Zahnersatz Übernahme vom Jobcenter?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dafür ist Deine Krankenkasse zuständig, und als ALG 2 - Bezieher solltest Du unter die Hörtefallregelung fallen.

https://www.kostenfalle-zahn.de/projekt-kostenfalle-zahn/zahnersatz/haertefallregelung-beim-zahnersatz-12887

Du mußt dann ggf. nur das aus dem eigenen Geldbeutel zahlen, was Du u.U. privat zuzahlen mußt. Das ist dann "Verhandlungssache" mit dem behandelnden Zahnarzt.

Das Jobcenter hat damit nichts zu tun.

Nein, kein unabweisbarer Bedarf im Sinne der Bestimmungen des SGB II.

Es gibt stattdessen die Härtefallregelung der gesetzlichen Krankenversicherung.