstufe 1 (Kann man den Antrag stellen bevor man eignezogen ist? Die Wohnung kann ich mir kaum leisten wenn ich kein Wohngeld erhalte)
Welche Kosten kann ich als Werbungskosten angeben? Die Studiengebühren plus die üblichen 110 € für Materialien? Ebenso wie die Weiterbildungen während des Praktikas? Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung, bzw die Pendlerkosten (200 Km pro Woche ergeben sich aus 1. Uni Tag und 1 Arbeitstag)? Was wären noch angebrachte Werbungskosten die sich durch meine Situation ergeben?
Antworten wären super. Vielen Dank
1 Antwort
Welche Einkunftsart laut EStG hast du denn? Die Absetzung von Werbungskosten wäre in deinem Fall nur möglich, wenn du Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen würdest. Zu Beachten ist dabei, dass aber nur die Werbungskosten berücksichtigt werden, die im Zusammenhang mit der Erzielung des Arbeitslohns stehen. Deine Studiengebühren, Aufwendungen für Fachliteratur, Fahrten zur Uni usw. kannst du aus diesem Grunde nicht absetzen.
Tatsächlich gezahlte Steuern vom Einkommen sowie Beiträge für die KV/PV und für die RV werden nur pauschal berücksichtigt. Wie hoch deine tatsächlichen Abgaben sind, spielt wohngeldrechtlich keine Rolle.
Wohngeldberechtigt ist immer nur die Mieter oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum, d. h. ohne Mietvertrag kein Wohngeldantrag. Da für den Wohngeldbezug die tatsächliche Nutzung des Wohnraumes des Wohnraumes Bedingung ist, kannst du zwar schon nach Abschluss eines Mietvertrages und noch vor Einzug in die Wohnung Wohngeld beantragen, solltest dir aber nicht all zu viel Zeit mit dem Einzug lassen.
Ich arbeite auf Steuerklasse 1, habe demnach keine Lohnsteuerabgaben zu zahlen. Ich bin Studentische Angestellte mit unbefristetem Vertrag 20 h die Woche.
Um dieser Tätigkeit im Praktikum weiter nachgehen zu können muss ich Pendeln. Was für mich im Umkehrschluss bedeutet hat, dass ich diese Fahrten geltend machen kann als Werbungskosten.
Mit einer Wohnung am Praktikumsort/Zweitwohnsitz würde ich die Pendlerfahrten von 6 Tagen die Woche auf 2 reduzieren, deswegen dachte ich wäre das für belang um sowohl meine Tätigkeit als Student als auch meine Tätigkeit in meinem Job aufrecht zu erhalten?!