Zahnersatz Übernahme vom Jobcenter?
Hallo,
Mir ist heute beim Essen ein großes Stück von einem Zahn abgebrochen, der jetzt wahrscheinlich raus muss. Er ist vorne seitlich, das heißt sehr auffällig. Neben ihm ist ein Zahn und danach wieder eine Lücke, er steht quasi alleine. Ansonsten sind alle Zähne gut erhalten. Da ich vorübergehend Arbeitslosengeld 2 beziehe, wollte ich fragen ob man eine Chance drauf hat, eine Brücke ganz oder teils übernommen zu bekommen. Vielleicht kennt sich da jemand aus.
Danke schonmal
3 Antworten
Dafür ist Deine Krankenkasse zuständig, und als ALG 2 - Bezieher solltest Du unter die Hörtefallregelung fallen.
Du mußt dann ggf. nur das aus dem eigenen Geldbeutel zahlen, was Du u.U. privat zuzahlen mußt. Das ist dann "Verhandlungssache" mit dem behandelnden Zahnarzt.
Das Jobcenter hat damit nichts zu tun.
Nein, kein unabweisbarer Bedarf im Sinne der Bestimmungen des SGB II.
Es gibt stattdessen die Härtefallregelung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nein.