Wurde mein ALG 2 Antrag bewilligt (Bild)?
Ich lebe alleine, also Einzelgemeinschaft.
Ich war am Freitag beim JobCenter (Persönlich mit Termin) und habe den Antrag mit allen Unterlagen Persönlich bei meinem Sachbearbeiter für die Leistungsabteilung abgegeben. Er meinte: Ich schaue mir das Heute und Montag an, spätestens Dienstag (Vorgestern) werde ich Ihn wohl schon abschließend fertig bearbeitet haben.
Er schaute sich, wo Ich dabei war, bereits alles an, Kontoauszüge, Mietvertrag, usw. und meinte, dass das sehr gut aussieht und wohl schnell erledigt ist.
Nun logge ich mich Online im eServices Portal an und sehe, das bereits meine (neue) Bedarfsgemeinschafts-Kundennummer angelegt wurde.
Heißt dass, das mein Antrag nun durch / bewilligt wurde?
Ich weiß, das ich den Bescheid noch per Post endgültig erhalte.
Danke!
7 Antworten
Das bedeutet noch gar nichts, solange Du vom Jobcenter keinen schriftlichen Bescheid bekommst, ist nicht klar, ob dir Leistungen bewilligt oder abgelehnt werden.
Nun logge ich mich Online im eServices Portal an und sehe, das bereits meine (neue) Bedarfsgemeinschafts-Kundennummer angelegt wurde.
Heißt dass, das mein Antrag nun durch / bewilligt wurde?
Das ! heißt noch gar nichts - um den Vorgang bearbeiten zu können muss der SB eine Kundennummer vergeben.
Also warte bitte den Bescheid ab - der wird in jedem Fall kommen - entweder positiv - oder es erfolgt eine ( eher unwahrscheinliche ) Ablehnung - siehe Deine Schilderung hinsichtlich der Entgegennahme der Unterlagen durch den SB.
Was der Sachbearbeiter "meinte", ist rechtlich gänzlich uninteressant.
Wenn jedoch eine BG-Nummer vergeben wurde, läßt das auf eine mögliche Bewilligung schließen.
Mehr läßt sich dazu auf die Ferne nicht sagen.
Papierschriftlichen Bewilligungsbescheid abwarten.
Nein, das bedeutet erst einmal nur, dass man dir eine Bedarfsgemeinschafts-Kundennummer zugeteilt hat, damit man deinen Antrag überhaupt bearbeiten kann. Denn ohne diese Nummer könnten die deine Unterlagen ja garnicht zuordnen.
Wenn du aber alle Daten eingereicht hast, und sich aus deinenKontoauszügen keine Unklarheiten (z.B. ungewöhnliche Einzahlungen) ergeben, sollte der Bewilligungsbescheid wohl bald im Briefksasten sein
Auch wenn der Antrag abgelehnt wird, muss eine BG-Nummer vergeben werden! Das bedeutet nur, dass mit der Bearbeitung zumindest schon begonnen wurde.. Nicht mehr und nicht weniger!
Bewilligungsbescheid kam Heute per Post.