Jobcenter harz4 wie viel wird angerechnet??

4 Antworten

Bei dem genannten Gehalt würdest Du mit hoher Wahrscheinlichkeit der Bedarfsgemeinschaft entfallen und müßtest dann Deinen Mietanteil selbst zahlen.

Deine Geschwister haben nichts damit zu tun. Deren 'Bezüge' ändern sich dadurch nicht und finanziell wärst Du quasi unabhängig von den anderen Bedarfsgemeinschaftsmitgliedern.


isomatte  11.08.2021, 07:51

Was heißt denn mit hoher Wahrscheinlichkeit, kannst Du nicht rechnen ?

Mit diesem Nettoeinkommen wäre sie mit 100 % Sicherheit aus der BG - der Mutter raus, weil bei um die 1500 € Netto um die 1200 € anrechenbares Nettoeinkommen bleiben würde.

Bei derzeit min. 357 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt blieben dann mehr als 800 € für ihren KDU - Kopfanteil und der liegt auch mit 100 % Sicherheit darunter.

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Nichts kann von deinem Lohn angerechnet werden du must nur deinen Miet anteil an deiner mutter abgeben und der rest ist alles dein den damit kannst du dich selber versorgen und damit bist du aus der bg Raus ! Auch wen es Fair wäre wen du für Strom was dabei tust und zb direkt an deiner mutter Kostgeld bezahlen würdes wen sie dich mitversorgt! Aber das amt kann nur deinen mietanteil verlangen!

Miete durch 5 wen da nicht noch einer lebt! Das wäre dein anteil!

Aber ausser in München kanst du mit deinem lohn fast überall die eine wohnug leisten und gut leben auch wen du auf ein auto verzichten kannst!

Deine Geschwister bekommen weiter ihr geld und auch der ab 25 auch hat der ein anrecht auf eine eigene wohnung aber auch da gilt er muss sein mietantel bezahlen wie die anderen auch wo die mutter diese leistungen dierekt vom amt bekommt!

Erst einmal gehört dein 25 jähriger Bruder nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft) deiner Mutter, da er im Haushalt deiner Mutter ab da seine eigene BG - bildet, deshalb auch einen eigenen Antrag stellen muss, er könnte max. eine Haushaltsgemeinschaft mit deiner Mutter bilden.

Je nach dem was Du derzeit an ALG - 1 bekommst, könnte es sein das auch Du unter 25 Jahren aus der BG - deiner Mutter raus bist, wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen eigenen Bedarf bei deiner Mutter decken kannst.

Derzeit liegt dein Bedarf bei min. 357 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu kommt dann min. noch dein KDU - Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den Anteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Wenn ich richtig gerechnet habe, solltet ihr mit dir 5 Personen sein, dann läge dein KDU - Kopfanteil bei 1/5 der gesamten Warmmiete.

Mal angenommen die KDU - würde bei angemessenen 1000 € liegen, dann würde dein KDU - Kopfanteil bei 200 € liegen, zusammen mit den 357 € Regelbedarf würde man auf einen Bedarf von min. 557 € kommen.

Hättest Du kein KFZ - und auch keine eigene staatlich geförderte Altersvorsorge wie z.B. eine Riesterrente, dann könntest Du von deinem ALG - 1 ohne weiteres Einkommen max. 30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Würdest Du hier im Beispiel mit min. 557 € Bedarf angenommen 600 € ALG - 1 bekommen, dann würdest Du auch aus der BG - deiner Mutter raus sein und deine Anteile vom ALG - 1 selber an deine Mutter zahlen.

Nun zu deinem evtl. Einkommen, mit diesem Brutto und Netto würdest Du dann auf jeden Fall aus der BG - deiner Mutter raus sein und deine Anteile für Miete, Haushaltsstrom usw. selber an deine Mutter zahlen, mit ihr ein angemessenes Kostgeld vereinbaren, oder dich dann selber verpflegen und versorgen.

Du als Kind bis deiner Mutter im SGB - ll ( Hartz - lV ) nicht zum Unterhalt verpflichtet und deinen Geschwistern schon gar nicht, also kann von deinem Einkommen dann nichts auf die übrige BG - angerechnet werden, wenn Du sie nicht freiwillig unterstützen möchtest.

Ich kann dir ja noch die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll angeben, die man bei deinem Einkommen aber nicht benötigen würde.

Die ersten 100 € vom Brutto wäre der Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei min. 1200 € Brutto käme man also auf derzeit max. 300 € Freibetrag, die dann theoretisch von deinen angenommenen 1500 € Netto abgezogen und voraussichtlich um die 1200 € anrechenbares Nettoeinkommen ergeben würde.

Damit kannst Du deinen eigenen Bedarf 2 x decken und bist aus der BG - einer Mutter raus !


Sarahsarah940 
Fragesteller
 11.08.2021, 14:35

Hallo vielen Dank für eure Antworten waren sehr hilfreich ich hoffe auch das es so ist leider hab ich manchmal das gefühl dad dass jobcenter ein abzieht ich bin zwar froh das es sowas gibt's aber man hat schon dad gefühl das es da manchmal nicht richtig gerechnet wird weil die beim JC sagten es wird angeblich auf alle Personen angerechnet wo ich mir denke das sowas ja gar nicht gehen würde was ungerecht wäre

Derzeit beziehe ich nur 214 Euro Arbeitslosengeld und bekomme zusätzlich bzw meine Mutter vom Amt für mich noch 219 Euro für mich da ja der Kindergeld weg fällt ich möchte jetzt halt nur kein vertrag unterschreiben wenn ich weiß mir würde nur 100 euro bleiben wie bei meiner Ausbildung früher kost gekd und so weiter würde ich meine Mutti aufjedefall geben das ist selbstverständlich und sie meinte dadurch das mein ältester Bruder mit ihr oder mit uns in einer Bedarfsgemeinschaft lebt also erzählt ja dementsprechend als Untermieter würde das von ihn auch angerechnet werden und die bekommen dann alle wieder unterschiedlich geld .

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Sarahsarah940 
Fragesteller
 11.08.2021, 14:47
@Sarahsarah940

P.s ich frage daher weil das jobcenter alles anrechnet das war in meiner Ausbildung auch so sie haben alles angerechnet 100 Euro dürfte ich behalten der Rest würde bei meiner Mutter abgezogen und ich habe es ihr selbstverständlich gegeben weil sonst wären wir nicht ausgekommen

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isomatte  11.08.2021, 15:06
@Sarahsarah940

Dein großer Bruder gehört nicht mehr zu eurer BG - er bildet seine eigene, deshalb bekommt er seine eigenen Leistungen und muss auch seinen eigenen Antrag stellen.

Wenn Du nur 214 Euro ALG - 1 bekommst, dann bekommt deine Mutter für dich auf jeden Fall mehr als nur 219 Euro, wenn deine Mutter selber Bedürftig ist

Denn von deinen 214 Euro ALG - 1 bleiben nach Abzug von min. 30 Euro Versicherungspauschale max.anrechenbare 184 Euro übrig.

Dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt beträgt schon derzeit 357 Euro.

Man käme dann mit den 219 Euro und den max. 184 Euro anrechenbares Einkommen auf 403 Euro, zieht man davon die min. 357 Regelbedarf ab, dann blieben ja für deinen Kopfanteil der Warmmiete nur um die 46 Euro übrig

Selbst wenn ich auf 50 Euro aufrunde, würde das bei 5 Personen eine gesamte Warmmiete von 250 Euro ergeben und das stimmt mit Sicherheit nicht.

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isomatte  11.08.2021, 15:18
@Sarahsarah940

Auch in deiner Ausbildung hätte dir mehr also nur diese 100 Euro Freibetrag bleiben müssen

Oder hast Du nur eine Vergütung von 100 Euro Brutto = Netto bekommen ?

Wenn Du jetzt 214 Euro ALG - 1 bekommst, dann musst Du ja zumindest im letzten Jahr der Ausbildung um 350 Euro Netto aufs Konto bekommen haben

Bei 60 % ALG - 1 Anspruch würden das um die 210 Euro ergeben.

Da die Freibeträge aber aus dem Brutto berechnet werden, musst Du ja min.um die 350 an Brutto bekommen haben und darauf stünden dir 150 Euro und nicht nur 100 Euro an Freibetrag zu.

Oder hast Du gar keine Ausbildung gemacht, sondern einen freiwilligen Dienst wie z.B.ein FSJ - weil Du so ein geringes ALG - 1 hast ?

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Sarahsarah940 
Fragesteller
 11.08.2021, 15:49
@isomatte

Ich habe eine 3 jährige geförderte Ausbildung gemacht ich habe monatlich Ausbildungsgeld 450 Euro bekommen 100 Euro waren frei und der Rest würde von meiner Mutter die Leistungen komplett abgezogen somit fehlte ihr das Geld da wir ja auch alles bezahlen mussten und essen usw ich danke dir und euch für die tollen Antworten ich hoffe das klappt auch sollte es nicht so sein und das JC zieht es dich komplett ab mein Gehalt wenn ich den Vertrag unterschreibe an wenn könnte ich mich dann wenden die mir helfen an die öRA oder an das Jc selbst ?

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isomatte  11.08.2021, 18:24
@Sarahsarah940

Selbst wenn die Ausbildung gefördert war, handelte es sich um Erwerbseinkommen im eigentlichem Sinn, auch wenn es eine Vergütung und kein normales Erwerbseinkommen war.

Wenn Du 450 Euro auf dein Konto bekommen hast, dann muss dein Bruttoeinkommen im Normalfall ja höher gewesen sein, also angenommen um die 600 Euro und darauf hättest Du dann einen Freibetrag von 200 Euro haben müssen.

Aber selbst wenn Du diese 450 Euro Brutto gleich Netto bekommen hättest, dann wären es min.170 Euro an Freibetrag gewesen und nicht nur 100 Euro.

Bei deinem evtl. Erwerbseinkommen stünden dir auf jeden Fall 300 Euro Freibetrag zu, deshalb würden dann bei angenommen um die 1500 Euro Netto nur um die 1200 Euro anrechenbares Netto bleiben.

Sollte das Jobcenter dann versuchen Einkommen von dir auf die anderen zu verteilen, dann umgehend einen schriftlichen Widerspruch einlegen.

Darin dann angeben, dass Du deine Familie nicht unterstützt und getrennt gewirtschaftet wird, ihr also keine Haushaltsgemeinschaft bildet.

Würde das nichts bringen, dann könntest Du übers Sozialgericht kostenlos klagen, oder gleich in eine eigene Wohnung ziehen.

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Sarahsarah940 
Fragesteller
 11.08.2021, 18:44
@isomatte

Vielen herzlichen dank ich werde mein Glück versuchen danke schön 😊

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