IPad im Dualen Studium von Steuer absetzen WENN unter Steuerfreibetragsgrenze?
Hallo an alle!
Ich hätte eine kurze Frage zur Versteuerung eines IPads im Dualen Studium. Ab Oktober beginne ich mein Duales Studium. Hierfür möchte ich mir ein IPad zulegen. An sich kann ich ja das IPad zumindest zu einem gewissen Anteil von der Steuer absetzen (Als dualer Student wird man wie ein Zweitstudent behandelt - dementsprechend unbegrenzte Werbungskosten) JEDOCH stellt sich mir die Frage: In diesem Jahr komme ich nicht über den Steuerfreibetrag von 9408€. Ich befinde mich zurzeit in einem Minijobverhältnis. Im Juli beginne ich für einen Monat einen "Vollzeit-Ferienjob" und ab September erhalte ich dann das Gehalt für mein Duales Studium.
Da ich nun aber für das Jahr 2020 nicht über den Steuerfreibetrag komme, kann ich das IPad nicht von der Steuer absetzen? Es heißt ja, dass ich etwas für mein Studium nur von der Steuer absetzen kann, wenn ich im selben Jahr zu versteuernde Einkünfte habe. Oder gilt das nur für "Erststudenten", sprich Sonderkosten? Zudem ich ja mit einer Steuererklärung die gezahlten Steuern für mein Gehalt zurückerlange und sich somit wieder das Recht auf Teilfückerstattung für das IPad aufhebt, oder sehe ich das falsch?
Entschuldigt bitte die lange Frage, ich komme aber diesbezüglich echt nicht weiter.
Danke im Voraus!
3 Antworten
Wenn du für 2021 insgesamt (alle steuerpflichtigen Einkünfte) einen Verlust haben solltest (Werbungskosten über den Einnahmen) kann der vorgetragen und im Folgejahr verrechnet werden. Ob der sich dann auswirkt kommt drauf an, ob du dann in dem Jahr (2021) ansonsten über den Grundfreibetrag kommt.
dann solltest du darauf achten, das der Vollzeit Job für den einen Monat als kurzfristige Beschäftigung Pauschal besteuert wird damit er für dich (wie ein 450€ Minijob) steuerfrei ist
Auf den sogenannten Verlustvortrag ist @DerHans eingegangen.
Voraussetzung dafür ist aber, dass der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist, d.h. die Werbungskosten müssten dazu höher sein als die Einnahmen.
Du kannst in 2021 eine ESt-Erklärung abgeben und dann einen evtl. Verlust nach 2022 übertragen.
Bei einem I-Pad wirst du aber private Nutzung abgrenzen müssen.
Bei einem I-Pad wirst du aber private Nutzung abgrenzen müssen.
Mein android Tablett hat das FA während meines nebenberuflichen Studiums auch als voll beruflich veranlasst. Es kommt im Einzelfall darauf an wie es tatsächlich genutzt wird. Wenn er glaubhaft machen kann das es nahezu vollständig (über 90%) beruflich genutzt wird ist das ok