Wie melde ich am besten ein angemeldetes Fahrzeug bei einem Privatkauf an bzw. um?
Hallo zusammen,
mal angenommen, ich kaufe bei einem privaten Verkäufer einen Gebrauchtwagen für 2000 €, welches noch angemeldet ist. Welche Optionen gibt es dann für mich, das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden?
Sollte der Verkäufer das Fahrzeug dann erst abmelden oder kann man bereits ein angemeldetes Auto an bzw. ummelden? Lg
3 Antworten
Sollte der Verkäufer das Fahrzeug dann erst abmelden oder kann man bereits ein angemeldetes Auto an bzw. ummelden?
Beides ist problemlos möglich.
Gehst zur Zulassungsstelle und meldest dies auf dich um, benötigst:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- Nachweis der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung
- eVB-Nummer Deiner Autoversicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Bei Kennzeichenwechsel: alte Nummernschilder
- Bei Importfahrzeugen: CoC-Papiere
- Bei Ummeldung des Autos durch einen Bevollmächtigten: Vollmacht und Kopie des Ausweisdokuments des Antragstellers sowie Ausweisdokument des Bevollmächtigten
Wenn das Fahrzeug seit 2017 an oder umgemeldet wurde, kannst du über die Online Zulassung direkt die Kennzeichen behalten und bist sofort Startklar die wichtigsten Informationen sind dazu auf der Internetseite deines Straßenverkehrsamtes. Wenn der Brief den silbernen Aufkleber zum freikratzen enthält ist es möglich.
du kannst mit dem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle gehen und es ummelden.
Der Kaufvertrag ist nicht relevant. Er braucht Zulassungsbescheinigung I und II, TÜV-Bericht, EVB und seinen Personalausweis.
Der Kaufvertrag interessiert die Zulassungsstelle nicht, damit kann man auch kein Fahrzeug ummelden.
Welche Wege gibt es, ein angemeldetes Fahrzeug beim Kauf anzumelden?