Stimmt es, dass bei einer kurzfristigen Beschäftigung nichts abgezogen wird?

Nein 80%
Ja 20%
Anderes 0%

5 Stimmen

3 Antworten

Ja

Falls der mtl. Bruttolohn die 1358€ nicht überschreitet, erhälst du Netto- wie Bruttolohn bei der kurzfristigen Beschäftigung, da dann noch keine Lohnsteuern einbehalten werden.

Außerdem ist die kurzfristige Beschäftigung sozialversich.frei, ergo werden keine Beiträge einbehalten für die RV, KV, PV sowie für die AlV.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nein

Es kommt auf die Höhe der Einkünfte an. Bei 500-1.100 € brutto im Monat wird nichts abgezogen, weil das zu wenig ist

Bei 1.500 € brutto wird sehr wohl etwas abgezogen.

Im Jahr 2024 wird erst ab 1.358 € brutto Lohnsteuer fällig (vollkommen unabhängig ob es eine kurzfristige Beschäftigung ist oder nicht).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Nein

Auch bei einer kurzfristigen Beschäftigung wird Steuer fällig, diese kann aber unter Umständen der AG zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"