Mutter bekommt ALG2 und Tochter über 25 Teilzeitarbeit hat?

4 Antworten

Kommt darauf an ob ihr dann alleine wohnt, was deine Mutter für die Warmmiete zahlen muss und was Du Brutto und Netto verdienst !

Ab 25 stehen dir derzeit min. 446 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dazu kämen dann bei 2 Personen min. noch 50 % von der Warmmiete, dass zusammen würde dann dein Bedarf ergeben.

Angenommen deine Mutter müsste angemessene 500 € für die Warmmiete zahlen, dann läge dein Bedarf bei min. 446 € Regelbedarf + 250 € Kopfanteil der Warmmiete = min. 696 €.

Auf Erwerbseinkommen gelten die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll, dass wären vom Brutto zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Würdest Du angenommen 1000 € Brutto und 800 € Netto verdienen und aufs Konto bekommen, dann stünden dir 280 € an Freibetrag zu, die würden dann theoretisch vom Netto abgezogen und ergeben dann voraussichtlich max. um die 520 € anrechenbares Nettoeinkommen, was dann auf deinen Bedarf angerechnet würde.

Erst würden sie auf deinen Regelbedarf angerechnet und die evtl. verbleibenden max. 74 € auf die angenommenen 250 € Kopfanteil der Warmmiete, dann könnte es vom Jobcenter für dich noch eine Aufstockung von angenommen min. 176 € geben.

Du zahlst dann entsprechend dein Anteil der Warmmiete, Haushaltsstrom und angemessenes Kostgeld an deine Mutter, oder verpflegst und versorgst dich dann selber und vom Jobcenter würdest Du dann wie gesagt ggf. noch eine Aufstockung bekommen.

Ganz einfach - soweit Du mit Deiner Mutter in einer Wohnung lebst, gehen 50% der Mietkosten zu Deinen Lasten.

Du kannst nicht , weil die nur Teilzeit arbeitest ( arbeiten möchtest ) auf Kosten des Steuerzahlers wohnen - reicht Dein Einkommen nicht, gibt es die Möglichkeit von Wohngeld oder ergänzende Leistungen nach SGB II.


isomatte  09.09.2021, 10:21

Für Wohngeld muss man unter anderem selber Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein, also fällt hier Wohngeld definitiv weg, selbst wenn das benötigte Mindesteinkommen vorhanden ist.

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wilees  09.09.2021, 10:24
@isomatte

Auch als Untermieter kann man Wohngeld beantragen.

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isomatte  09.09.2021, 10:28
@wilees

Da wird das Jobcenter wohl kaum mitspielen, wenn es ums eigene Kind geht und der Vermieter müsste auch erst einmal zustimmen !

Außerdem könnte man sich den Antrag wohl eh sparen, wenn man in Teilzeit mit Mindestlohn arbeitet und nur 50 % der Warmmiete zu zahlen hätte, die beim Wohngeld bei der Berechnung eh nicht berücksichtigt würde, da zählt nur die Kaltmiete und die kalten Nebenkosten.

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Deine Mutter bekommt als ALG 2 - Empfängerin vom Jobcenter die "Kosten für Unterkunft und Heizung" erstattet.

Wenn Du zu ihr ziehst, dann muß sie dies dem Jobcenter melden, und Du wirst Deinen Mietanteil selbst zahlen müssen.

Wenn Du Anspruch auf ALG 2 hast, kannst Du ja auch selbst einen Antrag stellen.

Altersbedingt würdest Du keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit Deiner Mutter bilden.

Du verdienst Geld - kannst Dich also selbst unterhalten - das heißt Du musst Deinen Unterhalt un Deinen Mietanteil zahlen - die Leistungen an die Mutter werden entsprechend gekürzt