Darf man eine Wohnung zusagen und dann wieder absagen?

Ich hatte gestern mehrere Wohnungsbesichtigungen und zwei davon sind wirklich top. Bei der einen habe ich gleich grünes Licht bekommen und soll es mir bis Montag Vormittag überlegen. Bei der anderen bin ich in der engeren Auswahl und weiß nicht genau wann ich eine Zu- oder Absage erhalte, denke mal Montag/Dienstag.

Nun zu meiner Frage: beide Wohnungen sind gut, aber die andere ist einfach die Traumwohnung schlechthin. Ist es möglich für die Wohnung die ich sicher bekommen würde zuzusagen und falls es doch mit der anderen Wohnung klappt, wieder abzusagen? Ich weiß, dass es moralisch nicht das netteste ist und so ein super Gewissen habe ich dabei nicht, aber ich frage mich ob das gesetzlich erlaubt ist, mündlich zuzusagen und dann nen Tag später zb. wieder abzusagen. Muss ich dann evtl. irgendeinen Ausfallschaden o. ä. bezahlen? Ich habe schon für einige Wohnungen Terminvorschläge oder Besichtigungen bekommen wo sich der Vermieter nie wieder gemeldet hat, aber da hat man ja auch noch nichts mündlich vereinbart. Übrigens ist die Traumwohnung von ner Privatperson, die andere geht über einen Immobilienmakler (jedoch provisionsfrei).

Ich suche in einer Großstadt und es ist generell sehr schwierig eine (dazu noch schöne) Wohnung zu finden/bekommen, ich will mir die Chance auf meine Traumwohnung nicht nehmen andererseits will ich auch nicht zum Schluss ohne dastehen, da ich schon seit 3 Monaten suche.

Vielen Dank schon mal für alle Antworten.

Wohnung, Umzug, Mietwohnung, Wohnungssuche, Wohnungsbesichtigung, Absage
Wann nach Wohnungsbesichtigung nachfragen?

Hallo,

es folgt ein etwas längerer Text.

Vor 2 Wochen war ich bei einer Wohnungsbesichtigung von Privat. Sie meinte, dass die Wohnung ab 1.5. frei wird, da sie bezüglich eines Jobwechsels in eine andere Stadt zieht. Ich hatte alle nötigen Unterlagen dabei und sie meinte, sie reiche sie an die Hausverwaltung, die entscheidet, weiter. Am nächsten Tag bekam ich von ihr eine Mail, in der sie meinte, dass spontan ihre Freundin die Wohnung übernehme und sie mir die Wohnung absagen muss.

Da ich der Meinung war, dass dies doch die Hausverwaltung zu entscheiden hat und nicht sie, rief ich die Hausverwaltung an. Diese stimmte mir zu, dass das so nicht geht und sie nur die Unterlagen von ihrer Freundin bekommen haben. Meine Unterlagen hat sie somit unterschlagen. Die Frau von der Hausverwaltung meinte, dass ich ihr meine Unterlagen zusenden soll und sie auf jeden Fall meine Unterlagen und die der Freundin dem Chef vorlegt, der dann endgültig entscheidet, wer die Wohnung bekommt. Die Unterlagen habe ich ihr am selben Tag noch vorbei gebracht und wir haben uns super verstanden. Außerdem meinte sie, dass die Unterlagen von der anderen Interessentin (also der Freundin von der Vormieterin) noch unvollständig sind und diese erst noch einfordern muss. Dies war letzten Dienstag. Jetzt ist eine Woche vergangen und ich frage mich, ob ich morgen mal anrufen kann und nachhaken soll, wie es denn ausschaut?

Ich will allerdings auch nicht nerven. Allerdings frage ich mich auch, ob die Mitbewerberin ihre Unterlagen überhaupt schon eingereicht hat, weil sie ja sicher ist, dass sie die Wohnung bekommt, weil sie von meiner Aktion ja nichts weiß oder ob die Wohnung schon an sie vergeben wurde. Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Schon einmal vielen Dank und einen schönen Abend noch.

Wohnung, Recht, Anruf, Hausverwaltung, Wohnungssuche, Wohnungsbesichtigung
Wie lange braucht ein Makler, um nach einer Besichtigung zu antworten?

Guten Abend.

Ich habe mich am vergangenen Dienstag um eine Wohnung beworben und 30 Minuten später einen Anruf erhalten, dass ich sie gerne am Donnerstag besichtigen kann. Die Wohnung ist scheinbar sehr begehrt, deswegen hat der Makler die Wohnung auch nach nicht einmal 2 Stunden wieder rausgenommen. Nach der Besichtigung, hat der Makler gefragt, wie wir verbleiben sollen. Ich meinte, dass mir die Wohnung super gefällt und daraufhin meinte er, dass ich doch am nächsten Morgen bescheid geben soll, ob ich prinzipiell die Wohnung mieten will.

Am nächsten Tag (Freitag) schrieb ich die Mail, da er telefonisch nicht erreichbar war, dass ich die Wohnung sehr gerne mieten möchte. Kurz darauf schickte er mir Unterlagen, die ich ausfüllen sollte, darunter auch eine Reservierungsvereinbarung, welche aber vom Makler selbst noch nicht unterschrieben war. All meine Dokumente sollte ich in per Mail ebenso abschicken. Dies habe ich Freitag abends gemacht. Nun haben wir Dienstag Abend und ich habe bisher noch nichts gehört. Da aber dazwischen Wochenende war, sind erst 2 Werktage vergangen.

Meint ihr, dass ich zu ungeduldig bin, oder sollte man einem Makler doch noch mehr Zeit lassen?

Vielen Dank! :)

Haus, Wohnung, Miete, wohnen, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Immobilienmakler, Makler, Maklerprovision, mieten, Wohnungssuche, Wohnungsbesichtigung, antwortet nicht, Antwort
Haben wir gute Chancen?

Hallo ihr lieben,

mein Freund und ich sind auf Wohnungssuche und hatten am Freitag eine Wohnungsbesichtigung.

Ich habe die Wohnung auf Ebay Kleinanzeigen gesehen und den Vermieter gleich per Nachrichricht kontaktiert mit der Benachrichtigung, dass wir Interesse an der Wohnung haben und diese gerne besichtigen würden und ich habe halt auch geschrieben was wir beruflich machen und wo wir zur Zeit wohnen usw. Joa und dann wir den Besichtigungstermin erhalten.

Mein Freund und ich sind dann dort hin gefahren, hatten beide eine Maske auf wegen Corona und haben die Wohnung Besichtigt, die uns vom Vermieter sowie von den jetzigen Mietern gezeigt wurde.

Nach der Besichtigung sind wir dann mit dem Vermieter nebenan in sein Privathaus gegangen und haben uns mit ihm und auch mit seiner Frau an den Tisch gesetzt. Dort fragte die Frau uns was wir beruflich machen und warum wir umziehen wollen ect. Mein Freund erzählte dann, dass er als Fachlagerist tätig ist und vor vielen Jahren zu einer anderen Firma gewechselt ist da die alte Firma schließen musste und dass sein Vater und auch sein Onkel dort arbeiten wo er jetzt tätig ist. Ich erzählte dann, dass ich Altenpflegerin bin und bis Ende letzten Jahres in diesem Berufsschweig tätig gewehsen bin , aber es zur Zeit leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich ist da ich Probleme mit der Schulter habe und deswegen nun seid Mitte Januar als Reinigungskraft tätig bin.

Auf die Frage weshalb wir umziehen wollen sagten wir, dass unsere jetzige Wohnung für uns zu groß ist und wir uns verkleinern wollen da wir nicht alle Räumen nutzen.

Die Frau fragte dann noch ob wir negative Schufa Einträge haben und ob unser jetziger Vermieter etwas Schlechtes über uns sagen würde, wenn die dort nach fragen würden ob wir die Miete immer pünktlich bezahlt haben, da haben wir beides verneint und sagten, dass die Zahlung der Miete für uns immer das wichtigste gewehsen ist.

Da sagte die Frau dann, dass sie dann keine negativen Bedenken mehr hat.

Wir haben dann noch eine Mappe vorgezeigt in der wir unsere Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate und meinen neuen Arbeitsvertrag drinnen hatten. Dieses hat die Frau sich angeguckt und uns danach die Mappe zurück gegeben. Zum Schluss redeten wir dann noch darüber, dass das Haus in der die Wohnung ist ja ein resthof sei und dort auch immer noch Geflügel gehalten wird. Darauf erzählte mein Freund dann, dass er sowas kennt weil seine Eltern früher auch Schweine usw hatten die selbst geschlachtet wurden.

Dann sagten die beiden, dass jetzt am Wochenende noch einige Bewerber kommen und die sich dann bis nächste Woche melden. Sie fragte dann noch, ob sie mich anrufen oder schreiben soll falls wir die Wohnung kriegen sollten und ich sagte dann, dass sie mir ruhig über kleinanzeigen schreiben kann.

Dann wurden wir vom Mann nach draußen begleitet, haben uns für die Besichtigung bedankt und sind nach Hause gefahren.

Meint ihr, dass wir gute Changen haben?

Mietwohnung, Recht, Wohnungsbesichtigung
Vermieter will Wohung Interessenten zeigen aber ich bin krank?

Hallo Leute,

da mein Mietvertrag demnächst ausläuft und mein Vermieter pot. Interessenten meine Wohnung zeigen will, hat er mich gebeten ihm jede Woche einen Termin vorzuschlagen für jeweils eine Stunde. Nun habe ich mich beim Besuch meiner Eltern schwer am Fuß verletzt, sodass ich zur Zeit auf Krücken und Bett angewiesen bin nach kurzem Krankenhausaufenthalt. Das habe ich meinen Vermieter mitgeteilt. Meine Eltern leben 300km entfernt von meiner Wohnung. Ich bin und bleibe erst mal bei meinen Eltern. Ich kann und will nicht für diese eine Stunde Besichtigung in meine Wohnung, abgesehen davon dass ich diese gar nicht für die Besichtigung aufräumen kann. Ich hab meinen Vermieter angeboten, ihm das Attest vom Krankenhaus zukommen zulassen in dem auch nochmal steht wie lange ich ''arbeitsunfähig'' bin. Er meinte nur, er würde pot. Schadensersatz gegen mich einklagen sofern er die Wohnung wegen mir nicht weitervermieten kann. Im Mietvertrag ist das geregelt dass er für Wohnungsbesichtigungen Zutritt zur Wohnung haben darf. Gilt das auch in so einem Fall? Kann ich auf Grund meiner schwereren Verletzung ihm den Zutritt verweigern. Ich habe und möchte auch keine Vertrauensperson in der Stadt meiner Wohnung bestimmen. Ohne meine Anwesenheit lasse ich niemanden in meine Wohnung.

Zusatz. Kann ich von meinem Vermieter und dessen Interessen Impfnachweis, Test oder Nachweis über Genesung verlangen?

VIELEN DANK!

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Jura, Mietverhältnis, Wohnungsbesichtigung