Teilschuld bei Verkehrsunfall?
Im März hat uns ein LKW auf einer großen Kreuzung die Vorfahrt genommen. Wir fuhren ganz rechts auf einer geradeaus und Abbiegespur und wollten geradeaus. Im Gegenverkehr war ein LKW auf der Abbiegespur und bog einfach von ihm gesehen nach links ab und zog quasi vor uns, obwohl wir kamen. Trotz Vollbremsung trafen wir ihn mit unser Front am Ende vom LKW. Er hatte auch keinen Pfeil oder ähnliches, er hat uns defintiv die Vorfahrt genommen. Auch laut Polizeilicher Akte musste er Strafe zahlen.
Unser Auto war ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Jetzt nach 6 Monaten will uns die Versicherung 70% Teilschuld geben, weil WIR den Unfall verhindern hätten können, wenn wir früher gebremst hätten. Sie sind der Meinung wir haben zu spät reagiert, weil der LKW die Kreuzung schon zur Hälfte überquert hatte.
Lohnt sich jetzt ein Einspruch? Einen Anwalt haben wir sowieso schon, weil die Versicherung überhaupt nicht auf unsere Schreiben reagiert hat. Wie würdet ihr vorgehen?
Kann doch nicht sein, dass wir Teilschuld bekommen, wenn der LKW-Fahrer zu knapp abbiegt.
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3 Antworten
Teilschuld ja, folgende Überlegung (ohne die örtlichen Gegebeheiten zu kennen):
Innerorts mit 50km/h braucht man unter 2s um auf 0 abzubremsen. Wen man noch die Reaktionszeit einrechnet sind es vl. 2,5-3s.
Wenn ein abbiegender (also sehr langsamer) LKW die Kreuzung schon halb überquert hat sind das aber schon deutlich mehr als 3s. Und wenn man dann trotzdem mit so einer Geschwindigkeit rein knallt dass es ein Totalschaden ist, dann war man wohl seeehr unaufmerksam, einfach viel zu schnell, oder es war Vorsatz (ich hab Vorfahrt und bestehe auf meine Vorfahrt). Anders lässt sich so ein Unfall in der Form für mich tatsächlich nur schwer erklären.
Solche Überlegungen sind da wohl im Hintergrund auch gelaufen. Allerdings liegt die Hauptschuld für mich weiter beim LKW, daher finde ich 70% für sehr hoch angesetzt. Das würde ich so nicht akzeptieren. Bei 30% oder so wäre ich dabei.
Kann man natürlich gegen angehen, aber ob es was bringt...?
Fakt ist, dass der LKW im hinteren Teil gerammt wurde.
Heißt: der gesamte vordere Teil war bereits von Eurer Spur runter.
Ich denke, daran zieht sich die Versicherung hoch und unterstellt Euch eine zu späte Bremsreaktion...
Wenn ich dagegen vorgehen würde, hätte ich auf jeden Fall eine Verkehrs-Rechtschutz, die die Kosten übernimmt für den Fall, dass ich kein Recht bekomme...!
Die angegebenen 70% würden bedeuten, dass die Schuld überwiegend bei euch liegt.
Das sehe ich nicht so. Außer der LKW war wirklich schon lange in der Kreuzung und ihr hättet problemlos und ohne Vollbremsung anhalten können.
Allerdings sehe ich durchaus 25 % aus der Gefährdungshaftung bei euch.