Auto gekauft.. Vom Händler getäuscht?

Hey Ihr Lieben habe mir April ein Auto gekauft bei einem Händler.

Vertrage usw unterschrieben und leider nach paar Tagen nochmal genau geschaut das da steht: Unternehmer an Unternehmer.

Nur das Problem ist: ich bin kein Unternehmer

Nun: das Auto hat seit Monaten eigentlich Probleme und der Händler weigert sich indirekt das machen zu müssen, bzw er streckt die Zeit immer hinaus bis er mich auf Whatsapp geblockt hat.

Daraufhin habe ich auf Google eine Rezension geschrieben, mit all den Mängeln und dem Vertrag (das er mich so angab usw) - denn ich hatte nach nicht einmL 100km Fahrt die Motorkontrolleuchte an..

Heute entblockte er mich aus dem Nichts und meinte ich solle mir einen guten Anwalt organisieren, da es teuer für mich wird und hat mich danach wieder geblockt.

Nun meine Frage: warum sollte ich mir einen Anwalt organisieren, wenn doch er mich hinters Ohr geführt hat? Mir eine Schrottkarre überteuert verkauft hat und im Vertrag mich als Unternehmer angab ohne jegliche Nachweise und eben das von mir sowieso nicht wollte.

Was sollte ich am Besten tun? Habe dem nochmal mit einer zweiten Nummer angeschrieben, dass er 3 Versuche hat das Auto zu reparieren, alle Mängel (mit Gehlercodes die ich selber ausgelesen habe, hat er von mir Wochen/Monatelang immer erhalten). Er hat mich nun aufjedenfall wieder geblockt.

Ich bitte um Hilfe und ob ich am Ende doch mir Sorgen machen müsste? Nur wäre es unverständlich, da ich nur meine Meinung geäußert habe auf Google und auch eigentlich keine Falschinformationen gepostet habe (mit dem Vertrag ist es ja bei mir zu sehen, spätestens wenn es mitm Anwalt sein sollte, bei mir steht ja klar und deutlich an Unternehmer)

Gebrauchtwagen, Betrug, Autokauf, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf
Autokauf - falsche Angaben zu den Vorbesitzern?

Hallo zusammen,

folgende Situation: Eine Frau interessiert sich für einen gebrauchten PKW den sie in einem Internetportal gesehen hat. Sie telefoniert mit dem Händler und fährt am nächsten Tag zum Händler um das Auto anzuschauen und alles zu besprechen. Unter anderem auch viewiel Vorbesitzer der Wagen hat. Die Antwort lautet : Eine Vorbesitzerin.Das passt für die Frau.
So unterschreibt sie den Vorvertrag/ Kaufvertrag und bezahlt wie vereinbart. Nach einigen Wochen meldet sich der Händler, das der Wagen nun zugelassen ist. Papiere und Kennzeichen sind da, sie kann ihn abholen. Das tut sie einen Tag später. Am Folgetag sortiert sie die Zulassung, KfZ Brief, Kaufvertrag in ihre Ordner und sieht dabei in der Zulassungsbescheinigung das der Wagen 2 Vorbesitzer hat. Per Mail fragt sie den Händler dazu an : Der sagt, ein Missverständnis.

Das lässt die Frau nicht gelten. Ihre Begleitung beim ersten Termin im Autohaus hat die Aussage des Verkäufers - eine Vorbesitzerin - gehört. Missverständnis ausgeschlossen.

Die Frau hätte das Auto mit 2 Vorbesitzern nicht gekauft und fühlt sich mindestens angelogen , wenn nicht sogar betrogen. Sie möchte das nicht einfach so hinnehmen und es dabei belassen.

Was kann sie tun ? Das Auto kann ja nichts dafür......, aber ziemlich sicher wirken sich ja die Anzahl der Vorbesitzer auf den Preis des Wagens aus.

Danke für alle Gedanken oder Tips
Gruß
ikopi

Gebrauchtwagen, Betrug, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, Vorbesitzer
Muss ein Rahmenschaden extra gesondert aufgeführt werden bei einem Gebrauchtfahrzeug?

Hallo Zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken mir ein neues Fahrzeug zu kaufen. Laut Händler hat das Fahrzeug einen fachgerecht reparierten Frontschaden. Die Antwort auf die Frage, ob der Rahmen auch beschädigt wurde, konnte er mir jedoch nicht beantwortet. Er hat den Wagen schon repariert angekauft und daher keine Dokumentation über den Schaden.

Das ist soweit ja auch okay. Ich hatte damals auch einen Frontschaden und dieser wurde ja durch die Werkstatt repariert und mit der Versicherung abgerechnet. Hierzu habe ich auch nichts.

Müsste ein Händler dies aber nicht feststellen bzw. begutachten lassen und dann auch mit in dem Kaufvertrag vermerken? Zwischen normalem Frontschaden und Rahmenschaden ist ja schon noch ein kleiner Unterschied. Da das Fahrzeug auch relativ leistungsstark ist, macht dies für mich schon einen Unterschied.

Ich frage mich jetzt halt, ob ich nach Kauf dagegen vorgehen kann, wenn im Kaufvertrag "nur" Unfallfahrzeug steht am Ende aber auch festgestellt wird, das der Rahmen repariert wurde.

Vorher damit zur Werkstatt ist leider schwierig. Ich war letzte Woche zur Besichtigung und Probefahrt dort und einfache Strecke sind 290km. Ich soll morgen den Kaufvertrag zugeschickt bekommen und bin mir einfach unsicher, ob ich da am Ende gegen vorgehen kann, wenn der Rahmenschaden (falls vorhanden) nicht explizit aufgeführt ist.

Garantie gibt es 2 Jahre auf das Fahrzeug aber das hat ja damit nichts zu tun denke ich. Hoffe mir kann hier jemand helfen.

Gebrauchtwagen, Autokauf, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, unfallschaden, Unfallfahrzeug
Ich habe ein Auto von einem kleinen Gebrauchtwagenhändler mit einem illegalen, schwarzen TÜV gekauft! Wie soll ich jetzt vorgehen?

Hallo an alle,

ich habe leider ein Problem. Ich habe mir kürzlich einen Gebrauchtwagen in Höhe von 6250 € gekauft und dieses auch in einer Summe an den Gebrauchtwagenhändler überwiesen. Dieser Händler ist klein und nicht mit anderen großen Händlern zu vergleichen und leider auch zwielichtig. Dieser hat mir den Wagen mit einem frischen TÜV verkauft. Nach dem Kauf habe ich den Wagen in einer Werkstatt abchecken lassen. In dieser Werkstatt kam ein TÜV-Prüfer von der KÜS. Dabei wurde festgestellt, dass die hinteren Bremsen verrostet und durch sind. Es wurde mir von meiner Werkstatt auch ein Kostenvoranschlag für die Reparatur gemacht. Es sind 400 € insgesamt. Bei der Überprüfung hat der Prüfer zudem festgestellt, dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist und dass die Schweller zugespachtelt und nicht geschweißt wurden. Die 400 € habe ich aus eigener Tasche bezahlt, damit der Wagen straßenverkehrstauglich ist.

Unfallwagen stand auch im Vertrag, aber ich hätte nicht gedacht dass die Arbeiten so miserabel durchgeführt wurden. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Ich habe dem Händler alles geschildert und meine 400 € von ihm gefordert. Er sagte mir bereits am Telefon und per E-Mail zu, dass er mir die 400 € geben wird. Er hält mich jedoch ein wenig hin. Er sagt, dass er im Urlaub ist und dass er sich nach 2 Wochen melden wird.

Da ich mir keinen Anwalt leisten kann, wollte ich folgendermaßen vorgehen:

1.) Frage: Wenn ich einen Strafantrag bei der Polizei stelle und ein Ermittlungsverfahren einleite, wird dann automatisch auch gegen den Händler vorgegangen oder wird nur gegen den TÜV-Prüfer ermittelt wegen Urkundenfälschung (?).

Der Händler hat mir das Fahrzeug ja mit dem schwarzen TÜV verkauft und er war zu 100 % auch der Auftraggeber des TÜV's. Somit denke ich, dass er auch unter einer Decke hier steckt. Er sagt immer, dass er seine Aufträge an seine Werkstatt übergibt und er nur die Fahrzeuge verkauft.

2.) Frage: Soll ich mich mit der TÜV-Stelle des Händlers auseinandersetzen und denen schildern, dass der TÜV-Prüfer meiner Werkstatt diverse Mängel festgestellt hat? Und somit sie den TÜV manipuliert haben. Ich habe ja den Bericht meines Prüfers. Mir sind ja dadurch 400 € an Kosten entstanden. Kann mir diese TÜV-Stelle das Geld in Höhe von 400 € zurückerstatten?

Ich bedanke mich vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Gebrauchtwagen, KFZ, Betrug, Autokauf, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, TÜV, Zulassung
Auto abmelden und anderes Gebrauchtes anmelden?

Guten Tag, ich erkläre vorerst mal die Situation.

Ich habe vor geringer Zeit beschlossen mein zurzeitiges Auto zu verkaufen und das bei dem Händler wo ich es vor 2 Jahren gekauft hatte und möchte aber von einer Privatperson die etwa 110km weiter weg wohnt das Auto abkaufen. Soweit wäre das alles okey, bloß da das mein erster Autoverkauf und neuanmelden eines anderen Fahrzeugs das von einer privat Person und keinem Händler stammt, bin ich etwas unschlüssig mit der Herangehensweise.

Da ich vor 2 Jahren das anmelden von meinen Zurzeitigen Auto nicht machen musste, da das alles vom Händler gemacht wurde, das einzigste um was ich mich kümmern musste, war die Versicherung abzuschließen und die Nummer dem Händler zu geben.

So wie geht den das ab, wenn ich mein Auto jetzt beim Händler verkaufe, dieser wird es ja dann Abmelden und automatisch wird ja meine Versicherung und die Steuern die ich dazu zahlen muss gestoppt bzw diese muss ich nicht zahlen. Kann dann der Händler das Kennzeichen was och inmoment nutze für mich Reservieren das ich dieses nutzen kann für das folgende Fahrzeug oder muss ich das machen?

2. Frage, wenn ich dann das andere Fahrzeug von dem privat Händler gekauft habe, bekomme ich ja Fahrzeugpapier 1 und 2 von ihm zugestellt, dieser wird ja dann vor der Übergabe selbst das Fahrzeug abgemeldet haben, Oder? Dann muss ich diese Papiere nehmen und damit zur Zulassungsstelle gehen und es dort anmelden davor ja auch Versicherung abschließen und diese Nummer mit zur Zulassungsstelle nehmen korrekt, inkl Personalausweis oder Reisepass und Die 2 Fahrzeugpapiere Plus mein Kennzeichen oder? Wenn ich dann mein Kennzeichen sozusagen angemeldet habe mit dem ganzen drumherum kann ich dieses in das andere Fahrzeug anbringen und dieses nutzen.

Bloß die Frage ist nun, da der Privathändler etwa 110km von mir weg wohnt und sagen wir mal dieser das Fahrzeug noch angemeldet hat, ich aber das Fahrzeug abbezahlt habe, kann ich trotz wenn dieser es noch angemeldet hat nutzen und sozusagen mit einen Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren und es dort vor Ort abmelden, wenn dieser natürlich vorher besceid gegeben hat, oder kann ich das neue Fahrzeug bei meinem Händler anmelden? Oder wie macht man sowas und in welcher Reihenfolge?

Mvg

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Auto verkauf und neues kaufen?

Guten Tag, ich habe leider wenig Erfahrung in diesem Thema und wollte einfach mal aufgeklärt werde wie den sowas funktioniert im genaueren.

Es geht darum, das ich in geräumiger Zeit mein zurzeitige Auto verkaufen möchte evtl an dem Händler wo ich es vor 2 Jahren gekauft habe oder Privat verkaufen.

1. Frage: wenn ich es Privat verkaufe muss ich mein Fahrzeug dann abmelden bei der Zulassungstelle wenn es zum kauf und Abholung vom Fahrzeug kommt? Oder geht das auch anders? Und was muss ich alles beilegen dem neuen Käufer?

2. Frage: kann ich mein Kennzeichen weiterbehalten und auf das neue Fahrzeug auf anmelden? Oder muss ein neues her?

3. Frage: Wenn ich das andere Fahrzeug gekauft habe bzw es zum kauf auch kommt, muss ich die Versicherungen abschließen bevor ich das Auto kaufe bzw bevor ich es abhole? Oder kann ich das machen wenn das Fahrzeug bei mir steht?

4. Frage: Wenn ich das Fahrzeug übernehme wie ist das mit dem Kennzeichen, gehe mal davon aus das ich mein kennzeichen behalten darf also mit der selben Sachen drauf, müsste ich dann mein Kennzeichen zur anderen Person mitnehmen und es dort selbst dran machen oder muss dies in einer Werkstatt erfolgen oder beim TüV?

5. Frage: Da das Fahrzeug das ich kaufen möchte ein Nissan ist, kann ich den dieses Registrieren lassen bei einem anderen Nissan Händler, da einer der Angebote die ich erhalten habe, eine 1.5Jahre Garantie mitbringt und der nette Mann zu mir meinte ich müsste dieses nur bei einem Nissan Händler anmelden um das zu übernehmen oder so ähnlich, würde dann beim anmelden bei dem Nissan Händler der auch natürlich Service macht diese ganze Prozedur von neu anmelden an der Zulassungstelle und den ganzen Kram erledigt werden von dennen aus oder muss ich das noch machen?

Ich frage das nur, weil wo ich mein Auto vor 2 Jahre bei dem Nissan Händler gekauft habe, wurden die ganzen Sachen wie das Kennzeichen anmelden und allgemeines zulassen alles von dem Verkäufer bzw von dem Händler erledigt, ich musste jedeglich nur die Versicherung abschliesen und dennen die Nummer weiterleiten das diese es zulassen können.

Es wäre nett auf eine gute und ausführliche Antwort

Vielen Dank im vorraus,

David

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Gebrauchtwagen hat Mängel, Händler ist weg und TÜV Prüfer wurde bestochen . Wer haftet für die Mängel?

Das ganze könnte ein Drehbuch für ein Hollywood Film sein, ist aber leider Realität.

Hallo zusammen,

im März / 2023 habe ich( 19 Jahre alt ) bei einem Gebrauchtwagenhändler mein erstes Auto gekauft (7500€). Der Händler hat mir den Wagen mit neuem TÜV übergeben, soweit so gut.

Nun war ich jetzt im Juni beim ADAC um das Auto mal komplett durchchecken zu lassen, da ich während der Fahrt Geräusche ( poltern , trommeln ) höre.

Laut dem ADAC Prüfer bestehen folgende Mängel:

- Stoßdämpfer, beide vorne 

- Traggelenk, beide hinten 

- Fehler Code P0012 

- Falsche Reifengröse 

- Felgen sind für KFZ nicht erlaubt 

- Ölverlust 

Zum Thema Stoßdämpfer, Traggelenk: 

Dies sind zwar Verschleißteile, können sich aber nicht 3-4 Monate nach den TÜV so abnutzen, dass dies nicht mehr Verkehrssicher sind.

Jetzt kommt das beste:

 Die Stoßdämpfer gehören zum Gewindefahrwerk, welches ebenfalls eingebaut ist. Nun werden die Stoßdämpfer zu dem eingebauten Fahrwerk nicht mehr hergestellt, sodass ich dieses auch noch komplett austauschen darf.

Wie kam der Wagen vor paar Monaten durch den TÜV ?

Ich nehme an, der Händler hatte gute Beziehungen zum TÜV Prüfer.

Heute wollte ich mich beim Händler melden um ihn darauf anzusprechen. Dieser ist leider nicht mehr auffindbar und sein Autohandel existiert nicht mehr.

Telefonisch und im Internet gibts dem Laden nicht mehr.

Da der Kauf weniger als 6 Monate her ist, hätte ich einen Anspruch auf Nacherfüllung aufgrund der Sachmängelhaftung.

Das kann ich aber nun vergessen, da es das Gewerbe nicht mehr gibt.

Nun ist mir in den Kopf gekommen, ob ich für die Reparaturkosten beim TÜV bzw. Land Baden-Württemberg Schadensersatz geltend machen kann ? 

Um das Fahrzeug wieder Verkehrssicher und TÜV - Konform zu machen würde ich nun bestimmt über 3000 € mit Material und Werkstattkosten zahlen.

Leider denke ich, dass es für mich ein großes Risiko ist, notfalls gerichtlich vorzugehen, da ich Azubi bin und keine Rechtsschutzversicherung habe.

Jedoch hat der TÜV Prüfer 6 Mängel durchgewunken, sowas passiert nicht ausversehen!

Gerne würde ich eure Meinungen erfahren, wie ihr in diesem Fall vorgehen würdet.

Ich freue mich schon über eure Kommentare, danke .

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Auto beim Händler mit neuem TÜV gekauft, doch TÜV nicht sorgfältig durchgeführt?

Liebe Gutefrage Community,

kurzgefasst: ich habe mir vor 4 Monaten ein Auto bei dem der Kleinhändler gekauft. Im Vertrag vereinbarte er, dass er frischen TÜV machen wird und ich danach das Auto abholen kann. So ist es geschehen, habe alle Papiere inklusive TÜV ohne Mängel bekommen.

Nun bin ich wegen paar Kleinigkeiten mal in die Werkstatt gefahren, welche auch TÜV Abnahmen macht und habe gefragt, ob sie es doch nochmal durchchecken können. Der Meister fragte mich schockiert, ob ich das Auto bei einem Händler gekauft habe, worauf ich mit "Ja" antwortete. Daraufhin wurde ich hingewiesen, dass das Auto in diesem Zustand auf keinen Fall hätte TÜV bekommen dürfen und die Mängel definitiv schon länger als 4 Monate da sind, obwohl laut TÜV-Bericht keine Mängel vorhanden wären. Die Reparaturkosten bewegen sich im oberen 3-stelligen Bereich. Vermutet wurde auch direkt, dass das Fahrzeug nie bei einer TÜV-Abnahme war.

Direkt kontaktierte ich den Händler, dieser bot mir jedoch nur erneut einen Besuch bei seiner TÜV Stelle, um das Auto erneut zu prüfen. Problem ist, dass ich das Auto über halb Deutschland überführt habe und es sich überhaupt finanziell nicht lohnen würde.

Meine Frage: hat da jemand Erfahrung mit solchen Situationen oder kennt sich damit aus? Ich wollte es erstmal versuchen auf normalem Wege klären und noch nicht zum Anwalt gehen.

Außerdem, ist das überhaupt nach 4 bzw. knapp 5 Monaten noch möglich?

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Autohändler erfüllt Kaufvertrag nicht - ist das rechtens?

Hallo Leute,

ich komme direkt zum Sachverhalt:

im Februar 2021 habe ich bei einem Autohändler ein Auto gekauft. Das Auto war 8fach bereift, sprich 1 Satz Winterreifen auf Alufelgen und 1 Satz Sommerreifen auf Alufelgen. Zum Zeitpunkt des Kaufs hatte der Händler die Sommerreifen aber nicht da. Er meinte, er wartet noch auf die Lieferung der Reifen vom Vorverkäufer. Also bot er mir an, diese mir zur Abholung bereitzustellen, sobald die angekommen sind.

Nun sind über 2 Jahre vergangen und ich habe die Reifen immer noch nicht bekommen. Zwischenzeitlich gab es natürlich etliche Telefonate. Der Händler war dabei absolut nicht kulant und kooperativ, sondern hat uns stets hingehalten. Seine Begründung am Telefon war: er hat irgendwelche (rechtlichen) Probleme mit dem Vorverkäufer und bekommt die Reife nicht. Wir waren anfangs noch nett und haben gewartet, aber nach über 2 Jahren finde ich das nicht mehr wirklich auszuhalten.

Ich habe nun eine negative Bewertung bei Google abgegeben und den Sachverhalt wie oben beschrieben. Keine 24 Stunden später kam auch schon direkt eine private Nachricht vom Händler, in dem er mir eine Anzeige wegen Rufmord androht. Er beruft sich dabei auf unseren Kaufvertrag, indem er keinen Zeitpunkt zur Auslieferung der Reifen angegeben hat und ich dieses akzeptiert habe.

Meine Absicht war natürlich nicht jahrelang auf ein Satz Autoreifen zu warten. Wenn es ein paar Wochen, spätestens einige Monate gedauert hätte…

Meine Fragen:

1) Auch wenn im Kaufvertrag (siehe Bild) kein Zeitpunkt angegeben wurde, hat der Händler nach über 2 Jahren immer noch Recht?

2) Kann er mir Rufmord vorwerfen, wenn ich in der Bewertung lediglich beschreibe, dass ich nach 2 Jahren immer noch keine Reifen bekommen habe und diesen Händler nicht empfehle?

Vielleicht als kleine Info: uns wurde auch nie eine Alternative oder Geld als Schadensersatz angeboten. Es handelt sich hier übrigens um ein Wert von höchstens 300-400€. Die Begründung vom Händler: er möchte nicht auf den Reifen sitzen bleiben, falls er diese mal doch bekommen sollte. Nach 2,5 Jahren !?

Dankeschön

EDIT: wie im Kaufvertrag zu lesen ist, handelt es sich um 3 Alu-Felgen/Reifen. Das liegt daran, dass er (warum auch immer) einen Reifen des Satzes da hatte und ich diesen damals bekommen habe. Es fehlen also noch die restlichen 3.

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Betrug, Recht, Kaufvertrag, Autokauf, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf

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